Bei den Ablösungsverträgen 1854 wurde der 16fache Jahreswert als Ablösungskapital errechnet und ausbezahlt. 19 Brennholzberechtigte erhielten damals 2978 f. 1?x ausbezahlt. Als Bauholzberechtigte kamen neun Bürger in Frage: Michael und Friedrich Stanger in Gebäude 48 (heute 11), Ochsenwirt Combe Gebäude 49 (1o), Philipp Weiss,jung Gebäude 38 (5) und ein solcher gleichen Namens zur Hälfte in Gebäude 2o (6) sowie Heinrich Riehm und Martin Gehring, je zu einem Viertel an Gebäude 2o. Die Bauholzgerechtigkeit bei Gebäude 2o bezog sich nur auf die dazu gehörende Scheune. Das Jo an haus war nicht berechtigt. (Beide Gebäulichkeiten sind heute abgebrochen.)
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Damit waren die letzten Bindungen an dem einstigen, soweit noch nachweislichen herrschaftlich württembergischen Hofbesitz in Möttlingen gefallen und ein besonderes Kapitel in der Geschichte der hiesigen Höfe wurde geschlossen. Überblickt man die Entwicklung und Schicksale dieses Hofes, so kommt man zu der Überzeugung, daß er für möttlingen von allergrößter Bedeutung gewesen ist. Wohl bleiben seine beiden ersten Teile bis zum 3ojährigen Kriege in der Hand von je einem, selten zwei Lehensinkabern und unterscheiden sich wenig von den anderen Höfen. Aber Ende des 17.Jahrhunderts setzte eine immer größer werdende Aufteilung ein, welche dann 1747 so weit festgelegt wurde, daß beide Hauptteile an eine größere Anzahl von Hofgutbesitzern, verliehen werden konnten und dadurch die Bildung von zwölf bis sechzehn Bauerhöfen ermöglicht wurde, die sich durch Zukauf von 'eigenen Gütern vergrößern konnten. Die auf jedem Hofteil ruhende Brennholzgerechtigkeit war zudem eine angenehme und wertvolle Beigabe.
Ohne den Calwer Kellerei-Hof — um die letzte Bezeichnung zu benützen, hätte es in Möttlingen bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts kaum ein selstständiges und leistungsfähiges Bauerntumgegeben.
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