Bei den Ablösungsverträgen 1854 wurde der 16fache Jahreswert als Ablösungskapital errechnet und ausbezahlt. 19 Brennholz­berechtigte erhielten damals 2978 f. 1?x ausbezahlt. Als Bau­holzberechtigte kamen neun Bürger in Frage: Michael und Fried­rich Stanger in Gebäude 48 (heute 11), Ochsenwirt Combe Gebäu­de 49 (1o), Philipp Weiss,jung Gebäude 38 (5) und ein solcher gleichen Namens zur Hälfte in Gebäude 2o (6) sowie Heinrich Riehm und Martin Gehring, je zu einem Viertel an Gebäude 2o. Die Bauholzgerechtigkeit bei Gebäude 2o bezog sich nur auf die dazu gehörende Scheune. Das Jo an haus war nicht berechtigt. (Beide Gebäulichkeiten sind heute abgebrochen.)

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Damit waren die letzten Bindungen an dem einstigen, soweit noch nachweislichen herrschaftlich württembergischen Hofbe­sitz in Möttlingen gefallen und ein besonderes Kapitel in der Geschichte der hiesigen Höfe wurde geschlossen. Überblickt man die Entwicklung und Schicksale dieses Hofes, so kommt man zu der Überzeugung, daß er für möttlingen von allergrößter Bedeutung gewesen ist. Wohl bleiben seine beiden ersten Teile bis zum 3ojährigen Kriege in der Hand von je einem, selten zwei Lehensinkabern und unterscheiden sich wenig von den an­deren Höfen. Aber Ende des 17.Jahrhunderts setzte eine immer größer werdende Aufteilung ein, welche dann 1747 so weit festgelegt wurde, daß beide Hauptteile an eine größere An­zahl von Hofgutbesitzern, verliehen werden konnten und dadurch die Bildung von zwölf bis sechzehn Bauerhöfen ermöglicht wurde, die sich durch Zukauf von 'eigenen Gütern vergrößern konnten. Die auf jedem Hofteil ruhende Brennholzgerechtigkeit war zudem eine angenehme und wertvolle Beigabe.

Ohne den Calwer Kellerei-Hof um die letzte Bezeichnung zu benützen, hätte es in Möttlingen bis zum Beginn des 19.Jahr­hunderts kaum ein selstständiges und leistungsfähiges Bauern­tumgegeben.

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