zogen war,wurde von Graf Eberhard zum Statthalter während seiner Abwesenheit eingesetzt.Für diese ehrenvolle wie auch verantwortungsvolle Aufgabe setzte sich der Abt tatkräftig ein.Da ist es sehr wahrscheinlich,dass Graf Eberhard in An­erkennung der Verdienste um das Land,dem Abte,bzw.dem Klo­ster Herrenalb den Mötfinger Hof zum Lehen verlieh.

Wenn der Herrenalber Hof in den noch vorhandenen alten Ur­kunden dem Namen nach nicht mehr zu finden ist,so hat das seinen besonderen Grund.Dazu muß man den Blick auf das grö­ßere Geschehen in unserem Lande richten.Herzog Ulrich von Württemberg,der 1519 aus seinem Lande vertrieben worden war, kam 1534 durch die Mithilfe des Landgrafen Philipp von Hes­sen wieder in sein Land und ging alsbald daran,die Reforma­tion in seinem Lande einzuführen. "Ulrich betrachtete alles Gut der Kirche als fürstliches Kammergut,über das er kraft seines Rechtes als Landesherr frei verfügen könne.Rücksichts loser als in anderen protestantischen Territorien ^Staats­gebieten) wurde darum das Kirchgut eingezogen" (Weller).

Die Klöster und Stifte wurden säkularisiert (=in weltlichen Besitz umgewandelt),so unter anderen auch die /btei Herren- alb.Der Abt war wegen seines Widerstandes gegen diesen wür- ttembergischen Eingriff gefangen gesetzt worden.*usser ande­ren Klostergütern in Nöttlingen (beim Hirsauer Mönchshof wird darauf zurückgekommen werden) war demzufolge auch der H errenalber Hof wieder vollständig württembergischer Besitz geworden.Da ist es verständlich,dass der Hof nur noch unter dem Namen des Leheninhabers bzw. des Lehenträgers,d.i.der mit dem grössten Teil des Lehens B etraute und für die übri­gen Verantwortliche,in den Büchern erscheint.

Ehe aber damit fortgefahren werden kann,muss noch ein Hof erwähnt werden,der im Calwer Lagerbuch von 1523 erscheint.

Es heisst da (abschriftlich): MMartin Linck und Balthaß Vi- scher geben "unverscheidenich'(=ungetrennt) aus ihrem gemein samen Hof : 26 Pf (=Pfund) h (Heller) je 3o Malter Dinkel und Haber".Ferner werden aufgeführt (erstmals !): "2 Häuser,

'2 Scheuren,Ställe,Garten,1 ganze Hofr(aite),in welcher bei­de Meier sitzen.Äcker in den drei Zeigen: 1 J(auchert) und insgs.94 1/2 Mo(rgen) Ä(cker) 1/2 - 15 Mo groß,insgs.9l Mo A.Eg(erten) (=unbebaute und ungenutzt liegende Ackerstücke) und Busch,3 - 40 Mo und 21 Mm.,1 1/2 - 3 Mm groß." (Ob die Angaben genau stimmen ? Mm bedeutet Mannsmahd,das ist die­jenige Fläche,welche ein Mann an einem Tag abmähen kann, ist grössenmässig gleich einem Jauchert (bei den Äckern) und 1 1/2 Morgen = 47,276 ar groß).

Vorweg nur die Feststellung,dass es sben heisst:"2 Häuser usw.1 ganze Hofraithe,in welcher beide Meier sitzen."

Es wird weiter unten darauf zurückzukommen sein.Weiterhin fällt auf,dass hier die gleichen Abgaben Vorkommen,wie bei dem H errenalber Hof.Warum wird dieser letzte Name nicht genannt.Die urkundliche Niederschrift stammt doch noch aus

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