Sarg entgegen,der die sterblichen Überreste ihres treuen , Seelsorgers barg.Er hatte sich o^in letztes Ruhcplätzchcn/o^' zweier edler Ämtsvorgängcr und seiner unvergesslichen Mut­ter gewünscht.Nach drei Stunden w^r men auf dem Friedhof an- golangt und stimmte das Lied an,das dem Seligen besonders teuer gewesen war: "Aller Glaub'gen Sammelplatz...."Dann be­tete Pfarrer Dorsch am Grabe.Unter dem Gesang einiger Verse aus dem Lied: "Ei,wie so selig schlafest du.." wurde der Sarg eingesenkt und der lithurgische Segen gesprochen.Noch wurden die Worte,die Barth selbst seiner frommen Mutter nach- gerufen hatte,auch ihm nachgerufen." Die anschliessende Pre­digt in der Kirche hielt sein Freund Pfarrer K.Werner.

Diese Trauerfeier hatte für Möttlingen noch eine Änderung in der bisherigen Art der Leichenbegängnisse zur Folge.Früher war es so,dass der Pfarrer nur in der Kirche eine Leichenpre­digt hielt.Für alle übrigen Bräuche und Einrichtungen hatte der Schulmeister und der Mesner zu sorgen,insbesondere den Gesang,d^s Läuten und die Grabrede.Anlässlich eines Lehrer­wechsels wurden 1851 folgende Regelungen festgelegt:

"Zu einem gewöhnlichen Gesang sollen 15 Kinder gehören,und nur wenn die Leidtragenden ausdrücklich es anders wünschen, soll der Schulmeister mehr Kinder nehmen dürfen.Diese sollen je 2 Kr (Kreuzer) bekommen,bei .*rmen dann nach dem Ermessen des Schulmeisters oder resp.Pfarrers nur 1 Kr.Bei Kindslei­chen,da nur auf dem Kirchhof gesungen wird,sollen die Kinder nur 1 Kr.bekommen.Bei Leichen,namentlich Kindsleichcn,da nur geläutet wird,gebühren dem Schullehrer für das Läuten 12 Kr. Bei Leichen ohne Gesang vom Haus weg und mit einer Rede am Grabe ohne Kirche - 30 Kr.

Bei Leichen ohne Gesang vom Grebe nebst Gottesdienst in 3 Kr. für den Orgeltreter.

Bei vollständigen Leichen,mit Gesang vom Hause weg und am Grabe mit Rede und Gottesdienst - 1 f.nebst weiteren 3 Kr. für den Orgeltreter,die der Schulmeister einziehen soll."

Haus weg und mit einer Rede am der Kirche,48 Kr. nebst weiteren

Da findet sich nun im Stiftungsprotokoll vom 18.November 1862 folgender Eintrag:

" Es wird auf Veranlassung des Leichenbegängnisses von H.D. B^rth der einstimmige Wunsch ausgesprochen,es möchten die hiesigen Leichen vom Geistlichen vom Trauerhaus an auf den Gottesacker begleitet werden,und derselbe (von nun an in al­ler Zukunft) -vor der etwaigen Leichenpredigt in der Kirche - ein Grebgebet und die Einsegnung am Grabe sprechen.

Den Abdankungen durch den Schulmeister und seinem competenz- mässigen Einkommen will man dadurch keinen Eintrag tun,und es soll in den örtlichen Taxen durchaus nichts verändert werden.

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