Unsere Kirche.

\'<enn man versucht, nach der ersten Kirche hier zu forschen, so muß man allzu.bald erkennen, daß nichts darüber zu finden ist und daß die wenigen spärlichen Nachrichten, die damit in Ver- ' bindung stehen können, nichts bestimmtes aussagen und nur dazu führen, daß man Vermutungen anstellen kann, um diese dann auf Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit zu untersuchen.

Die allererste Nachricht von eier Kirche geht ins Sagenhafte zurück; nur der Flurname St.Leonhard erinnert noch daran.

1827 schreibt Ffarrer Barth darüber:" ein Ackerhügel in der Nähe hat den Namen lorenzenkirchle (soll wohl heißen leonhardskirche!) Verfaultes Holz und Ziegel wurden an den Stollen, wo diese Kirche ehemals gestanden seyn soll, ausgegraben." Sein Nachfolger Pfarrer Blunkardt berichtet:" Im Sommer 1842 fing man auf einer Wiese, die zumbeilderstädter Hof gehört, Torf zu graten an, gerade auf asm Platz, auf welchem der Sage nach einst eine große Kirche stand, die St.Leonhardskirche genannt, welchen Name heute noch der Platz hat. Man fand hier früher Sauren von alter- thümlichen Kieselsteinen." Fs handelt sich bei den letzteren wahrscheinlich um die sogenannten Rornsteine, die mit dem Gc- hängeschutt von den östlichen wuschclkalkuergen hierher ver­frachtet wurden. Das verfaulte Holz kann von ehemaligen Baumen in dem moorigen Boden herrühren. So bleiben also außer dem Namen nur noch die Zicgelstcinbrocken übrig, deren bloßer Hone nicht viel Beweiskraft hat. Aber der Flurname St.Leonhard ent­stand nicht von ungefähr, und es ist nicht unmöglich, daß hier vor dem Jahre 1000 eine Holzkirche stand, welche dem St.Leon­hard geweiht war.

Wendet man seinen Blick auf urkundliches Tatsachenmaterial aus frühester Zeit über Möttlingen, soweit dieses auf die Möglich­keit einer Kirchengründung hinweisen könnte, so bleibt man zu-r nächst ganz unbefriedigt.

Möttlingen wird zuerst in 5 .Jahrhundert in den traditiones Wizenourgensis (Yieissenburger Berichte) erwähnt, wo das Kloster Weissenburg im Elsass seinen Besitz verzeichnet (Yj.Gesch.Qu.il, 276); ad Hettelingen mansi serviles quinque alii sunt absi unus interger" (in Mettelingen sind 5 Bauernhöfe wovon einer ungebaut).

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