Die Möttlinger Geschlechter?
wie sie geschichtlich erstmals feststellbar sind, insbesondere aus dem Eheregister des hiesigen Pfarramtes, aber auch aus anderen Quellen. Dabei werden 3 Zeitabschnitte unterschieden:
1. Älteste hier vorhandene Geschlechter sowie Zugewanderte bis zum Ende des 3ojährigen Krieges, also bis 165o.
2. Zugewanderte in der Zeit von 16ßo - 18oo.
3. Zuwanderungen von 18oo - 19oo.
Zu den ältesten Geschlechtern gehören in erster Linie diejenigen, die nur oder im Vergleich mit umliegenden Gemeinden fast ausschließlich hier verkommen, von denen man daher sagen kann, sie seien hier angestammt. Es sind dies die Fischer, Held, Heldmaier, Kappler, Lötterlin, Plander und Seiten. Die Kopp, sind ebenfalls ein altes Geschlecht, aber hier zuerst nur auf das Filial Haugstett beschränkt; die alten Oehlschläger sind in Haugstett geblieben. Die einzelnen Geschlechter werden jeweils nach dem oder nach den Namensträgern aufgeführt, wie sie sich in den frühesten Quellen
nachweisen lassen.
Bei dem größten Teil der Zugewanderten ist der Zeitpunkt ihres Auftretens in den Büchern dann vermerkt, wenn sie hier eine Ehe eingingen und damit den Grundstein zum Aufbau einer Familie legten. Eine ziemliche Anzahl von schon gegründeten Familien ist zugewandert. Ihre Namen finden sich bei Einträgen im Taufgregister, sei es bei eigenen Kindern oder bei Patenschaften, sowie bei Todesfällen. Auffällig ist eine Steigerung der Zuwanderer zwischen 157o und 161o. Aber meist waren die Ehepaare nur ganz kurze Zeit hier, höchstens wenige Jahre; dann verschwanden sie wieder. Es ist anzunehmen, daß die meisten Zuwanderer mit der Absicht kamen, hier festen Fuß zu fassen, sich eine Bleibe zu schaffen. Aber nur bald mußten sie einsehen, daß dem unüberwindliche Hindernisse entgegenstanden in der Gestalt der hier besonders gearteten Besitzverhältnisse. Die Felder und Wiesen gehörten größtenteils zu den verschiedenen Höfen, deren Besitz entweder ganz oder in Teilen in Erblehen oder verpachtet waren und deshalb als unveräußerlich galten.
Die Hofpächter, wie auch die Erblehensträger baw.-besitzer stellten nur bei Bedarf und dann nur auf kurze Zeit Knechte und Mägde ein. Andere Erwerbsmöglichkeiten boten sich kaum dar.
So kam es, daß die Zuwanderer wieder äbwandern mußten, dorthin, wo sich ihnen bessere Aussichten auf ein Seßhaftwerden zeigten. Einheiraten gab es nur in wenigen Fällen und dann nur dort, wo eine Zersplitterung des Besitzes nicht in Frage kam. Das war der Fall, wenn keine erbberechtigten Söhne da waren und eine Verbindung mit einem Fremden sonst nichts im Wege stand.
Auffällig sind in den Geschlechtern und Sippen die vielen Verwandtschaftsehen. Es muß angenommen werden, daß es sich dabei bestimmt nicht immer um Neigungsehen handelte, als viel-* mehr darum, daß der Grundbesitz innerhalb der Verwandtschaft blieb.
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