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II. in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August je einschließlich:

auf 1 Woche:

auf 2 und mehr Wochen:

a) für eine Person.

. 3. Mk.

5. Mk.

b) für eine Familie (s. o. Ziff. b) .

. 4. .,

6.

c) für eine Familie (s. o. Ziff. c) .

5.-

7.-

Befreit von der Kurtaxe sind:

a) fremde Aerzte und deren Familienglieder;

b) zur Familie der Kurgäste gehörende Kinder unter 14 Jahren, sowie die Dienstboten.

Die Bezahlung der Kurtaxe berechtigt zur Benützung sämt­licher, unter der Verwaltung der Gemeinde stehender Kur-Ein­richtungen.

Preise. Die Preise für volle Pension ohne Zimmer schwanken zwischen 3 und 5 Mk. pro Tag.

Für Zimmer mit 1 Bett werden pro Woche bezahlt: 412 Mk., für Zimmer mit 2 Betten 720 Mk.

Zimmer mit besonders eleganter Einrichtung entsprechend höher.

Wohnungen, aus mehreren Zimmern und Küche bestehend, nach Uebereinkunft, ebenso Pensionspreis für Kinder und Dienstboten.