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II. in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August je einschließlich:
auf 1 Woche:
auf 2 und mehr Wochen:
a) für eine Person.
. 3. Mk.
5.— Mk.
b) für eine Familie (s. o. Ziff. b) .
. 4.— .,
6.— „
c) für eine Familie (s. o. Ziff. c) .
• 5.- „
7.- „
Befreit von der Kurtaxe sind:
a) fremde Aerzte und deren Familienglieder;
b) zur Familie der Kurgäste gehörende Kinder unter 14 Jahren, sowie die Dienstboten.
Die Bezahlung der Kurtaxe berechtigt zur Benützung sämtlicher, unter der Verwaltung der Gemeinde stehender Kur-Einrichtungen.
Preise. Die Preise für volle Pension ohne Zimmer schwanken zwischen 3 und 5 Mk. pro Tag.
Für Zimmer mit 1 Bett werden pro Woche bezahlt: 4—12 Mk., für Zimmer mit 2 Betten 7—20 Mk.
Zimmer mit besonders eleganter Einrichtung entsprechend höher.
Wohnungen, aus mehreren Zimmern und Küche bestehend, nach Uebereinkunft, ebenso Pensionspreis für Kinder und Dienstboten.