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IV. Gemeindeorganisation, insbesondere Zahl der Gemeinderäte und der Bürgerausschußmitglieder; Gemeindebeamte etc.
V. Kirche
1. Kirchengebäude (auch Kapellen etc.)
seit 1906/07 eine Kirche mit Pfarrhaus
2. Zahl der Pfarrstellen eine . . , der Kirchengemeinderatsmitglieder acht.1
Transkription: Ulrich Schmelzer
- Da wo mehrere Kirchspiele in einer Gemeinde bestehen, ist die Zahl derselben und je die Zahl der Pfarrstellen und der Kirchengemeinderatsmitglieder anzugeben, auch das etwaige Bestehen eines Gesamt-Kirchengemeinderats und etwaiger Ausschüsse zu erwähnen.[Ulrich Schmelzer] ↩