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Vorbemerkungen.
 

IV. Gemeindeorganisation, insbesondere Zahl der Gemeinderäte und der Bürgerausschußmitglieder; Gemeindebeamte etc.

 
 
 

V. Kirche

      1. Kirchengebäude (auch Kapellen etc.)
      seit 1906/07 eine Kirche mit Pfarrhaus
 
      2. Zahl der Pfarrstellen eine . . , der Kirchengemeinderatsmitglieder acht.1
 
 
 
 
 
 
 
Transkription: Ulrich Schmelzer

  1. Da wo mehrere Kirchspiele in einer Gemeinde bestehen, ist die Zahl derselben und je die Zahl der Pfarrstellen und der Kirchengemeinderatsmitglieder anzugeben, auch das etwaige Bestehen eines Gesamt-Kirchengemeinderats und etwaiger Ausschüsse zu erwähnen.[Ulrich Schmelzer]