Anhang.
Weiter haben ihre Siegel angebracht: Pfalzgraf Hugo von Tübingen, Graf Konrad von Calw, Eberhard von Strubenhart und die Herren von Ottersweier, Bühl, Mörsch und Malsch.
2) Bischof Günther von Speyer ist 1161 als geistlicher Stifter des Klosters Maulbronn in der dortigen Kirche vor dem Hochaltar begraben worden. Eine Steinplatte mit lateinischer Inschrift bezeichnet die Stelle. Aus der Zeit um 1300 stammt ein im Chor der Maulbronner Kirche ausgestellter Gedenkstein, der Bischof Günther in vollem Ornat zeigt.
3) Die im 16. Jahrhundert verfaßte, 1869 von Barack veröffentlichte Zimmersche Chronik.
4) Der Bericht der Zimmerschen Chronik über die Entstehung des Klosters Herrenalb ist gekürzt und in die Sprache der Gegenwart übertragen wiedergegeben. Er vermengt offenbar die Ereignisse des dritten Kreuzzugs mit denen des zweiten.
6) Der erste Sah des lateinisch geschriebenen Stiftungsbriefs lautet in wörtlicher Übersetzung: „Wir, Berthold, Graf von Eberstein, haben auf Grund hinzugekommenen Rates und in Übereinstimmung mit unsrer geliebten Gattin Ute und unsren Erben, auf göttlichen Antrieb wünschend, Gott uns zum Erben zu machen, ein Kloster in Alb, Zisterzienser-Ordens, Speyrer Diözese» zum Heil unsrer Seele und der Seelen der Gattin und der vorgenannten Erben gegründet und mit den unten beschriebenen Gütern dotiert, unter denselben Rechten und Freiheiten, nach denen fromme und gottgeweihte Stätten obengenannten Ordens von alters her gegründet und dotiert zu werden pflegen."
Mutterkloster des Zisterzienserordens: Cistercium-Citeaur in Burgund, gegründet im Jahre 1098.
6) Die Grenzen des Gebiets werden genau bestimmt. Gegen Süden soll es reichen bis zu einem „Berg, der über dem Tal ist, das Albetal genannt wird und wo der Fluß Albe entspringt". Es ist der heutige Artloh. In der weiteren Erenzbezeichnung begegnen uns die Namen Rintbach (Rennbach), Rintberg (Rennberg), Amesserberg (Mönchkopf), Moosalb, Mittelberg, Rotensohlquelle, Dobelquelle, Manninbach, Pach (die Schwarzwälder Eyach).
?) Die Kopie befindet sich im Stuttgarter Staatsarchiv und ist im Württembergischen Urkundenbuch Band 2 abgedruckt. Auf der Rückseite trägt sie eine Bemerkung in Latein, die übersetzt lautet: „Dieser Otto der Altere war ein Hundertjähriger, als er diese Privilegien und Gründungen bestätigte, und er hat bezeugt, er habe die Gründer gesehen."
102