gehandelt und ihn im Gefängnis behalten habe. Auf seine und seiner Freunde Bitte hin sei er vom Herzog aus demselben unter der Bedingung entlassen worden, daß er in Stuttgart oder an einem andern zu bestimmenden Orte, den er ohne Erlaubnis nie verlassen dürfe, wohnen bleibe mit einer Pension von 100 Gulden, 100 Malter Dinkel, 50 Malter Haber, 2 Fuder Wein und 20 Klafter Holz. An die Abtei Herrenalb erhebe er keine Ansprüche mehr. Für die Haft nehme er keine Rache. Es werde für ihn eine Bürgschaft von 4090 Gulden gestellt""). Er bleibe ein ehrloser, meineidiger Mann, der von den päpstlichen und kaiserlichen Rechten und Privilegien eines Prälaten von Herrenalb keinen Gebrauch machen könne.
Der Abt erhielt den Adelberger Hof in Stuttgart als Wohnung angewiesen. Da dieser aber ohne Hausrat und außerdem von drei Parteien bewohnt war, mußte er einstweilen in einem Wirtshaus untergebracht werden.
Am 11. September 1546 ist Lukas gestorben. Seine Beisetzung fand in Stuttgart statt. Vogt Stecher schickte die hinterlassenen Bücher des Abts am 16. September an die Kanzlei""). In Herrenalb wurde dem Verstorbenen ein Gedenkstein errichtet"").
XIX. Wieder katholisch.
Das Interim, auf dem Augsburger Reichstag am 15. Mai 1548 beschlossen, forderte die Rückgabe der Klöster an die katholische Kirche. Herzog Ulrich fügte sich mit innerem Widerstreben. Man müsse hierin dem Teufel leider den Willen lassen, äußerte er sich.
In dem Bemühen, das ihm mißliebige Abkommen redlich durchzuführen, erteilte er dem Bursierer von Maulbronn, Markus Vesenberger, den Auftrag, nachzufragen, ob die seinerzeit dorthin verordneten Mönche in ihre Klöster zurückkehren wollten. Vesenberger antwortete am 7. Oktober 1548 u. a., der Konventuale Philipp von Urach, welcher 12 Jahre Subdiakon in Herrenalb gewesen und jetzt in Maulbronn sei, begehre wieder in sein altes Kloster
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