Als Markgraf Ernst von Baden von der durch Herzog Ulrich von Württemberg veranlagten Besitzaufnahme in Herrenalb Kenntnis bekam, wandte er sich in einem Brief vom 6. Dezember 1534 an Abt Lukas unter Übersendung einer Abschrift eines das Kloster Herrenalb betreffenden, zwischen Baden und Württemberg vor Jahren vereinbarten Vertrags, mit dem Ersuchen, darauf bedacht zu sein, dag nicht gegen diesen Vertrag verstogen werde").
Lukas antwortete, die Jnventierung bringe Baden keinen Nachteil. Dabei beruhigte sich der Markgraf, zumal ihm Herzog Ulrich auf eine diesbezügliche Anfrage dieselbe Zusicherung gab
Neben dem badischen Markgrafen scheint die Inventaraufnahme auch den Grafen von Eberstein auf den Plan gerufen zu haben. Sein bei dieser Gelegenheit unternommener Versuch, die Ansprüche der Ebersteiner an Herrenalb zu begründen mit der Behauptung, das Kloster sei ursprünglich auf altem Ebersteinischem Gebiet, in Ottersweier, gelegen gewesen, wird nicht allzuviel Eindruck gemacht Habens.
XVII. Reformation.
Herzog Ulrich, der in der Zeit seiner Verbannung ein Anhänger Luthers geworden war, kehrte nach Württemberg zurück mit der Absicht, durch Einführung der Reformation in seinem Land „die Ehre Gottes und die Seligkeit seiner Untertanen zu fördern". In diesem Sinn ging er ein Jahr nach seiner Wiederkehr an die Reformation der Klöster seines Gebiets.
Ein herzoglicher Befehl vom 5. Mai 1535 an Wt Lukas eröffnete das schwere Werk in Herrenalb. Er ordnete an, daß kein Priester des Klosters gezwungen werden solle, die Messe zu lesen"). Kurz nachher, am 4. Juli, kam eine neue „Klosterordnung" heraus. Sie griff schon schärfer zu").
Am Tag nach ihrem Erscheinen, morgens um 10 Uhr, trafen auf Veranlassung des Herzogs der Junker Hans Friedrich von Thumb samt Magister Erhard Schnepf in Herrenalb ein").
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