XVI. Aufnahme des Klosterguts.
Herzog Ulrich von Württemberg ist im Mai 1534 aus der Verbannung aus den Thron seiner Väter zurückgekehrt. Im selben Jahre noch hat er den Besitz der Klöster des Landes aufnehmen lassen.
Damit beauftragt, trafen am 1. Dezember 1534 Junker Rennhard von Sachsenheim, Philippus Volland, Vogt von Groningen, Bürger (Lohmas Wölflin von Cannstatt, Mitglied des Landtags, nebst Sebastian Hornmolt, Vogt zu Bietigheim, in Herrenalb ein.
Ihre Instruktion") lautete, sie sollten dem Abt und Konvent freundlich Vorhalten, warum die Jnventierung vorgenommen werde. Der Grund sei die Verpflichtung, welche die Abte des Fürstentums Württemberg auf dem letzten Landtag übernommen haben, die Hälfte des Jahreseinkommens ihrer Klöster zur Abtragung der aufgelaufenen Kriegskosten abzuliefern. Durch eine Jnventierung des Besitzes der einzelnen Klöster werde festgestellt, was sie zu leisten schuldig seien.
Zu diesem Zweck habe Abt und Konvent unter Eid anzugeben, was das Kloster jährlich durch Zehnten und eigenen Bau bekomme an Korn, Haber, Erbsen, Linsen und andern Früchten; was an Wein eingehe; welchen Ertrag Schäferei und Schweinehaltung, Fischwasser und Weiher abwerfen; was Weiden und Holzverkauf einbringen. Andererseits sollen aber auch die Verbindlichkeiten des Klosters aufgeschrieben werden. Zur Feststellung dessen haben die Abte den herzoglichen Verordneten ihre Rechnungen von drei oder vier Jahren vorzulegen.
Wenn dies vollendet sei, mögen die Gesandten abermals in gutem Abt und Konvent anzeigen, daß auf dem genannten Landtag den Nbten zum Vorwurf gemacht wurde, mehrere von ihnen hätten all ihre Barschaft, die Kleinodien und das Silbergeschirr aus dem Fürstentum hinweggebracht. Solches alles sollen sie wiederum in ihre Klöster bringen und führen lassen. Damit eine Beiseiteschaffung künftig nicht mehr geschehe, werde es inventiert und danach in ein Behältnis gelegt, zu dessen Öffnung
4 Sellacher, Herrenalb.
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