Am 15. Januar 1339 wies der Kaiser die Reichsstädte Ehlingen, Reutlingen, Rottweil und ihre Bundesgenossen an, dem Grafen Ulrich als Schirmherrn von Herrenalb oder dem Kloster selbst in allen Sachen behilflich zu sein.
Nach dem Tode Ulrichs III. beauftragte er dessen Söhne, die Grafen Eberhard II., den Greiner, und Ulrich IV., das Kloster in derselben Weise zu schirmen, wie ihr Vater es geschirmt habe.
Markgraf Hermann wollte sich aber damit nicht zufrieden geben, sondern fuhr fort, Herrenalb auf mancherlei Art zu bedrängen und zu beschädigen, bis die Grafen von Württemberg ihn mit Waffengewalt zwangen, dies zu unterlassen. In Gegenwart vieler Fürsten und Adeligen stellte der Markgraf darauf zu Heidelberg am 14. Februar 1346 ein urkundliches Bekenntnis aus, dah er das Kloster widerrechtlich angegriffen und beschädigt habe und dah er nicht sein Schirmer und Vogt sei, auch einen bezüglichen Anspruch bei Verlust seiner Reichslehen nicht wieder erheben wolle und mit Abt und Konvent von nun ab Freundschaft halten werde.
Am 9. Dezember 1347 tat Kaiser Karl IV. von Pforzheim aus seinen Landvögten, den Grafen Ulrich IV. und Eberhard II. von Württemberg zu wissen, dah er Herrenalb in seine und seines Reiches Gnade und Schirm genommen habe, und gebot ihnen, das Kloster treulich zu schirmen. Aber schon am 23. Mai 1350 änderte der Kaiser seinen Entschluß und verlieh dem Markgrafen von Baden für treugeleistete Dienste die Vogtei und Schirmung des Klosters bis auf Widerruf.
Im folgenden Jahr, am 28. Januar 1351, nahm Karl IV. diesen Verleihungsbrief zurück, als er erfuhr, dah der Markgraf ihm seine Verzichtleistung auf dieses Recht verschwiegen hatte, und bestimmte, dah die Grafen von Württemberg das Kloster beschützen und schirmen sollten^.
1465 wählte das Kloster auf Veranlassung von Abt Johann von Udenheim Graf Eberhard im Bart von Württemberg zu seinem Schirmer^).
3 Sellacher, Herrenalb.
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