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nicht etwa der König, oder der, dem Neuenbürg als Ei« genthum zustehe, und worzu dieses Dorf von Alters her gehöre, Ansprache mache. Die Urkunde siegelt Markgraf Herrmann und sein Bruder Hesso, der gegenwärtig Neuen­bürg im Besitz habe. 3 °)

Da Markgraf Rudolph erst den ,y. Nov. 1288 gc- storben war, so scheinen seine hinicrlassene fünf Kinder, eben genannter Herrmann, 2. Rudolphe, Heffo und die Tochter Irmengard sich noch nicht über die Erbschaft vereinigt gehabt zu haben. Irmengard war an den Gra, fcn Eberhard von Württemberg vermählt, n) Hcrrmann hatte eine Gräfin Agnes von Vaihingen zur Gemahlin,, und starb 1291.

Mit der Wittwe und den Erben des bald darauf ver­storbenen Markgrafen Hesso verglich sich Graf Eberhard von. Wirtcmbcrg wegen des AnihcilS, den er von seiner Gemahlin Irmengard an sic zu fordern hatte; Zr) von ei­ner Uebereinkunft mit den übrigen Söhnen und ihren Kin­dern hingegen ist keine Rede: diese müssen also den An- rhcil, den sie an der Erbschaft herauszugcbcn hatten, ent- . weder schon früher oder um die nemliche Zeit an Ländern und Gütern auch hcrgegeben haben, und diese waren sehr wahrscheinlich Neuenbürg mit dm darzu gehörigen Ort- schäften. Alle bisherigen Geschichtschreiber und vorzüglich^ Sattler ZH glaubenzwar, daß Neuenbürg mir der Gra^-

32) Beilage 2z,

33) Lckoeplii» liixt. Hl. 2 . S. lo.

34) Sattlers Gesch. d. Grafen I. Tb. S. !ÜI. '5cil. 22 .

35) Sattlers lopogr. Gesch. S. an.