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der zweiten Helste des dreizehnten Jahrhunderts besaßen die Grafen von Eberstein wirklich die Stadt Neuen­bürg. '

Nach einer Urkunde aus dem Stuttgardter Archiv be­freite Graf Otto der ältere von Eberstein, mit Bewilligung feiner Söhne Otto und Wolfram, das Kloster von Her- renalb, von Zoll oder Umgeld, und andern Abgaben, von allem, was sie in seinen Städten Gernsbach, Neuen­bürg und Gochsheim kaufen und verkaufen, oder ein - und ausführen-s). Klüver will zwar in seiner Beschreibung von Baden Z°) aus diesem Neuenbürg, (Novum Lsscrum) Neu-Eberstein machen, allein ganz unrichtig, weil diese einzelne Burg auf keinen Fall unter dem Namen einer Stadt hätte angeführt werden können.

Die Tochter von eben diesem Grafen Otto, dem äl­ter», Kunigunde, vermählte sich an Markgraf Rudolph von Baden 3-), und mit ihr scheint der Besitz von Neuen­bürg an die Markgrafen von Baden gekommen zu seyn. Wenigstens bizeugt Markgraf Herrmium) ein Sohn Mark­graf Rudolphs ganz kurz nach dem Tod seines Vaters im Jahr 128Y, daß vor langer Zeit Graf Conrad vow Vaihingen oder Neuenbürg Conrad dem älter» von Rem, chingen und seinem Sohne Berthold das jOorf Ellmen­dingen um Zlo Ib. Heller versetzt habe, und dieser dem Markgraf Herrmänn, und Hcrrmann dem Kloster Herren- alb, -wcßwegen er auf die Losung Verzicht leiste, wenn

2y)'Beilage 14.

zo)' 2. Th. IZ6.

zi) Sckoexklml ttütor, 2srm§. Lasenr. 1. r. S. 10.