der Herrschaft der Franken nach Errichtung der Herzog­tümer und ihrer Einteilung in Grafschaften und Gauen finden wir Orte aus unsrem Oberamt genannt. In der Gottsaucr Chronik;) steht, daß nach einer uralten Ein­teilung des Bistums Speyer zum Albgau gehört ha­ben: Hcrrenalb und Frauenalb und ,zum obern Enzgau, I^ovum Lurtrum Neuenbürg. Das Gottwikische Zeit­buch enthält unter dem Enzgau^) blos Orte, die im un­tern Enzthal liegen. Von dem Albgau aber sagt es, 7) daß es in dem Herzogtum Neufranken in der Grafschaft Pforzheim gelegen scye, und nennt als darzu gehörig Vas Kloster Herrenalb. Eben so sagt sie von dem Wirmgau 8) daß das Kloster Hirsau in der Provinz Deutschfranken stn der Grafschaft Jngrisheim im Schwarzwalde liege, und nennet unter den darzu gehörigen Ortschaften Unterreichen­bach unterhalb Licbenzell-

Jm i 2 ten und lzten Jahrhundert hört die Einteilung Deutschlands nach Gauen auf: die Grafschaften wurden erblich, und erhielten die Namen von Städten und Bur­gen. s)

Um diese Zeit finden wir auch schon viele Namen von Ortschaften unsres Oberamtes in den Urkunden von Stif­tungen und Schenkungen an die in der Gegend gelegenen berühmten Klöster Hirsau und Herrenalb. Als Besitzer

z) Gvttsauer Chronik. Carlsruhe i8>o. S. 14.

6) Lkronicon Ootrn'icenLS S, Z89»

7) Ebendaselbst S. 534.

8) Ebendas. S. 866.

-) Ebend. S. 5z--.

Kauslcrs Veschr.

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