aus der Gegend von Bochum gemeldet. Am 31. Dez. des verflossenen JahreS wurde in der Nahe des Dörfchens Grunne ein junges Mädchen mit einem Riemen erwürgt gefunden und ferner feftgeftellt, daß an demselben ein unsittliches Attentat verübt war. Me Bemühungen zur Ermittelung des ruchlosen ThäterS sind erfolglos geblieben. Am 5. d. M. ist das gleiche Verbrechen an der noch nicht 15jährigen Magd des Oekonvmeu WiemelhauS in Querenberg (eine Stunde von Bochum entfernt), Namens Elise Riemenschneider, verübt worden, lim halb 8 Uhr trieb dieselbe mehrere Kühe auf eilt Weideseld, um halb 10 Uhr fand man sie mit ihrem eigenen Halstuch erdrosselt und wie der Arzt konstatirte, iu entehrtem Zustande in dem bei dem Feld liegenden Gebüsche bereits vollständig erkaltet am Boden. Es sind selbstverständlich ohne Berzug eifrige und umfassende polizeiliche Recherchen zur Entdeckung des Thäters angestellt worden. Möchten dieselbeit erfolgreicher sein, als bei dem ersterwähnten Falle.
Plauen, 12. Juli. Ein lOjähriger Schüler hat sich hier auf das Geleise gelegt und von der Lokomotive überfahren lassen. Ter Kopf wurde vom Rumpfe getrennt.
Oesterreich-Ungarn.
Seit Januar 1879 muß in allen Wiener Volksschulen die französische Sprache (als Ncben- sprache) betrieben werden und zwar von den neu angestellten Lehrern ohne Entgelt.
Italien.
Rom, 13. Juli. Der Papst empfieng eine eigenhändige Antwort des Kaisers Wilhelm auf sein Glückwunschschreiben zu dessen goldener Hochzeit. Der Kaiser betont darin den Wunsch, daß die schwebenden Verhandlungen mit Erfolg gekrönt und der Religionsfrieden in Deutschland bald hergestellt werde. Der Cardinal Hergcnröther entwirft jetzt BerhaltungSbcfehle für den deutschen Klerus nach einem eventuellen Friedensschluß mit der preußischen Regierung.
Rom, 15. Juli. TaS neue Eabinet hat heute dem König den Eid geleistet. Eairoli übernimmt das Präsidium, das Portefeuille des Aeußercn und des Ackerbaus. Die Stimmung des Parlaments ist ganz allgemein ungünstig für daS neue Ministerium.
England.
London, 1-1. Juli. Der „Morning Post" zufolge hat Prinz Jerome Napoleon die Einladung der Kaiserin Eugenie, sie nach dem Begräbnis; zu besuchen, abgelehnt.
Rußland.
Petersburg, lieber die schreckliche Feuers- brunst, welche in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli die sibirische Stadt Irkutsk vernichtet hat. bringen russische Blätter folgende Einzelheiten: Drei Tage vor dem Brande sind in der Stadt Brandbriefe an dem Regiernngsgebüude und mehreren Privathäusern affichirt worden. Es hieß in denselben, die Stadt müsse 500000 Silber-Rubel als „Cvutribntion" dem „sozial-revolutionären Kvmite" leisten, sonst würde dieselbe mit Feuer vernichtet werden. ES ist selbstverständlich, daß derartige Drohbriefe die ganze Bevölkerung von Irkutsk, der das schreckliche Schicksal der Einwohner von Oreuburg, Jrbit, Uralsk und Perm vor den Augen schwebte, in eine verzweifelte Aufregung gebracht haben. Sowohl die Behörden als auch die Einwohner verdoppelten ihre Wachsamkeit. Vergebens, denn am 5. ds. gegen 5 llhr Nachmittags brach das Feuer gleichzeitig au sechs verschiedenen Stellen aus und bei einem starken Winde glich die Stadt schon nach wenigen Stunden einem lodernden Flammenmeere. Vier Vorstädte mit über 250 Häusern wurden gänzlich cingeäschert. Tie schreckliche Katastrophe forderte zahlreiche Menschenopfer. Es war geradezu herzzerreißend, als aus den Trümmern eines Hauses eine arme Wittwe mit ihren fünf Kindern in ganz verkohltem Zustande von den Gorodo- wojs herausgeholt wurde. So wie das Elend der Beschädigten, kann auch der angerichtete enorme Schaden im ersten Augenblicke nicht ermessen werden. Einem Kanfmanne allein ist ein Vorrath von kostbaren Pclz- wcrken verbrannt, der einen Werth von 800 000 Rubeln gehabt haben soll. Von den Thätern ist bis zur Stunde außer einem Weibe, welches der Brandschatzung verdächtig erscheint, Niemand festgenommen worden.
Täglich werden neue Brände iu Rußland gemeldet. In der Nacht vom 2. aus den 3. d. brannte die polnische Stadt Siedlzp beinahe gänzlich nieder. Von der inneren Stadt blieb nicht ein einziges
Haus unversehrt. Der Brand brach gleichzeitig an 3 verschiedenen Stellen auS, und zwar im Hause eines armen jüdischen Schneiders, in einer Fabrik künstlicher Mineralwässer und im Hause des kathol. Geistlichen. Das Feuer wurde, wie dem Petersb. Golos geschrieben wird, das Städtchen Sckurjany im Bezirke Chvtin des Gouvernements Bessarabien bei einem großen Sturmwinde total nieder. Auch hier wurde das Feuer gelegt.
Bulgarien.
Aus Tirnowa wird gemeldet, daß durch die Feuersbrunst, welche am Abend nach der Eidesleistung des Fürsten ausbrach, 150 Gebäude in Asche gelegt sind. Der Fürst hat 200 000 Fr. für die Heimgesuchtcn beigesteucrt. sEin schöner Anfang für die Privatschatulle des neuen Herrschers.)
Handel K Urrkehr.
Stuttgart, IS. Juli. Der Wochenmarkt war heute mit Kirsche», Kartoffeln und Gemüsen aller Art reichlich be- sahrc». Kartoffeln kosteten v» zeo- 4 und ö ^4 per Pfund, Kirschen 14—18 -1. Auch Beersrüchte aller Art waren in schöner Auswahl zu habe», ebenso Birnen und Aprikosen.
Stuttgart, 14. Juli. sLa nd eSprvd nk teub örse.s An unserer heutigen Börse zeigte sich zwar ebenfalls bessere Kauflust, trotzdem aber haben die Umsätze in Folge der erhöhten Forderungen die erwartete Ausdehnung nicht angenommen. Wir notiren: Aaizen, baierischer 21 ttä 25 >1 bis 22 .4L 50 4, ungarischer 22 - 23 „L, russischer 22 ./k. 30 60 ^4, Kernen 23 .lk 50 >4, Dinkel 14 ttk. 50 4 bis 15 ttä. Mehlprcisc pr. 100 Kilvgr. sammt Lack: Nr. 1 .«l 32,50 .V. 85, Nr. 2
30,50 31,50, Nr. 3 26 27, Nr. 4 23-24.
Mannheim, 13. Juli. Die Stimmung im Getreidehandel war während verflossener Woche sest und steigend, da die seitherige naßkalte Witterung die Ernte - Hoffnungen in erheblicher Weise beeinträchtigen dürste: wir notiren: Weizen je nach Qualität 19.75-28. Roggen 14.50 - 15.50, Gerste 15.75 -17.50, Hafer 14 — 14.65, amerik. Mais gemischter 11.75 bis 12.50, Kvhireps 27.50 - 28 .
Ans dem Rheingan. 11. Juli. Dem Vernehme» des „Rh. A." nach ist daS Metternich'sche Schloß Johanni ß b e r g mit seinen weltberühmte» Weingütern um 2 000 000 an Baron v. Rothschild n»S Wie» käuflich übergegange». s'?s — Lange Jahre ist keine so erbärmliche Heuernte gewesen als in diesem Jahre. Eine Masse Heu und Klee ist verloren, manches Stück Vieh wird durch daS verdorbene Futter verloren gehen. Auf den Wiesen steht das Gra-S, kann nicht geschnitten und zu Heu gemacht werden. Den Kartoffeln droht die Fäule, ja vielfach soll dieselbe schon auSgcdrochen sein. Die Roggen- nnd Weizcnernte droht, sich weit hinaus zu verschleppen.
Der Kall ans Wein, welcher in Flaschen anö dem Ausland bezogen wird, führt eine Verlheuerung von 60 -v Pr. Flasche herbei, die sich beim Champagner noch etwas erhöht.
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Amtliche und Privat-Bekauntmachungeu.
K. O b c r a m t s g e r i ch t N a g o l d.
Schulden-Liqmdatlonen.
In nachbenannten Gantsachen weiden die Schuldenliquidativnen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgcladen werden, um entweder iu Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes vou der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutivnsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er- lärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Ausschreibende
Stelle.
Damm der
amtlichen Bekanntmachung.
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tagfahrt
zur
Liquidation.
Hrt
der
Liquidation.
Bemerkungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
4. Juli 1879.
jg. Joh. Georg Roth fuß, Taglöhner in Egenhausen.
17. Sept. 1879, Vormitt. 10 Uhr.
Egenhausen.
Liegenschafts-Verkauf am
16. Sept. 1879, Vorm. 10 Uhr.
K. Oberamtsgericht Nagold.
4. Juli 1879.
Fr. Joos, Schreiner und Krämer in Spielberg.
24. Septbr. 1879, Vormitt. 10 Uhr.
Spielberg.
Liegenschafts-Verkauf am
23. Sept. 1879,Vorm. lOUHr.
"
5. Juli 1879.
Michael Gutekunst, Maurer von Haiterbach.
25. Septbr. 1879, Vormitt. 10 Uhr.
Haiterbach.
Liegenschafts-Verkauf am
24. Sept. 1879, Vorm. 10 Uhr.
8. Juli 1879.
Joh. Georg Kapp, Polizei- und Amtsdiener in Jselshausen.
29. Septbr. 1879, Vormitt. 10 Uhr.
Isels ha usen.
Liegenschafts-Verkauf am
27. Sept. 1879, Vorm. 9 Uhr. Feriensache.
K. O b e r a m t L g e r i ch t N a g v l d.
Urtheil vom 4. Juli 1879.
Im Namen des Königs!
In der Untcrsuchungssache gegen den 47 Jahre alten Bauern Jakob Friedrich Bauer in Garrwe iler wegen Beleidigung erkennt das K. Oberamtsgericht Nagold: der Beschuldigte wird eines Vergehens der Beleidigung im Sinne der tz. 185 des St.-G.-B. für schuldig erklärt und zu Folge dessen, sowie auf Grund des Art. 333 und 418 der Strafprozeß-Ordnung zu der Geldstrafe von hundert Mark,
sowie zur Tragung sämtlicher Kosten, incl. der Kosten der Privatanklage, ver- urtheilt. Auch wird dem Strafkläger die Befugniß zugesprochen, die Verur- theilung des Schuldigen auf Kosten desselben binnen 2 Wochen durch Einrückung ins Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold bekannt machen zu lassen.
Zur Urkunde :
Mayer. Gundlach. Rapp.
Harrer. Dürr.
I s e l s h a u s e n.
Jagd-Verpachtung.
'Am Freitag den 18. d. M., Nachmittags 1 Uhr, wird die Ausübung der hiesigen Jagd auf 3 Jahre verpachtet. Den 12. Juli 1879.
Schultheißenamt. Kloz.