überlassen blieb. Das war der Beginn des unglücklichen Verhältnisses zwischen mir und meinem Bruder. Doch was war dieser knabenhafte Streit gegen den Zwist, der uns einige Jahre später für immer entzweite. Emil halte es nämlich gegen den Vater dnrch- gesetzt, daß dieser ihm gestattete, sich mit der Tochter einer sehr wohlhabenden Familie zu verloben, Helene von Waufleuris. Ich sah sie zuerst in Begleitung Emils im Hause ihrer Eltern, und wurde nicht minder von ihrer Anmuth und Schönheit entzückt, als von ihrem sanften und doch so reizenden Wesen, das völlig mit dem meinen contrastirte. Trotz ihrer Jugend übernahm sie stets die Repräsentation, da ihre Mutter, eine ungebildete Frau, welche ein großes Vermögen ihrem Gatten mitgebracht, aber auch in kurzer Zeit wieder verschwendet hatte, sich durch nichts in ihrer bequemen Ruhe stören lassen wollte. Helene war ein Engel voll Liebe und Güte gegen Jeden, ein Engel, dessen Seele rein und unschuldig, trotz der entsetzlichen Sittenverderbniß, welche die ganze Welt verpestete. Jedesmal, wenn ich an, späten Abend mit meinem Bruder den kleinen Familienkreis verließ, in dem sie Jeden zu befriedigen und zu erheben mußte, fühlte ich mehr und mehr in meinem Herzen den Neid erglühen, daß Emil ein ganzes Leben lang im Genüsse dieses Glückes selig sein werde. Doch noch schlich kein sündiger Gedanke in mein schwankendes Herz, denn ich hätte mir gar nicht denken können, mit einein solchen vor Helene zu treten und den Blick Ihres klaren Auges auszuhalten. Da veranstaltete mein Vater zu der Feier der Verlobung ein glänzendes Fest, das sich wegen der wunderschönen Mainacht bald in den hellerleuchteten Garten zog und immer rauschender nnd prächtiger wurde. Den ganzen Abend hatte ich mit meinen Augen die Verlobten verfolgt, doch als ich einmal von einigen Freunden in Anspruch genommen war, sah ich sie plötzlich von ihrem früheren Platze verschwunden. Es kochte in mir wild aus, nnd ohne mir selbst Rechenschaft von meiner Leidenschaft zu geben, fühlte ich doch, daß ich nimmermehr sie in seinen Armen sehen könnte, wenn nicht der Sturm, der in meinem Innern zu grollen begann, ausbrechen sollte. Ich suchte sie überall im Hause, überall im Garten, und endlich fand ich sie wirklich beisammen, gerade in dem Augenblick, als Emil sie um einen Kuß bat, und da sie ein wenig zögerte, ihn sich raubte. Ohne zu bedenken, was ich that, sprang ich zwischen sie. warf den Bruder zurück und rief: „„Sie ist mein, sie muß mein sein."" Aber Emil raffte sich rasch auf und winkte Helenen, fortzugehen. Sie gehorchte auch sofort und wir standen uns als Nebenbuhle? allein gegenüber. Er sprach nur voll tiefster Verachtung mit mir, so daß ich endlich in Grimm und Wuth von ihm ging und entschlossen war, sein Glück auf jede Art zu
I vernichten. O, ich habe den Fluch des Himmels verdient, wie kein Teufel zuvor, denn mir gelang es, die reinste Seele zu verführen und sie in mein schuldvolles Dasein zu verstricken. Henry, mein nnd ihr Sohn, laß uichc ab, ihr zu sagen, daß sie längst ihre Schuld gesühnt hat nnd ich allein der Verbrecher bin. — (Fortsetzung folgt.)
Allerlei.
— Einführung des Verkaufs der Eier nach dem Gewicht. Welcher Unterschied in der Größe der verschiedenen Hühnereier besteht, davvn kann sich ein Jeder leicht überzeugen, der an irgend einem Markttage sich die Eier in den verschiedenen Körben betrachtet. Ob aber die Eier grvß oder klein sind, die Mandel kosten so nnd so viel, sie finden alle Käufer. Das sollte billigerwehe nicht sein, denn der Unterschied ist ei» recht bedeutender, nnd die Eier sollten öeßhalb nicht nach der Stückzahl, sondern nach dem Gewichte verkauft werden. Die Einführung dieser Methode wäre nicht nur ein bedeutender Hebel für die Geflügelzucht im Allgemeinen, sie wäre auch als ein großer Vortheil für den Städter und den Landmann zu betrachten. Denn indem letzterer für seine großen, also schweren Eier höhere Preise erzielt, als ein Anderer für die kleinen Eier, würden sehr bald die Hühnerraeen verschwinden, welche als Produzenten kleiner Eier gelten dürfen, und denen Platz machen, welche anerkannt viele und große Eier legen. Es liegt sonach im Interesse sowohl der Städter als der Landbevölkerung, dahin zu stieben, daß der Verlaus der Eier nach Gewicht recht bald eingeführt werde.
— Schutz den Fledermäusen. Landwirthe wollen von der Fledermaus behaupten, daß sie den Speck in den Schornsteinen angriffe und fräße, vielleicht weil sie zur Zeit ihres Winterschlafes massenhaft in den Schornsteinen gefunden werden. Auch sollen die Fledermäuse den Menschen anfliegen und sich in dessen Kopfhaar einwühlen, was ein Ammenmärchen ist. Ein fleischfressendes (und zwar ein Raubsäugethier) ist die Fledermaus allerdings, aber sie nährt sich von Jnsektennngeziefer (Kerbthieren.) Käfer, Fliegen, Mücken, Nachtschmetterlinge, alles dasjenige Ungeziefer, welches am Tage sich verborgen hält, mir des Nachts sein schädliches Wesen treibt, sucht die Fledermaus als Beute zu erhaschen, jagt auf solches schädliche Ungeziefer von der Abenddämmerung an, die Nacht hindurch, bis zum Morgengrauen. Die Fledermaus steht daher in ihrer äußerst nützlichen Beschäftigung einzig da, denn in der Nacht, wo eben die genannten schädlichen Insekten herumfliegcn, schlafen alle anderen von Insekten lebenden Thiere, ausgenommen die Nachtschwalbe
(der sogenannte Ziegenmelker) und die Frösche. Die Nachtschwalbe oder der Ziegenmelker ist ein Zugvogel, welcher in unserer Gegend nicht zahlreich ange- trvsfen wird und überdies sich gewöhnlich nur vom Mai bis zum August aufhält, und was die Frösche betrifft, so können diese blos die auf oder nahe dem Erdboden sich befindende» Insekten fangen. Die Fledermäuse aber vermögen alles Ungeziefer im Fluge mit einer außerordentlichen Geschicklichkeit und Schnelligkeit zu erhaschen. Daher ist es auch sehr tadelnswert!), wenn diese harmlosen nützlichen Thiere verfolgt, resp. am Tage an Mauerwünden, Gebälk oder in hohlen Bäumen schlafend anfgefnnden, von Menschenhänden nmgebracht werden. Nicht nur Schntz den Vögeln, Schutz auch den Fledermäusen!
-- Unliebsame Verwechslung. Ein Fremder, der mit dem nächsten Zuge abreisen will, schickt den Kellner zum Barbier, »in sich noch schnell vorher rasircn zu lassen; dieser bestellt ihn auf das Zimmer des Fremden Nr. 43. Der Barbier stürzt mit großem Eifer, sein Handwerkszeug unter',» Arm, in das Hotel, verwechselt aber in der Eile die Zim- mernummern nnd klopft an Nr. 41 an. „Herein!" schallt es von innen. Ein mit Stndiren beschäftigter Herr bittet den eintretenden Barbier, einen Augenblick Platz nehmen, indem er ihn fragt, ob er schon gefrühstückt habe, worauf dieser mit „Nein" antwortet und sich in der Stille wünscht, daß seine übrigen Kunden auch so freundlich sein mochten. „Das ist mir lieb, sagte der Andere und holte eine große Flasche hervor, ans der ec dem vergnügt Lchmnnzelnden ein Liqueurgläschen voll einschenkt, welches Jener mit vielem Behagen anstrinkt. Nach einer kleinen Weile füllt der Herr das Gläschen nochmals, das der Barbier dem andern folgen läßt, und sagt zu ihm: „So, gehen Sie jetzt nur ganz ruhig nach Hause, leben Sic diät nnd halten Sie sich warm; in höchstens 24 Stunden werden Sie Ihren Bandwurm los sein." Der arme Barbier war aus Versehen in das Zimmer eines Bandwurm- Doktors gerathen und sollte jetzt auch noch für die unfreiwillige Kur 5 bezahlen.
— Von der Pariser Weltausstellungs-Lotterie. Der Hausherr mit der Ziehungsliste in der Hand sagt zu dem servireudeu Kammerkätzchen: „Mariettc, ich lese eben, das; Dein Laos gewonnen hat." Das Kammerkätzchen: „Ah, Monsieur, und was'?" Der Hausherr: „Ein Gewehr!" Ma- rietie schnippisch: „Ist kein Soldat daran?!"
- Das sich selbst losende Näthsel. In der Familie eines alten behäbigen Berliner Hausbesitzers werden Eharaden ansgegeben. Als die Reihe an den Hausherrn kommt, gibt auch er ein Silbenräthsel aus: Mein Erstes ist unter Brüder 1000 Dhaler Werth. Mein Zweites enthält einen Geheimralh. Mein Drittes ein General. Mein Viertes ist zu vermiethen. Run rathet. -- Aha, Ihr konnt's nicht lösen. — Aber, Herr Fatzke, Sie habe» „das Ganze" vergessen. — Ach so, mein Ganzes . . . das ist mein Haus.
K. O b e r a m t s g e ri ch t Nagold.
Schulden-Liquidationen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldcliliguidatioueu und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vvrgenommcn werden, wozu die Gläubiger hiedurch vvrgeläden werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Blasse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenfchastsverkanfs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattsindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er-
lärt und seine Zahlungs
ühigkeit nachweist.
Ausschreibende
Stelle.
Damm der
amtlichen Bekanntmachung.
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tagsahrl
zur
Liquidation.
Ort
der
Liquidation.
Bemerkungen.
Oberamts
gericht
Nagold.
21. Juni 1879.
Friedrich Sitzler, Weber in Haiterbach.
>
10. Sept. 1879. Nvrm. 10 Uhr.
Haite rb a ch.
Liegenschafts-Verkauf am
9. Sept. 1879, Vorm. 10 Uhr.
Oberamts
gericht
Nagold.
16. Juni 1879.
f Emil Ehret, gewes. Maurer in Berneck.
3. Sept. 1879, Vorm. 9 Uhr.
B e r n e ck.
Liegenschafts-Verkauf am
2. Septbr. 1879, Vorm. 9 Uhr.
Fiinsbron n.
Die Ausübung der Jagd im hiesigen Gemeindewald wird Montag den 30. Juni d. I.,
Mittags 1 Uhr, auf hiesigem Rathhaus auf 2^4 Jahre verpachtet.
_ Gemeinderath.
M in d erSba ch.
Jagd-Verpachtung.
Am Montag den 30. Juni d. I.,' Mittags 1 Uhr, wird die hiesige Jagd aus 2»/i MW Jahre, vom 1 JuliA 1879 bis 31. März''- 1882, auf hiesigem Rathszimmer verpachtet.
Schnltheißenamt.
_ Köhler.
N a g o l d.
Ein Mädchen
von 16 —17 Jahren, das Liebe zu Kindern hat, kann sogleich oder bis Jakobi ein- -treten.
Zn erfragen bei
der Redaktion.
Verantwortlicher Redakteur: Steinwandel in Nagold. — Druck und Verlag der G. W. Zaiser'schen Buchhandlung in Nagold.