Nagold.

D as Ausrufen der Stunden bei Nacht bat an folgenden Plätzen zu geschehen:

Innere Stadt:

1. Am Rondel bei Waldhornwirths Haus.

2. beim unteren alten Schulhaus-Eck an der Wildberger Straße.

3. bei Weber Gauß Haus.

4. beim Gasthaus zum Engel am Eck.

5. bei Wagner KillmgcrS HauS.

6. bei Apotheker De. Zellers Haus.

7. am Rathhaus-Eck am Brunnen.

8. beim Gasthaus zum Hirsch in der Hirschstraße.

9. bei Johs. Günther, Fuhrmanns Haus. 40. bei Gottlied Lehre, Beck.

Außere Stadt:

4. auf dem Postplatz.

2. bei Carl Scheck's HauS.

3. bei Bicrbrauereibesitzer Vischers Haus.

4. bei Metzger Kopp's Haus am Brunnen. 0. bei Hutmacher Lutz Hans.

6. bei Mck Burkhartü und Löweuwirths Haus.

7. bei Hafner Walz Haus beim Lamm.

8. bei Friedrich Weitbrccht, Web. Haus.

9. bei Sailer Leyerle's Haus-Eck, auf der Brücke über dem Mühlgraben.

>0. bei Metzger und Fuhrm. Kirn's Haus.

11. bei Messerschmid Webers Haus oben. > 11. bei Christian Hartkorn's Haus.

12. bei der Stadt-Kirche am obern Eck. ! 12. bei Bierbr. Renz und Simon Raufers

13. bei Schlosser Brezing und Küfer Harr's j Haus.

13. bei dem Kronenwnnbshaus.

14. bei Ankerwirth Grass Haus beim Bo­tenstock.

10. bei Schuhmacher Friedrich Schuon's Haus bei der obern Mühle.

Der Umgang dauert im Januar von Abends 9 Uhr bis Morgens 0 Uhr,

Haus.

14. bei Beck Strengers Haus, Hirschstraßc.

10. bei dem Hause des Kfm. Hettlcr.

Februar, März, April Mai

Juni und Juli August

September, Oktober November, Dezember

9

10

10

10

9

9

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3

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3

4 0

Die Einwohnerschaft wird hievon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Nachtwächter verpflichtet sind, au den oben bezeichueten Plätzen die Stunden aus­zurufen, und werden Auslassungen mit 1 fl. Strafe belegt. Aubringer erhalten neben Verschweigung des Namens ststel der Strafe als Anbringgebühr.

Den 7. Juni 1867. Stadtschultheißcuamt.

Engel.

K. Amzsnoiariat Altenstaig.

An gefallene Theilungcn.

In Altenstaig Stadt:

Michael Dietsch, Rothgerber.

'Carl Johannes Dengler.

Berneck:

Christoph Friedrich Stockingers Ehefrau. Ebhauseu:

Johann Georg Schötrle, Schneider. Egenhausen:

Jakob Wursters Ehefrau.

Fünsbronu:

Johann Georg Alber.

Nothfelden:

Matthäus Koch, Gemcinderaths Wittwe.

Simmersscld:

Schultheiß Schaible.

Hiob Rothfuß, Bauer.

Ucbcrberg:

Martin Seeger.

2P Gül klingen,

Gerichtsbezirks Nagold.

Lieg e n scbttfts-Ver k a n f.

Aus der Gautmasse des Papiermüllers Joseph Riviuius dahier kommt in Folge oberamtsgerichtlichen Auftrags

am Montag den 1. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,

die Hälfte von nachstehender Liegenschaft im Wege des öffentlichen Aufstreichs auf dem hiesigen Rathhause zum Verkaufe: .ein 3stockiges Gebäude, worin sich

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nungen beftnden, mit einer im vorigen Jahre neu angebauten Sägmühle,

'/, M. 41,0 R. Hofranm, au der von Wildberg nach Stuttgart führenden Straße und dem Gültlinger Bach,

3600 fl.

eine 1 stockige Scheuer mit Wagcnschopf hinter jenem Hause . . 400 fl.

2 gewölbte mit 1 Hütte überbaute Kel­ler und 19,3 Rth. Hofraum dabei,

100 fl.

-4,0 R. Gemüsegarten,

> M. 44,5 R- Wiese, '

fts 27,0willkürlickt gebauter Acker,

3,9^-- Oede,

l'/s M. 31,9 R. unweit von obigen Ge­bäuden .100 fl.

ch« M. 36,4 R. Wiese allda 00 fl. eine Istockige Hanfreibe und Gvpsmühle

700 fl.

mit 2/s Nt. 43,0 R. Wiese dabei 130 fl.

"830^fl7"

in 6 Parzellen

2^s M. 3,0,0 R. Acker und 4^/s Morg. 12,8 Rth. Wiesen . . 1192 fl. Waisengerichtlicher Gesammt - Anschlag der vorstehenden Liegenschafts-Kalfte

6372 st.

Die vorhandene Wasserkraft gestattet den gleichzeitigen Verrieb sämmtlrcher Werke und befindet sich das Anwesen in der Nähe der im Ban begriffenen Schwarzwaldbahn, von der Station Wildberg nur st« Stunde entfernt.

Mit dem Eigenthümer der andern Hälfte desselben besteht seit vielen Jahren ein ge­meinschaftlicher Geschäftsbetrieb. »

Ter Verkaufs-Commission unbekannte Kaufslustige haben sich durch gemeinde- räthliche Zeugnisse über ihre Zahlungs­fähigkeit auszuweisen.

Den 10. Juni 1861.

K. Amtsnolariat Wildberg.

M anhard.

2j- Nagold.

Das Stadtschultheißeuamt sieht sich ver­anlaßt, folgende polizeiliche Bestimmungen mit dein Anfügen in Erinnerung zu brin­gen, daß deren unmangelhafte Befolgung durch die ausgestellten Polizei-Offizianten nöthigcnfalls unter Mitwirkung der vom Kgl. Oberamt zur Verfügung sich erbeten werdenden Landjäger-Mannschaft streng­stens überwacht und im Betretungsfall un- nachsichtlich geahndet werden wird.

1) Von dem Eintritt der auf Nachts 11 Uhr festgesetzten Polizeistunde werden Gaste und Wirthe durch die Polizei-Offizianten in Kenntniß gesetzt. Werden nach dicser Mahnung Gäste in Wirthshäusern oder ähnlichen Orten der Unterhaltung augetrof- feu, so trifft jeden Gast eine Strafe von 1 fl. 30 kr. und den Wirth, wenn er sich nicht bemühr Hai, die Gäste zum Wegge­hen zu bewegen, oder, wenn er ihnen wei tere Speisen und Getränke verabreicht hat, eine Geldbuße von 3 fl., bei Unvermög- lichcu wird die Strafe in Freiheiisstraft verwandelt.

2) Wer sich volltrinkt, verfällt in eine Strafe von 2 fl. In diese Strafe verfällt auch der Wirth, der das Volltrinken be­günstigt und einem Trunkenen noch Ge tränke verabreicht.

3) Ohne Laterne mit brennendem Lichte dürfen ledige Weibsleute bei Nacht nicht mehr ausgeheu und werden Uebertretungen mit 1 fl. 30 kr. Strafe geahndet.

4) Wer durch auffallendes Lärmen oder Getöse oder durch andere ungebührliche Handlungen die nächtliche Ruhe stört, wird mit Arrest bis zu 8 Tagen oder mit Geld­buße bis zu 20 fl. bestraft.

0) Das Sperren der Straße durch ab­sichtliches Zusammenrotten und Gruppeu- bilden zu Hemmung des Verkehrs ist bei Strafe verboten.

6) Familienväter uud Lehrherru werden für Störungen der nächtlichen Ruhe Sei­tens ihrer Kinder und Lehrlinge verant­wortlich geinacht, es werden die letzteren mit Einbruch der Dunkelheit nicht mehr aut der Straße geduldet.

Man versieht sich zu der Einwohner­schaft, sie werde das Bestreben der Orts- polizeibehördc, Ruhe und Ordnung in der Stadtgemeiude zu erhalten, unterstützen und das Ihrige hiezu beitragen, was sie wohl bezwecken kann, wenn sie ihre Kinder, Lehrlinge und Dienstboten re. unter wach­samer Aussicht behalten.

Den 3. Juni 1867.

Stadtschulthcißenamt.

D?r!vlil-Aekattntulilcki»iii»ictt.

2ji Nagold.

Einige Wagen

Pferdedürrger

.verkauft; wer? sagt die

G - Redaktion.