Dienst Nachrichten rc.

Die Postcrpcdition Dischingen ist dem Kaufmann A. Wolfrum das. und die in Wilhclmsdorf dem I. Widmaper das., ;e mit dem Ti- tel Posterpeditor. verliehen, sowie die Funktionen elnes Po.icrpeditors u, Mochenmangcn dem Bahnmeister Sperser das. übertragen und dem Post- erveditor Neihling in Bcrnloch die nachgesuchte Dienstenrlaffung er- theilt worden. Ferner wurde die bet der ForstdirekUon erled. .Forüxaths- Mlr dem Oberförster Forstrath v. Brecht in Leonbcrg, und d.e Ke. der der Oberrcchnunqskammer erled. Revisorsstellcn den be. dieser Behörde verwendeten Kanzlcibilfsarbeitern Bürk und Schosser übertragen; der kdberamtsarrt Dr. v. Höring in Ludwlgsburg seinem Ansuchen gemäß wegen vorgerückten Alters in den Ruhestand versetzt und demselben inän- 7rkenuuna seines verdienstlichen Wirkens den Titel und Rang eines Me­tz die erled. Rathsstelle bei dem Kriminalsenat deS

Gerichtshofs i» Eßlingen dem Oberamtsrichtcr Scheurlen von Mer- aentheim übertragen; die Aktuarsstellc m Leutkirch dem Justlzrefercudar 1 Kl Binder von Beilstein. Aktuarlatsvcrwcier bei dem Oderamtsge­richt Gövvinaen, verliehen und die Amlsnomrsstelle in Mühlheim dem Notariatskand. Scheich von Wicsenstaig, Schultheißen in Unterdeufstet- ten und MazenbaH, übertragen; sovann der Oberamtsrichker Sch ott von Görvinae» seinem Ansuchen gemäß wegen vorgerückten Alters, unter gnä- diaster Anerkennung seiner vicljährigen treuen und ersprießlichen Dienste, und der Gcrichtsnotar Schlack von Böblingen wegen vorgerückten Al­ters und leidender Gesundheit seiner Bitte gemäß in den Ruhcnanb versetzt.

Die von dem Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen dem Vesperprediger Richter in Neuenstein ertheilte Patron. Nomination zu der dortigen ev. Stadtpfarrstelle ist bestätigt worden. ^ .

Der evang. Mädchenschuldtcust zu Leonbcrg wurde dem Schulmn- ster Rebstock in Liebenzell, der cv. Schuldienst zu Klcinglattbach dem Schult». Kraz in Waldrems, der zu Vorderwcißbuch dem Schulmeister Häußler in Bürg, der kath. Schul-, Meßner- und Organistendienst in Altstadt-Rottwcil dem Schulm. Schneider in Dürbheim übertragen und die durch den Fürsten von Waldburg Zcil-Trauchburg vermöge Patronats- rcchts erfolgte Ernennung des Schulm. Weber in Ncutrauchburg auf den kath- Schul-, Meßner- und Organistcudienst in Aichstettcn bestätigt; Elcmentarlchrer Blum Hardt in Stuttgart wegen Krankheit mit der ge­setzlichen Pension in den Ruhestand versetzt; der kath. Filialschuldienst i» Forstweiler dem Schulmeister Map er in Großenhud übertragen und die durch den Grafen v. Maldeghem vermöge Patronatsrechts erfolgte Er­nennung des Schulamtsvcrw. Mettmann in Forstweiler auf den kath. Schul-, Meßner- und Organistcndicust in Stetten, OA- Ulm, bestätigt; ferner die Bczirksschulaufseherstclle für den Schulaufsichtsbezirk Waldsee dem Pfarrer Adbt in Röthenbach, die neu errichtete Schulstelle an der Mittelschule für Mädchen in Stuttgart dem Unterlehrer Gonser daselbst übertragen; der kath. Schulm. Kuhn in Völlkofen mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt und der kath. Schul-, Meßner- und Or­ganistendienst in Hinznang-Winterstetten dem Untcrlchrer Oechsle in Zwiefalten übertragen.

Gestorben: In Tettnang der pens. Forstwart, Revicrförster Kn ö- ringer, 54 I. alt; irt Aurich der ev. Schulmeister Sceger, 45 I. alt; zu Stuttgart der pens. Stadischulthciß Wolfs von Neuenstadt a. d. L-, 78 I. alt; zu Schaiblishauscn der kath. Schulmeister Dürr, 57 I. alt; zu Gcrstetten der frühere Gerichtsnotar Stahl in Geislingen, 69 I. alt; zu Stuttgart Bahnhofkassicr Ellwanger, 66 I. alt; zu ludwigsburg Professor an der Kriegsschule Gerard; zu Rottweil UA.-Arzt Dr. Zi- pfehli; zu Attcnweiler der kath. Pfarrer Stürm; zu Langenargen der Kameralvcrw. (a. D.) Schefold; zu Ludwigsburg Muflklehrer Beck, 47 I. alt; v. Abele, Hauptmann im 4. Jnf.-Rcg.; zu Weilerstcußlin- gen der cv. Schulm. Walz, 69 I. alt; zu Schmiech der ev. Schulmei­ster Steiner, 6t I. alt; zu Buchau der kath. Präzcptoratskaplan Kal« bachcr; zu Stuttgart Kanzleiratb (a. D.) Wagner, 80 I. alt; zu Baiersbrvnn der ev. Schulmeister Stadtmüller, 36 I. alt.

Tuges-Aenistk eite».

Rottwcil. (Schwurgericht. Fortsetzung.)

11. April. Der Prozeß Orsolin und Genossen wird vor­aussichtlich, da die Uebersetznng ins Italienische durch die Dol­metscher viel Zeit in Anspruch nimmt, kaum mit dem Schlüsse dieses Monats sein Ende erreiche». Nachdem sammtliche Ange­klagte vornonunen waren, wurde jedem Einzelne» noch Gelegenheit geboten, sich über die Aussagen der Mitangeklagten auszusvrechcn; Orsolin und Tisott bleiben bei ihren Geständnissen, die klebrigen ziehen ihre Betheilignug a» dem schauerlichen Verbrechen basd mehr, bald weniger hartnäckig in Abrede, insbesondere aber sind es die Alten, welche bestimmt versichern, von den, Mordanschlag auf Chiogna weder Kenntniß gehabt, noch irgendwie mitgewirkt zu habe». Zur Charakteristik deS ai,geklagten Orsolin wurde auf Anregung des Rechtskonsulenten Etter noch nachträglich zur Kennt­niß der Geschwornen gebracht, daß er bereits zweimal wegen Diebstahls, zu drei Monaten leichtem und zwei Monaten schwe­rem Kerker verurtheilt wurde. Er entschuldigte sich damit, daß er damals noch sehr jung gewesen sei und seither sich keines Ver­gehens mehr schuldig gemacht hgbe. Die Angabe, als habe er sich gerühmt. Alles ausgcführt zu haben, was der Weltbrief aus- weise, bis auf einen Mord und jetzt auch einen solchen auf sich

zu haben, bezeichnet er als durchaus unwahr: Ehe er in Tutt­lingen ausbrach , schrieb er mit Kohlen an die. Wand:Ich er­greife die Flucht, weil ich sehe, daß man uns unschuldig leide« läßt; da wir acht Personen sind, so können wir nicht zusammen- haltcn, weil die Justiz uuS unschuldig verurtheile» will, deßwegen ergreife ich die Flucht, ich bin Giacomo Orsolin." Orsoli« hatte nämlich irriger Weise den Paß seines verheiratheten Bru­ders Thomasio in Händen und batte sich am Anfang der Unter­suchung fortwährend für Thomasio Orsolin ausgegeben. Sofort wurden 22 Zeugen vernommen, welche theils über die Auffindung der Leiche, theils über den Geldbesttz des Chiogna und das Le­ben und Treiben der Angeklagten Auskunft zu geben vermochten. Von Wichtigkeit war das Zeugniß des Schneiders Brötzel von Hall und seiner Ehefrau. Dieselben gaben übereinstimmend an, daß Chiogna, welcher ein sehr sparsamer und fleißiger Mensch gewesen, vor seiner Abreise an 50 fl. Silber (meist Fünffranken, thalcr), zwei doppelte Napoleonsd'or und mehrere kleinere Gold­stücke, sowie eine östrcichischc Zehnguldennote, und einige Sechs, kreuzerscheine in seiner Geldtasche hatte. Hiedurch war wahr- scheinlich gemacht, daß Viktor Boso, welcher längere Zeit und unmittelbar nach der That sm Besitze der Geldbörse des Chiogna war, die Ander» übervortheilt hatte, und daß das Geld, welches man später bei der Frau Boso fand (120 Franken in Gold) eher von Chiogna als von den angeblichen Ersparnissen der Boso'schen Familie herrührte, zumal da letztere während ihres mehrjährigen Arbeilens an Eisenbahnbautcn sich lediglich nichts erspart batten. Drei Zeugen von Erlenbach gaben an. daß die Frau Boso auf das Bestimmteste zu ihnen gesagt habe, sie haben zu der bevor­stehenden Reise nach Schaffbausen kein, Geld, aber es sei ein Kamerad bei ihnen, weicher sich viel erspart habe, der müsse hel­fen. Gegen einen dieser Zeugen sprach sich die Boso dahin aus, baß dieser Kamerad, d. i. Chiogna, eine Summe von 150200 fl. bei sich habe. Sodann trat ein früher bei der Eisenbahn i» Hall beschäftigter Taglöhner auf, welcher bezeugte, daß Franz Boso in einem Wirlhshanse zu Wellendinge», ärgerlich darüber, daß ihm Chiogna kein Geld gab, sagte:wart' douZre saers, dich mach caputl" Der Zeuge habe darauf gesagt: bas nicht passen, gut Kamerad das! Franz Boso habe erwidert:Nix Kamerad, bas Hundsfott!" Kleider und Papiere wurden bei der Reko- gnoscirung durch die Zeugen als die des Chiogna anerkannt. Am Schlüsse des Zeugenverhörs gaben die Gerichtsärzte Dr. Heim und Oberamtswundarzt Sleugele von Tuttlingen ihr Gutachten ab und erklärten die vielen dem Chiogna beigebrachten Verletzun­gen der Schädel war in 49 Stücken zerschlagen für die alleinige, nvlbwendig und augenblicklich eingetrctcue Todesursache. 13. April. Nach Beeidigung der beide» Stenographen erhielt heute der Staatsanwalt das Wort zu Begründung der Anklage. Er schickte einige allgemeine Bemerkungen voraus, dahingehend: Meine Herren Geschworenen! Eine gräßliche That ist eS, die Ihrer Beurlbeilung unterstellt wird, eine That, die gewiß in Je­dem nur tiefen Abscheu erregen muß. Weil es, nun aber natür­lich ist, daß dieses Gefühl über die That selbst auch die Thäter treffen muß, so möchte ich Ihnen vor Allem die Warnung zurufen: Gestatten Sie bei Bildung Ihres UrthcilS diesem Gefühle keinen Einfluß, cs könnte dadurch Ihr Blick, Jchr Ürtheil getrübt wer­de». Auf der andern Seite aber könnte leicht ein Angeklagter in dem Einen oder Andern daS Gefühl des Mitleids hervorge- rufen haben. Geben Sie auch diesepi Gefühle keine» Raum; nur wenn Sie unbefangen, ruhig und klar die Thatsachen, welche Ihnen in den Verhandlungen vorgeführt wurden, ins Auge fassen, wenn Sic unbefangen und unbeirrt nur diejenigen Erkenntniß- quellen, welche in der Verhandlung, an Ihren Augen und Ohren vorübergingen, berücksichtigen, »ur dann wird Ihr Urtheil ein richtiges werden, denn das Recht richtet^ sich nicht nach Gefühlen, und nur wenn Sie diesen Gefühls», feine Geltung rinräumen, können Sie Ihre Aufgabe richtig lösen und seiner Heit über Schuld oder Unschuld der Thäter einen Wabsspruch abgeben." Nach diesen einleitenden Worten entwickelte der Staatsanwalt die gesetzliche» Begriffe über Mord, Ranb, Vorbedacht,. Affekt und Komplott. In letzterer Hinsicht machte er insbesondere geltend, daß cs für die strafrechtliche Beurtheslung völlig gleichgültig sei, welche einzelne Handlung jder einzelne Angeklagte verübt habe, da alle die gleiche Absicht gehabt unh die Ausführung der That gemeinschaftlich verabredet haben, so müsse der gemeinsame ver-