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Leibes- oder diesseits unbekannte Colla- teralErben die Aufforderung innerhalb 60 Tagen sich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls das in Pflegschaft stehende Vermögen desselben, an dessen bekannte nächste JntestatErben veriheilt werden wird.
So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 15. Febr. 1841.
Hvß.
Wildberg,
fSchuldenLiquidation.)
In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Johann Friedrich Vollcnwai-! der, Bäckers zu Wildberg, hat ma>^ zur SchuldenLiquidation, verbunden mit! dem Versuche eines Borg- oder Nach- laßVcrgleichs Tagfahrt auf
Freitag den 19. Merz 1841 Vormittags 9 Uhr,
anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Burgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Wildberg mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldrt und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger bei- trctcn.
Die gar nicht angcmeldeten Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Nagold, am 13. Febr. 1841.
K. Oberamtsgericht, Ho ß.
E b h a u s e n.
^SchuldenLlqmdatwil.H
In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Georg Friedrich Binder, Wag
ners zu Ebhausen, hat manzurSchul- den-Liquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaß- Vergleichs Tagfahrk auf
Freitag den 26. März d. I.
Vormittags 9 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhaus zu Ebhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen , daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstchenden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Nagold am 13. Februar 1841.
K. Oberamtsgericht,
Hoß.
Hofkamecalaint Harenberg.
Schaichhof.
fMaierelGursVerpachtung.^
Da der Pacht der bei Holzgerlingen im Oberamt Böblingen gelegenen hofkammerlichen Domaine Schaichhof, welche neben den erforderlichen wohl eingerichteten Wohn- und OckonomieGcbaudcn, ungefähr 377 Morgen Feldgüter enthalt auf Georgii 1842 zu Ende geht, so wird eine neue Verpachtung aus 12—18 Jahre vorgenommen werden.
Zu diesem Bchufe wird am Montag den 29. März d. I.
Vormittags 10 Uhr auf dem Schaichhofe eine Verhandlung statthabcn, wobei die Pachtliebhabcr ihre Vermögens- und BefahigungsZeugnisse vorzulcgen, und ihre Pachtgeldanerbietungen, jedoch ohne daß ein Aufstreich
stattfindet, zu machen hätten, und worauf dann die Pachtherrschaft ihre Entschließung fassen wird. Inzwischen können die Pachtliebhaber daS Gut besichtigen und bei der Unterzeichneten Stelle das Nähere vernehmen.
Den 19. Februar 1841.
K. Hofkamcralamt Herrenbcrg,
Schaichhof.
(SchafwmdeVcrpachtung.)
Aus Gelegenheit der Verhandlung über die Wie- derverpachtung der Domaine
am Montag den 29. Marz d. I. die Schafwaide auf dem — auf Holz- gerlingcr Markung gelegenen Thcile des Hofgutes, bestehend in ungefähr 240 Morgen Aeckcr und Wiesen und 18 Morgen Egarten, für das Jahr 1841 verpachtet werden. Die Pachtliebhaber werden eingeladen, sich mit Vermögens- und PrädikaksZcngnissen versehen, an dem gedachten Tage Vormittags 10 Uhr auf dem Schaichhofe einzufinden.
Den 19. Februar 1841.
K. Hofkamcralamt Herrenberg.
Sindlingen.
(Föuchl-, Füller- und Stroh- Verkauf.)
Am Montag den 8. März d. I. Morgens 8 Uhr
werden zu Sindlingen im öffdiitlichen Aufstrcich gegen baare Bezahlung ver« kaust werden:
Früchte:
8 Scheffel Roggen, 5 Scheffel Gersten, 1 Sckieffel Erbsen, 2 Scheffel Linsen, 4 Scheffel Linsengerstcn, 3 Scheffel Wicken, 1 Scheffel Wickenhabcr, l'/? Scheffel Ackerbohnen, ^ Scheffel Einkorn, 171/0 Scheffel Tennröhng und Dinkeldurchschlag, 17 Scheffel leichte Frucht;
Futter:
21 Säcke Schüfen, 66 Säcke Brüts, 65 Centner Wiesenhcu und Oehmd, 300 Centner Kleeheu und Oehmd;
St
von obigen Frücl und 596 Büscheln Erdb
270 Simri.
Sämmtliche Vc 1840.
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