Erscheinungsweise: rüglich mit Ausnahme cker Sonn- unck Festtage
Anzeigenpreis:
,) im klnzeigentetl: ckie3eile20Soläpfennige d) im Keklametetl: ckie ZeileöSSolckpfennige
Auf Sammelanzeigen kommen 50°/« Zuschlag
Für Platzvorschriften kann keine Sewähr übernommen wercken
Gerichtsstand für beiäe ^ell« ist (alw
Nr. 229
Amts- unä Anzeigeblatt für cken Oberamtsbezirk Laliv
Freitag, den 30. September 1932
Bezugspreis:
In ck«r5tackt35Solckpf«nnig» wöchentlich mit ^rögsrlohn Post-Bezugspreis 35 Solck- pfennige ohne Bestellgelcl
Schluß <!er Anzeigenannahme 8 Uhr vormittags
In Füllen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung äer Zeitung ocier aus Rückzahlung äes Bezugspreise»
Fernsprecher Nr. 8
verantwort!. Schriftleitung: Frieckrich Hans Scheele Druck unck Verlag cker kl. Oelschlöger'scheN Buchckruckerei
Jahrgang 105
Das Reichskabinelt billigt v. Neuraths Haltung
Bericht des Neichsaußenministers vor dem Reichskabinett — Die neuen Verordnungen der Landwirtschaftshilse
TU. Berlin, 30. Sept. Amtlich wirb mitgetcilt: Das Neichskabinctt nahm in seiner gestrigen Sitzung einen Bericht des Neichsaußenministers v. Neurath über die Genfer Tagung entgegen und billigte einstimmig die Haltung des deutschen Delegationsführers. Dann beriet das Kabinett eine Reihe von Wirtschafts- und Verwaltungsfragen. Es wurde, wie der „Lokalanzeiger" ergänzend erfährt, kurz über das seit Jahren schwebende Problem neuer Richtlinien sür die mittlere Beamtenlaufbahn gesprochen, weiter über die vom Reichskanzler in seiner letzten Rundfunkrede als E r sp a r n is m atz- nah men gemachten Vorschläge, die das Kabinett durchführen will. Außerdem sind die von Dr. Gerese gemachten Vorschläge erörtert worden, bei denen es sich um Pläne zur Kredit- und Arbeitsbeschaffung handelt, die die steuerliche Kraft der kleinen Gemeinden heranzichcn wollen. Mit dem Gerekeplan soll die Möglichkeit geschaffen werden, daß die WohlfahrtserwerbSlosen von den Gemeinden Beschäftigung erhalten. Die Beratungen über diese Pläne sind noch nicht abgeschlossen.
*
Die Verordnungen über Ziuserleichterung, landwirtschaftliche Vermittelungsverfahreu und Vollstrecknngsschutz sind im Neichsgcsetzblatt vom 29. September veröffentlicht worden. Die Verordnung über Bermittelungsverfahren, Vollstreckungsschutz gliedert sich in drei Kapitel.
Kapitel 1 enthält das Bermittelungsverfahren zur Schul- benregelung landwirtschaftlicher Betriebe. Es bestimmt, daß Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die infolge ihrer Zahlungsverpflichtungen außerstande sind, ihren Betrieb bis zur Beendigung der Ernte 1933 ordnungsmäßig aufrecht zu erhalten, bei ihrem zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines VermittelungSverfahrens zur Herbeiführung der Schuldenregelung beantragen könen. Das Gericht bestimmt hierzu eine Vermittelungsperson, der die Aufgabe gestellt wird, eine Verständigung des Schuldners mit seinen Gläubigern zu versuchen. Nach der Eröffnung des Vermittelungsverfahrens sind Zwangsvollstreckungen und einstweilige Verfügungen gegen Geldsorderungen unzulässig, ebenso ist die Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses auszusetzen. Auch Zwangsversteigerungen sind einstweilen einzustellen. Kommt eine Verständigung nicht zustande, so kann der Schuldner die Anberaumung eines gerichtlichen Vermittclungstermins beantragen. Der angenommene Schuldenregelungsplan bedarf der Bestätigung des Gerichts.
Kapitel 2: Ergänzung der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung bei landwirtschaftlichen Betrieben enthält eine Verbesserung des Vollstreckungsschutzes. Hiernach muß dem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung stattgegeben werden, wenn die Nichterfüllung der Verbindlichkeiten auf Uwnetter, Viehseuchen oder auf schlechte Preise zurückzuführcn ist.
Kapitel 3 enthält den Kündigungsschutz für Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke.
Die Verordnung über die Zinserleichterung sür den landwirtschaftlichen Realkreöit bestimmt in dem maßgeblichen Artikel 1: Die Zinsen einer Forderung, die durch eine Hypothek an einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Grundstück gesichert ist, werden, soweit sie für die Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 30. September 1934- geschuldet werden, um 2 v. H-, jedoch nicht unter 4 v. H. herabgesetzt. Das gleiche gilt für die Hypothek. Die Zinsen werden jedoch nicht herabgesetzt, wenn die Forderung auch nach der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 der Zinsherab- sehung nicht unterlag. Es sei denn, daß dies lediglich darin seinen Grund hatte, daß der Zinssatz 6 v. H. nicht überstieg. Die Zinsen einer Aufwertungsforderung (gleich Hypothek) werden nur dann herabgesetzt, wenn die Aufwertungsforderung eine Tilgungsforderung ist. Herabgesetzt wird auch ein Zinssatz, der nur nach einem Maßstab lReichsbanküiskont) zu errechnen ist. Der Kapitalbetrag der Forderung erhöht sich um den Betrag, um den die Zinsen herabgesetzt sind. Die Zusatzfordernng ermäßigt sich, wenn die Stammforderung (gleich Hypothek) auf Verlangen des Gläubigers vor dem 1. April 1940 zurückgezahlt wird. Ist eine Grundkreditanstalt, die auf Grund der Hypotheken Schuldverschreibungen ausgegeben hat, Gläubigerin der Forderung (Hypothek), so erhöht sich die Forderung (Hypothek) um die Zusatzforöerung nur dann, wenn die Aufsichtsbehörde erklärt, daß die Grunb- kreditanstalt in der Lage ist, die Schuldverschreibungen in bisheriger Höhe weiter zu verzinsen. Die Rückzahlung einer Forderung (Hypothek), deren Zinsen nach dieser Verordnung gekürzt sind, kann nicht zu einem früheren Zeitpunkt als zum 1. April 1935 verlangt werden. Dies gilt nicht für Auf- wertungsfordcrungen. Zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedürfen die auf dieser Verordnung beruhenden Veränderungen der Zinssätze und der Fälligkeitsbedingungen nicht der Eintragung. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf Grundschulden sowie aus die durch Grundschuld gesicherten Forderungen entsprechende Anwendung.
Die Neuregelung der Bürgersteuer
Die neue Regelung der Bürgcrsteuer auf Grund der Notverordnung wird in Nr. 64 des Reichsgesetzblatts vom 29. Septbr. veröffentlicht. Darnach sind für die Steuerpflicht die Verhältnisse des Steuerzahlers vom 10. Oktober 1932 maßgebend. Die Zahl der Steuerpflichtigen wird eingeschränkt. Bttrgersteuer darf u. a. nicht erhoben werden von Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, von Arbeitslosen und Rentenempfängern. Der Laudessatz muß für Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 4500 ^ mindestens 6 betragen. Eine weitere Staffelung ist wie folgt vorgesehen: bis 6000 9 u«, bis 8000
12 bis 12 000 ^ 18 bis 16 000 24 Reichsmark.
Die „Große'Aussprache" im Völkerbund
— Genf, so. Sept. Die Hauptaussprache in der Vollvei sammlung hat durch das Auftreten der Vertreter der Gros Mächte doch noch eine Belebung erfahren. Gestern nahm al erster Redner der französische Ministerpräsident Herrio das Wort. Der Inhalt seiner Rede enttäuschte jedoch, so da der Beifall zum Schluß auffallend schwach >var. Herriot bi wegte sich in längeren theoretischen Ausführungen über d Aufgaben und die Tätigkeit des Völkerbundes und betoni vor allem den festen Entschluß Frankreichs, am Völkervuu festzuhaltcn. Entgegen den offiziösen Verlautbarungen b, mßte sich jedoch Herriot auch mit der Abrüstungskonferen Er streifte jedoch nur andeutungsweise die großen Geger ^ deutschen und der französischen Auffassun, . Cecil verteidigte als Vertreter England
den Völkerbund gegen alle Angriffe. Vorwürfe müßte nicht gegen den Völkerbund, sondern gegen seine Mitgliebe gef e t werden Cecil bezeichnte die Lausanner Konfercn als de« ersten Schritt für den Wiederaufbau der Welt, un gmg schließlich auf die deutsch-französischen Beziehung- über. Die gespannten Beziehungen zwischen Deutschland un Frankreich seien nicht ernster als alle anderen Streitfall. Eine Einigung zwischen diesen beiden großen Mächte wurde die heutige Unruhe und Sorge zu einem entscheiden den Teil beseitigen. Alle Mächte müßten heute fordern da mese beiden Staaten sich auf den Boden des Völkerbunds Vertrages stellen. Zur Abrtistungsfrage erklärte Cecil, di Regierungen stünden heute vor der Entscheidung, ob si Krieg oder Frieden wollten. In der ganzen Welt werd Aa.nr. erwogen, ob die Negierungen tatsächlich dl
«orüstung wollten. Gerade die Mächte mit großen See- un
Landrüstungen müßten sich zu einer ehrlichen Abrüstung bekennen. Wenn die Abrüstungskonferenz zu keinem Erfolg führen sollte, dann würde die Welt unweigerlich nicht nur zu den Zuständen der Vorkriegszeit zurückkehren, sondern es würde eine weit schlimmere und gefährlichere Lage platzgreifen.
Baron Aloisi, der Vertreter-Italiens, erklärte, der Völkerbund brauche heute nicht Worte, sondern Taten. Schon Granüi habe auf die Notwendigkeit hingewiesen, die im Völ- kerbundsvertrag verankerten Verpflichtungen zur allgemeinen Abrüstung dnrchzuführen und die Welt von Sem Ultraprotektionismus der Nachkriegszeit zu befreien. Die bisherigen Ergebnisse hätten das Vertrauen der italienischen Regierung auf eine sofortige praktische Lösung wesentlich geschwächt. Der Erfolg der Abrüstungskonferenz sei aber die unerläßliche Vorbedingung für bas Vertrauen der Völker. Die italienische Regierung wünsche aufs dringendste, daß die Abrüstungskonferenz zum Erfolge führe und daß diese unruhige und schwierige Epoche der europäischen Geschichte abgeschlossen werde. Aloisi schilderte sodann die Auswirkungen der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise und die Notlage aller Staaten. Die italienische Regierung versichere ihren festen Willen zum Einsatz ihrer ganzen Kraft, um die Welt aus der gegenwärtigen Krise einer Besserung entgegenzuführen.
Neue französisch-polnische Unverschämtheit in Genf
In seiner Propaganda für die Wiederwahl Polens in Sen Bölkerbunbsrat ging die von französisch-polnischer Seite finanzierte „Journal des Nations" so weit, den ständigen Sitz Deutschlands im Völkerbundsrat als einen Skandal (I) zu bezeichnen. Das Blatt verlangt als Gegengewicht die Wahl Polens in den Rat, obwohl das inter-
Tages-Spiegel .
Das Reichskabinett hat gestern die Haltung des Reichs» außenministers in Gens einmütig gebilligt.
*
Die Verordnung zur Hilfe für die Landwirtschaft durch Ziussenkung und Vollstreckungsschutz ist nuumehr veröffentlicht worden.
*
Die für die Verhandlungen mit den Kontingentländern be» stimmte Regiernngskommission ist am Donnerstag nach dem Haag abgereist. Die Kommission wird am 8. Oktober in Paris verhandeln.
*
In der großen Aussprache der Genfer Bölkerbnndsversamm- lung hielten gestern die Vertreter Frankreichs, Englands und Italiens Reden.
»
Londoner Berichten zufolge wird ein Wechsel im englischen Außenministerium nicht cintrete». Simon verbleibt in seinem Amt.
In Griechenland ereigneten sich neue Erdstöße. Infolge der Naturkatastrophe in Poridric- sind 75 IM Menschen ohne Obdach.
nationale Ansehen Polens seit den unglaublichen Vorgängen in der Ukraine und Oberschlcsten zweifellos stark gelit. ten habe.
Französische Vermittlung zwischen Rußland und Rumänien
TU Genf, 80. Sept. Ministerpräsident Herriot empfing am Donnerstag nacheinander die Außenminister der Türket und Südslawiens, ferner den Vertreter Rumäniens und den sowjetrusstschen Außeukommiffar Lttwinows. Die Unterredung Herriots mit Litwinow dauerte über eine Stunde. Herriot erklärte «ach de» Unterredungen, daß er in Len Be» sprechnngen mit de« Vertreter« Rußlands »nd Rumäniens in der Krage des Richtangriffsvertrags zwischen den beide» Ländern versucht Hab«, eine Ungleichung herbeiznsühre«.
Wie verlautet, sollen durch die jetzt in Genf geführten Besprechungen iu der Frage des russisch-rumänischen Nichtangriffsvertrags die Verhandlungen wesentlich gefördert worden sein, sodaß mit einer baldigen Unterzeichnung dieses Paktes gerechnet werden kann.
Feierschichten bei der Reichsbahn
Keine Entlassungen
TU Berlin, 30. Sept. In den Verhandlungen zwischen der Hauptverivaltung der Deutschen Neichsbahngesellschaft und den Eisenbahnergewerkschafteu, die am Donnerstag stattfanden, wurde ein Feierschichtenabkommen für die Arbeiter abgeschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 40 Stunden betragen. Durch diese Maßnahme kann die Entlassung von 6000 Arbeitern vermieden werden. Die Gleisumbauten, die im Arbeitsbeschaffungsprogramm vorgesehen sind, sollen sofort in Angriff genommen werden, und es besteht dadurch die Möglichkeit, 24 000 Eisenbahner für zwei Monate weiterzubeschäftigen. Um die Entlassung von weiteren 22000 Eisenbahnern zn vermeiden, müßten Feierschichten im Betriebsdienst eingeführt werden. Eine Entscheidung hierüber konnte in Sen gestrigen Verhandlungen noch nicht herbeigeführt werdeir.
Neue Erdstöße in Griechenland
828 Tote und über 106V Verwundete.
TU. London, 30. Sept. Nach aus Athen vorliegenden Meldungen wurde am Mittwoch abend un- tn den frühen Morgenstunden des Donnerstag die Insel Thalkidike wiederum von Erdstößen erschüttert. In Saloniki wurden die Stadthalle und die Regierungsgebäude stark beschädigt. Die Einwohner, Sie erneut von einer Panik ergriffen wurden, verbrachten die Nacht im Freien aus Angst vor weiterer Einsturzgefahr sür ihre Häuser. Sehr schwerer Schaden wurde auch ln Asvestochori un- in anderen Dörfern in der Nähe von Saloniki angerichtet. An einer Stelle hat sich ein Ritz von 3 Kilometer Länge und 20 Meter Breite gebildet. Nach den letzten Angaben beläuft sich die Zahl der Toten auf 328, die der Verwundeten auf über 1000. Englische Kriegsschiffe sind zur Hilfe herbeigeeilt und haben in Jerissos und Stra- toni angelegt. Die Matrosen haben sofort die Rettungsarbeit ausgenommen.
Erdbeben auch auf Neuseeland.
Auf der Nordinsel Neuseelands hat sich ein Erdbeben ereignet. In mehreren im Innern gelegenen Ortschaften wurden die Häuser schwer beschädigt. In der Stabt Wairoa stürzten die Einwohner in panischem Schrecken auf die Straße, weil sie den Einsturz ihrer Häuser befürchtetes. ^