aus dm Restmitteln der Amtskorporation sich betheiligen zu dürfen. Die Amtsversammlung

beschließt:

dem Ausschuß die erbetene Ermächtigung zu ertheilen.

Z 18.

Die seit der letzten Amtsversammlung vom Ausschuß gefaßten Beschlüsse werden verlesen.

8 19.

Nach der vom Amtspfleger übergebenen Uebersicht pr. 30. Juni 1878 betragen I. die Einnahmen: pro 1871178 . . . 195,523 9 L,

pro 1878179

5

195,528 9

II. die Ausgaben: pro 1877178 . .

pro 1678179 . .

188804 76 L

3277 83 L-. 192,082 59 L

HI. das Remanet . 3445 50 ^

IV. der K a s s e n b e st a n d .3415 50 ^

8 20 .

Nicht stimmberechtigte Mitglieder waren anwesend die Ortsvorsteher von Neusatz, Rothensol, Kapfenhardt, Oberlengenhardt, Enzklösterle, Höfen und Oberniebelsbach.

8 21 .

Auf die Anregung des Amtspflegers kommt die Frage zur Erörterung, wie es mit der Umlage des Amtsschadens auf die einzelnen Amtsorte gehalten werden solle; es wird constatirt, daß die Stimmung der Amtsversammlung dahin geht, daß die Amtsschadensumlage erst dann vor­genommen werden solle, wenn der Gesammtbetrag des Steuer-Catasters pro 1. Juli 1876 genau bekannt sei.

Es wird aber

beschlossen:

für den Fall, daß besondere Umstände eine Umlage vor diesem Zeitpunkt als wünschens- werth erscheinen lassen, mit der näheren Festsetzung der Modalitäten dieser Umlage den Ausschuß zu beauftragen.

Für den getreuen Auszug:

Amtsmsaumlnugs-AktM

Jak?Äeeh in Neuenbürg.