aus dm Restmitteln der Amtskorporation sich betheiligen zu dürfen. Die Amtsversammlung
beschließt:
dem Ausschuß die erbetene Ermächtigung zu ertheilen.
Z 18.
Die seit der letzten Amtsversammlung vom Ausschuß gefaßten Beschlüsse werden verlesen.
8 19.
Nach der vom Amtspfleger übergebenen Uebersicht pr. 30. Juni 1878 betragen I. die Einnahmen: pro 1871178 . . . 195,523 9 L,
pro 1878179
5
195,528 9
II. die Ausgaben: pro 1877178 . .
pro 1678179 . .
188804 76 L
3277 83 L-. 192,082 59 L
HI. das Remanet . 3445 50 ^
IV. der K a s s e n b e st a n d .3415 50 ^
8 20 .
Nicht stimmberechtigte Mitglieder waren anwesend die Ortsvorsteher von Neusatz, Rothensol, Kapfenhardt, Oberlengenhardt, Enzklösterle, Höfen und Oberniebelsbach.
8 21 .
Auf die Anregung des Amtspflegers kommt die Frage zur Erörterung, wie es mit der Umlage des Amtsschadens auf die einzelnen Amtsorte gehalten werden solle; es wird constatirt, daß die Stimmung der Amtsversammlung dahin geht, daß die Amtsschadensumlage erst dann vorgenommen werden solle, wenn der Gesammtbetrag des Steuer-Catasters pro 1. Juli 1876 genau bekannt sei.
Es wird aber
beschlossen:
für den Fall, daß besondere Umstände eine Umlage vor diesem Zeitpunkt als wünschens- werth erscheinen lassen, mit der näheren Festsetzung der Modalitäten dieser Umlage den Ausschuß zu beauftragen.
Für den getreuen Auszug:
Amtsmsaumlnugs-AktM
Jak?Äeeh in Neuenbürg.