beschlossen:
dasselbe dem Ausschüsse zur uäheren Prüfung und Begutachtung zu übergeben.
Z. 20.
Der Versammlung wohnten neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch die Ortsvorsteher der übrigen Gemeinden, mit Ausnahme von Ober- und Unterniebelsbach an.
Für den getreuen Auszug:
Wagner.