beschlossen:

dasselbe dem Ausschüsse zur uäheren Prüfung und Begutachtung zu übergeben.

Z. 20.

Der Versammlung wohnten neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch die Orts­vorsteher der übrigen Gemeinden, mit Ausnahme von Ober- und Unterniebelsbach an.

Für den getreuen Auszug:

Wagner.