74,708 fl. 5 kr.
II. Ausgaben:
pro 1872!73 73,251 fl 17 kr.
„ 1873174 1,456 „ 48 „
HI. Rem an et
IV. Kassenbestand
—8,327 fl. 4 kr. —8,327 fl. 8 kr.
Z. 9.
Das Königl. Oberamt theilt ein Dekret des Königl. Kreisstrafgerichts Calw vom 12. Juli 1673 mit, wornach dieses Kreisstrafgericht erst am 1. Juli 1674 mit dem Königl. Gerichtshof in Tübingen vereinigt werden solle.
Z. 10.
Der Amts-Versammlung wird der Beschluß des Amts-Versammlungs-Ausschusses vom 26. März 1873 mitgetheilt, wornach zum Distriktsarzt für die Gemeinden Herrenalb, Dobel, Neusatz, Rothensohl, Bernbach
Nsä. l)r. Mülberger in Stuttgart
gewählt worden ist und hiebei die in jenem Beschluß festgestellten Anstellungsbedingungen zur Kenntniß der Versammlung gebracht.
Es wird sofort den Anträgen des Ausschusses gemäß
beschlossen:
1) Die auf den vr. Mülberger von Stuttgart gefallene Wahl zum Distriktsarzt für die Gemeinden Herrenalb, Dobel, Neusatz, Rothensohl, Bernbach, zu genehmigen;
2) Die in Pkt. 1 jenes Beschlusses festgestellten Bedingungen ebenfalls gutzuheißen, auch
3) wie bisher aus der Amtspflege einen jährlichen Beitrag zu dem Jahresgehalt des Distriktsarztes von 400 fl. zu verwilligen.
4) Bezüglich der an dem Beitrag von 400 fl. von den 5 Gemeinden wieder zu ersetzenden 100 fl. den Vertheilungsmodus dahin gutzuheißen, daß zu bezahlen ist
von Herrenalb.26 fl. 16 kr.
„ Bernbach.17 „ 26 „
„ Dobel.27 „ 38 „
„ Rothensohl.14 „ 20 „
„ Neusatz 14 „ 20 „
5) an das Königl. Ministerium des Innern die Bitte zu stellen, es möchte der von der Königl. Staats-Kasse verwilligte Beitrag von 300 fl. an die Amtspflege hier zur Uebermittlung an den Distriktsarzt bezahlt werden, wobei jedoch ausdrücklich ausgesprochen wird, daß die Amtskorporation keine Garantie für diesen Beitrag übernehme.
6) Zu diesen Beschlüssen die Genehmigung der hohen Kreisregierung einzuholen.
Z. 11.
Der Distriktsarzt Jrion in Liebenzell hat sich in Liebenzell in der Voraussetzung seiner Zeit (im August 1872) niedergelassen, daß er das ihm von Stadtschultheiß Rau in Liebenzell zugesicherte Wartgeld von jährlich 200 fl. aus der Amtspflege Neuenbürg erhalten werde und hat indessen noch weiter sich dahin erklärt, daß er überhaupt eine Erhöhung des Wartgeldes wünschen müsse, wenn er die Stelle ferner beibehalten solle. Es wird sofort mit Rücksicht darauf, daß das Wartgeld nach den jetzigen Verhältnissen an und für sich zu nieder erscheint und daß für die betheiligten Gemeinden des hiesigen Bezirks es wünschenswerth ist, wenn ein Arzt in der Nähe sich befindet, auf den Antrag des Oberamtmanns