7.

Nach der Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Oberamtspflege pro 28. Juni 1870 betragen die

I. Einnahmen pro 1869/70 pro 1870,71

II. Ausgaben pro 1869/70 pro 1870/71

III. das Remanet .

IV. der Kasscnbestand

92,052 fl. 49 kr. 5 fl. kr.

92,057 fl. 49 kr.

87,082 fl. 30 kr. 919 fl. 59 kr.

88,002 fl. 29 kr.

4,055 fl. 20 kr. 4,055 fl. 20 kr.

8 .

Nach den eingelaufenen und revidirten

Amtsvergleichungs-Berichten pro 1. Juni 1869 H Mai 1870^

betragen die

Amtsvergleichungskosten 413 fl. 55 kr.

Die Amtsvergleichung wurde geprüft und vorstehende Summe zur Ausgabe ange­wiesen.

8 9.

Die Amtsvergleichungs-Taxe soll auch pro 1870/71 in den seitherigen Beträgen

gelten.

8 10 .

Die Sparkassenrechnung pro 1668 nebst den bei der Abhör ertheilten Rezessen wird publicirt.

8 11.

Die Amtspflegrechnung pro 1868/69 nebst den bei der Abhör ertheilten Rezessen wird publicirt.

8 12 .

Zu dem

Amtskörperschafts-Etat pro 1870/71,

welchen der Amtspfleger vorträgt, werden folgende Aenderungen

beschlossen:

1) vom 1. Juli 1870 an den Bettzins, welcher seither von den im Bezirks- krankenhaus untergebrachten Personen L 6 kr. per 1 Tag erhoben wurde, für alle in das Krankenhaus aufgenommene Personen nachzulassen und hienach im Etat bei den

Einnahmen100 fl.

abzustreichen.