7.
Nach der Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Oberamtspflege pro 28. Juni 1870 betragen die
I. Einnahmen pro 1869/70 pro 1870,71
II. Ausgaben pro 1869/70 pro 1870/71
III. das Remanet .
IV. der Kasscnbestand
92,052 fl. 49 kr. 5 fl. — kr.
—92,057 fl. 49 kr.
87,082 fl. 30 kr. 919 fl. 59 kr.
88,002 fl. 29 kr.
4,055 fl. 20 kr. 4,055 fl. 20 kr.
8 .
Nach den eingelaufenen und revidirten
Amtsvergleichungs-Berichten pro 1. Juni 1869 H Mai 1870^
betragen die
Amtsvergleichungskosten —413 fl. 55 kr.
Die Amtsvergleichung wurde geprüft und vorstehende Summe zur Ausgabe angewiesen.
8 9.
Die Amtsvergleichungs-Taxe soll auch pro 1870/71 in den seitherigen Beträgen
gelten.
8 10 .
Die Sparkassenrechnung pro 1668 nebst den bei der Abhör ertheilten Rezessen wird publicirt.
8 11.
Die Amtspflegrechnung pro 1868/69 nebst den bei der Abhör ertheilten Rezessen wird publicirt.
8 12 .
Zu dem
Amtskörperschafts-Etat pro 1870/71,
welchen der Amtspfleger vorträgt, werden folgende Aenderungen
beschlossen:
1) vom 1. Juli 1870 an den Bettzins, welcher seither von den im Bezirks- krankenhaus untergebrachten Personen L 6 kr. per 1 Tag erhoben wurde, für alle in das Krankenhaus aufgenommene Personen nachzulassen und hienach im Etat bei den
Einnahmen —100 fl.
abzustreichen.