Neuenbürg.
Auszug aus dem Aints-Berfammlungs-Protokott
vom 1. März 1854.
§. i.
Die Amtspflegrechnung pro 1852—53 wird in Abwesenheit des Rechners publicirt und dem Ausschuß zur Durchsicht und Prüfung übergeben.
§. 2 .
Oberamtsdiener Haug allhier bittet um Heizbarmachung des dritten Zimmers seiner Wohnung im Oberamtsgefangniß und begründet dies Gesuch damit, daß genanntes Zimmer, welches er wegen der Größe seiner Familie nicht, wie sein Amtsvorgänger, unbewohnt lassen könne, sehr feucht sey, welche Angabe durch das dem Gesuch beigefügte Gutachten des Oberamtsbaumeisters Mayr auch bestätigt wird.
Bei Berathung dieser Bitte macht der Amtspfleger geltend, daß dem Oberamtsdiener Haug die unentgeldlkche Benüzung der Wohnung im Oberamtsgefangniß nebst dem dazu gehörigen Garten noch nicht verwiegt sey. Es wird daher auch dieser Gegenstand in Berathung genommen und
beschlossen:
1) dem Oberamtsdiener Haug auf die Dauer seiner Dienstzeit die seinem Vorgänger eingeräumte Wohnung im Oberamtsgefängniß nebst dem dabei befindlichen Garten ebenfalls unentgelvlich zu überlassen;
2) dem Gesuch desselben um Heizbarmachung des dritten Zimmers seiner Wohnung zu entsprechen, und
3) den Oberamtsbaumeister Mayr mit Ausführung dieses Bauwesens nach dem in seinem Gutachten aufgeführten Plan zu beauftragen.
Z. 3.
Tie Anfrage des Oberamtspflegers, wer die statutenmäßig von der Oberamtspflege zu leistenden Vorschüsse an die Oberamtssparkasse anzuweisen habe, wird dahin beantwortet, daß das Oberamt in Verbindung mit dem Kontroleur nach vorheriger Prüfung der Notwendigkeit eines Vorschusses die Anweisung zu ertheilen habe.