b) die Anstellung erfolgt auf unbestimmte Zeit,

c) die entschädigungslose Zuteilung der Geschäfte des leit. Arztes der Tuberkulosenfürsorgestelle bleibt Vorbehalten.

6) der Bezirksrat wird zur Feststellung und zum Ab­schluß des Dienstoertrags ermächtigt;

3. von einem Ausschreiben der Stelle Abstand zu nehmen und die Wahl sofort vorzunehmen;

4. dem leit. Arzt der chirurg. Abteilung des Bezirks­krankenhauses. Dr. med. Bäcker hier, mit Wirkung vom Tag der planmäßigen Anstellung eines 2. leit. Arztes an die Amtsbezeichnung einesärztl. Direktors" zu verleihen.

Nachdem der Vorsitzende die Zweckmäßigkeit der Be­lastung der ärztlichen Leitung der Tuberkulosenfürsorgestelle bei dem derzeitigen leit. Arzt der Dolksheilstätte Lharlotten- höhe dargelegt und die diesbezügliche Stellungnahme des Bezirksrats bekannt gegeben hat, wird nach kurzer Erörte­rung der vorstehende Antrag des Bezirksrats einstimmig zum

Beschluß

erhoben.

Abgeordnete Allingcr und Schaible Bei der hierauf in geheimer Abstimmung oorgenom-

abwesend. menen Wahl wurden abgegeben für Dr. med. Olshausen

hier sämtliche 25 Stimmen. Dr. med. Olshausen ist somit gewählt. Er nimmt die Wahl an.

8 4 .

Haushaltsvoranschlag der Amtskörperschaft (Oberamtspflege) für 1931.

Der Voranschlag für den Haushalt der Amtskörper­schaft (Oberamtspflege) für 1931 wird beraten und festgestellt:

die Einnahmen auf . . 127619. NM. die Ausgaben auf . . 528719. RM. der Abmangel auf . . 401100. RM.

Nach Bekanntgabe der Beschlüsse des Bezirksrats vom 22. April 1931 ZK 2628 wird einstimmig

beschlossen:

1. Zur Deckung des aus 401100. RM. berechneten Abmangels im Haushaltsplan 1931 eine Amts­körperschaftsumlage in Höhe von 370000. RM. zu erheben. 7 300. RM. aus dem Krankenhaus­verbesserungsfonds und 23800. RM. aus Nestmitteln zu entnehmen, sowie den Bezirksratsbeschlüssen vom 22. April 1931 §§ 26 und 27 betr. die Verwendung von Nestmitteln zuzustimmen;

2. den Bezirksrat zu ermächtigen, die Umlagehundertsätze für die Amtskörperschaftsumlage 1931 festzu­stellen, sobald die Verhältniszahlen bekannt sind.

8 5.

Festsetzung der Hundertsätze für die Amtskörperschafts­umlage 1930.

Nach der Verordnung des Innen- und des Finanz­ministeriums über die Amtskörperschaftsumlage und die Zusammensetzung der Amtsversammlung vom 12. Juni 1930 (Reg.Bl. S. 260) sind erstmals für die Amtskörperschafts­umlage 1930 Umlagehundertsätze für die drei Teilumlagen festzusetzen.

Auf Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1931 § 30 wird einstimmig

beschlossen.

die Umlagehundertsätze für die 3 Teilumlagen der Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1930 wie folgt festzusetzen: