b) die Anstellung erfolgt auf unbestimmte Zeit,
c) die entschädigungslose Zuteilung der Geschäfte des leit. Arztes der Tuberkulosenfürsorgestelle bleibt Vorbehalten.
6) der Bezirksrat wird zur Feststellung und zum Abschluß des Dienstoertrags ermächtigt;
3. von einem Ausschreiben der Stelle Abstand zu nehmen und die Wahl sofort vorzunehmen;
4. dem leit. Arzt der chirurg. Abteilung des Bezirkskrankenhauses. Dr. med. Bäcker hier, mit Wirkung vom Tag der planmäßigen Anstellung eines 2. leit. Arztes an die Amtsbezeichnung eines „ärztl. Direktors" zu verleihen.
Nachdem der Vorsitzende die Zweckmäßigkeit der Belastung der ärztlichen Leitung der Tuberkulosenfürsorgestelle bei dem derzeitigen leit. Arzt der Dolksheilstätte Lharlotten- höhe dargelegt und die diesbezügliche Stellungnahme des Bezirksrats bekannt gegeben hat, wird nach kurzer Erörterung der vorstehende Antrag des Bezirksrats einstimmig zum
Beschluß
erhoben.
Abgeordnete Allingcr und Schaible Bei der hierauf in geheimer Abstimmung oorgenom-
abwesend. menen Wahl wurden abgegeben für Dr. med. Olshausen
hier sämtliche 25 Stimmen. Dr. med. Olshausen ist somit gewählt. Er nimmt die Wahl an.
8 4 .
Haushaltsvoranschlag der Amtskörperschaft (Oberamtspflege) für 1931.
Der Voranschlag für den Haushalt der Amtskörperschaft (Oberamtspflege) für 1931 wird beraten und festgestellt:
die Einnahmen auf . . 127619.— NM. die Ausgaben auf . . 528719.— RM. der Abmangel auf . . 401100.— RM.
Nach Bekanntgabe der Beschlüsse des Bezirksrats vom 22. April 1931 ZK 26—28 wird einstimmig
beschlossen:
1. Zur Deckung des aus 401100.— RM. berechneten Abmangels im Haushaltsplan 1931 eine Amtskörperschaftsumlage in Höhe von 370000.— RM. zu erheben. 7 300.— RM. aus dem Krankenhausverbesserungsfonds und 23800.— RM. aus Nestmitteln zu entnehmen, sowie den Bezirksratsbeschlüssen vom 22. April 1931 §§ 26 und 27 betr. die Verwendung von Nestmitteln zuzustimmen;
2. den Bezirksrat zu ermächtigen, die Umlagehundertsätze für die Amtskörperschaftsumlage 1931 festzustellen, sobald die Verhältniszahlen bekannt sind.
8 5.
Festsetzung der Hundertsätze für die Amtskörperschaftsumlage 1930.
Nach der Verordnung des Innen- und des Finanzministeriums über die Amtskörperschaftsumlage und die Zusammensetzung der Amtsversammlung vom 12. Juni 1930 (Reg.Bl. S. 260) sind erstmals für die Amtskörperschaftsumlage 1930 Umlagehundertsätze für die drei Teilumlagen festzusetzen.
Auf Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1931 § 30 wird einstimmig
beschlossen.
die Umlagehundertsätze für die 3 Teilumlagen der Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1930 wie folgt festzusetzen: