Verhandelt am 18. Dezember 1924.

Anwesend:

der Oberamtsoorstand als Vorsitzender.

26 stimmberechtigte Mitglieder, der Oberamtspfleger, der Verwalter der Oberamtssparkasse, der Oberamtsbaumeister, der leitende Arzt am Bezirkskrankenhaus, der Leiter der Bezirksfürsorgestelle, Oberamtsgeometer Bonnet, der Schriftführer.

>)or Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende die Amtsversammlung in einer Ansprache und ge­denkt des oerst. Abgeordneten Schultheiß Rapp von Feldrennach, zu dessen Andenken sich die Amtsoersammlung von den Sitzen erhebt.

Die neu eintretenden Mitglieder bezw. Stellvertreter (Keim-Loffenau: Gemeinderat Neuweiler-Dennach: Gemeinderat Walter-Herrenalb) werden auf ihren im Gemeindedienst abgelegten Diensteid hingemiesen (Art. 53 Bez.O).

8 i.

Wahlen.

Die vom Bezirksrat am 30. Oktober 1924 § 3 in vorläufiger Weise vorgenommene Wahl der Mitglie­der in den Ausschuß für die Wahl der Schöffen und Geschworenen auf das Kalenderjahr 1925 wird auf Grund einstimmigen Beschlusses der Amtsoersammlung durch Zuruf bestätigt.

6. Gewählt werden auf Grund einstimmigen Beschlusses der Amtsversammlung durch Zuruf

3 ) als Vorsitzender der Bezirksfarrenschaubehörde für die drei Jahre 1. 5. 1925 28:

Oberamtstierarzt Dr. Müller-Neuenbürg, als Stellvertreter des Vorsitzenden:

Landwirt Gottlieb Rentschler-Grunbach:

d) als Vertreter der bei der Gebäudebrandoersicherungsanstalt versicherten Ge­bäudeeigentümer (Art. 49 d. Ges. v. 14. 3. 1853) auf drei Jahre:

Zimmermeister Karl Bischofs, Neuenbürg.

Der Bezirksrat wird ermächtigt, im Falle des Ausscheidens des Bischofs einen anderen Vertreter zu bestimmen.

c) Zu Schätzern in Viehfeuchenangelegenheilen (Art. 13 Abs. 3 des Ausf.Ges. z. Viehseuchen- gesetz v. 8. 7.12 Reg.Bl. S. 279) die vom landw. Bezirksoerein vorgeschlagenen Personen auf die Kalenderjahre 192530, mit den Aenderungen in Enzklösterle, Oberlengenhardt und Schwarzenberg.

L. Die vom Bezirksrat mit Beschlüssen vom 11. 9. 24 K 13 und 16. 10. 24 tz 16. sowie v. 18. 12. 24 § 2, vorbehältlich der endgültigen Bestellung durch die Amtsversammlung vorgenommene Bildung des Fürsorgen ns- schusses (Kommission i. S. v. Art. 36 Bez.O.) wird auf Grund einstimmigen Beschlusses der Amtsversammlung siir den Rest der Wahldauer der Amtsversammlung bestätigt.

8 2 .

Bau einer Wasseroersorgungs- und Wafferkraftanlage durch die Amtskörperschaft.

Der Vorsitzende teilt mit. daß die Stadt Stuttgart beabsichtige, gemeinsam mit der Stadt Pforzheim im Bezirk Neuenbürg Talsperren und ein großes Kraftwerk zu erbauen und Wasser aus dem Enzgediet nach Stuttgart wegzuleiten. Er kennzeichnet die großen Gefahren, die diese Pläne für die Lebensinteressen des Bezirks, insbesondere für die Thermen Wildbads und für die Wasserversorgung einer Anzahl wasserarmer Bezirksgemeinden links und rechts der Enz bedeuten, und schlägt vor. daß die Amtsversammlung das bisherige von ihm näher dargelegte Vorgehen des Bezirksrats gutheitzt und außerdem selbst flammenden Protest in der Bezirks- und Stuttgarter Tagespresse erhebt.

Der Vorsitzende führt sodann aus, daß es durch das Vorgehen Stuttgarts nahegelegt sei, zur Wahrung der Interessen des Bezirks die Ausnützung der noch ungenützten Wasserkräfte des oberen Enztales unmittelbar durch die Amtskörperschaft in die Hand zu nehmen, um so die Verwertung dieser Naturschätze des Bezirks durch ein großzügiges, gemeinnütziges Unternehmen für alle Zukunft zu Gunsten der Bezirksbeoölkerung sicherzustellen. Er beschreibt die vom staatl. Wasserkraftamt gefertigten generellen Pläne und empfiehlt zunächst, an die Ausführung des wirtschaftlich wichtig­sten Teils dieses Plans an der unteren Eyach und der Enz heranzutreten. Er erläutert dann die vorliegenden Spezial­pläne des Kraftwerks Ober-Enz und legt die großen damit verbundenen Vorteile dar. Die sich bei Durchführung des Plans ergebenden Nachteile müssen im Interesse des Ganzen als minder bedeutungsvoll in Kauf genommen werden. Er schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis auf die große Verantwortung, die die Amtsversammlung bei der zu treffenden Entscheidung zu tragen habe, und auf die Wichtigkeit, daß der Bezirk im Blick auf die gefahrvolle Lage unter Zurückstellung von Sonderinteressen einheitlich und geschlossen handle.

Hierauf wird auf Anregung von Mitglied Knödel die Ziffer 1 und 2 des heutigen Beschlusses ohne Debatte einstimmig angenommen.

Bei der eingehenden Erörterung über die Errichtung eines Kraftwerkes durch die Amtskörperschaft ergab sich, abgesehen von den Vertretern der Gemeinden Calmbach und Dobel, die erklärten, daß hiebei ebenso wie bei dem Stutt-