Beschluß:

1. Die Bestimmung des Tags des Amtsantritts dem Bezirksrat zu überlassen und denselben zu beauftragen, den Dienstvertrag nach Art. 58 Abs. 1 der Bez.O. abzuschließen.

2. Die Wahl erfolgt auf 10 Jahre.

3. Bon der Leistung einer Sicherheit abzusehen vergl. unten H 17 Z. 5.

8 14.

Aenderung der Satzung der Oberamtssparkasse.

Die mit Beschluß des Bezirksrats vom 2. November 1922 § 22, 23. November 1922 § 21 und vom 22. Februar 1923 § 20 beantragten Aenderungen der Satzung der Oberamtssparkasse werden einstimmig zum

Beschluß

erhoben und zu Ziff. II des Bezirksratsbeschlusses vom 2. November 1922 § 22 Zustimmung erteilt.

8 15-

Umlage des Aufwands für Derwattungsaktuare.

Die Kreisregierung Reutlingen hat in Abänderung des Beschlusses der Amtsoersammlung vom 16. Februar 1922 § 7 mit Erlaß vom 5. 9. 1922 Nr. 6877 die Vergütungen, welche von den beteiligten Gemeinden für die Inan­spruchnahme des Verwaltungsaktuars im Rechnungsjahr 1920 an die Oberamtspflege zu leisten sind, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinden und der Amtsversammlung neu festgesetzt.

Die beteiligten Gemeinden haben keine Einwendungen erhoben. Von der Amtsversammlung wird auf Antrag des Vorsitzenden

beschlossen,

zu der getroffenen Regelung Zustimmung zu erteilen.

8 16-

Geschäftsbericht des Kommunalverbands.

Don dem durch den Geschäftsführer des Kommunaloerbands Oberamtspfleger Kübler mündlich erstatteten Geschäftsbericht des Kommunalverbands für die Geschäftsjahre 1921 und 1922 wird ohne Erinnerung Kenntnis genommen.

8 17-

Zustimmung zu verschiedenen Bezirksratsbeschlüssen.

Nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats wird zugestimmt:

1. vom 14. 9. 22 § 20 und 23. 11. 22 § 31. betr. Geldabgabe der Oberamtssparkasse an die Oberamtspflege:

2. vom 11. 1. 23 tz 25. betr. Kredit der Oberamtssparkasse an die Oberamtspflege:

3. vom 27. 7. 22 § 26, betr. Beitritt zum VereinTübinger Studentenhilfe E. V.":

4. vom 6. 7. 22 tz 4, 11. 10. 22 tz 21 und 23. 11. 22 § 16, betr. den Zeilenpreis für Anzeigen imEnztäler":

5. vom 14. 9. 22 88 10. 18 und 19, betr. Veruntreuungsversicherungen:

6. vom 23. 11. 22 tz 11, betr. Schußgelder:

7. vom 23. II. 22 tz 22, betr. tzaftungserklärungen der Sparkassenbeamten:

8. vom 13. 12. 22 ß 18, betr. Tilgung der Krankenhausbauschuld:

9. vom 1. 2. 23 § 2, betr. Motorfeuerspritze in Höfen:

10. vom 8. 3. 23 tz 20, betr. Beiträge für die Realschulen Neuenbürg und Wildbad:

11. vom 8. 6. 22 § 14/22. 2. 23 § 14, betr. Bewalzung der Straße HöfenLangenbrand.

8 18-

Bezirkssatzung über Berw.-Gebühren für die Inanspruchnahme der Oberamtsgeometer.

Zu der mit Beschluß des Bezirksrats vom 8. März 1923 § 12 aufgestellten Bezirkssatzung über die für die Inanspruchnahme der Oberamtsgeometer zu erhebenden Gebühren wird Zustimmung erteilt.

8 19-

Zuruhesetzung von Oberamtsbaumeister Link.

Don dem Gesuch des Oberamtsbaumeisters Link um Zuruhesetzung wird Kenntnis genommen und

beschlossen,

ihm aus diesem Anlaß den Dank der Amtskörperschast für seine langjährigen, treuen Dienste auszusprechen.

Vorsitzender:

Oberamtmann Wagner.

Z. B.

Bezirksrat:

Bätzner.

Knödel.

G rüb.

Kult.

Rentschler.

Weiß.

Proß.

Schriftführer: O.-Ass. Koch.