Verhandelt am 23. Fuli 1921.
Anwesend:
Der Oberamtsvorstand als Vorsitzender,
25 stimmberechtigte Mitglieder, der Oberamtspfleger, der Oberamtsbaumeister und der Oberamtssparkassier. als Protokollführer O.-Ass. Koch. Unentschuldigt abwesend:
Bechtle. Wildbad.
D
or Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende die Amtsversammlung in einer einleitenden Ansprache.
§ 1.
Wahl eines Schriftführers der Amtsoersammlung.
Der seitherige Schriftführer der Amtsversammlung. Schultheiß Seufer in Schwann, hat mit Schreiben vom 11. v. Mts. sein Amt als Schriftführer der Amtsversainmlung niedergelegt.
Auf Antrag des Vorsitzenden und des Bezirksrats wird nach Bekanntgabe des Min.Erl. vom 6. 5. 21 Nr. V 432, betr. Nebenämter und Nebenbeschäftigung der bei den Oberämtern verwendeten mittleren Verwaltungsbeamten,
beschlossen:
einen der Oberamtssekretäre oder Oberamtsassistenten (z. Zt. O.-Ass. Koch) als Schriftführer der Amtsoersammlung zu bestellen (Art. 34 Bez.O).
8 2 .
Besoldungssatzung für die Amtskörperschaftsbeamten.
Nach Art. 1 des Körperschaftsbes.Ges. sind die Amtskörperschaften verpflichtet, ihren hauptberuflichen Beamten mit Rückwirkung vom 1. April 1920 ab eine den Dienstanforderungen und örtlichen Verhältnissen entsprechende angemessene Besoldung zu gewähren. Die Körperschaften haben die Vorschriften über die Besoldung der Beamten durch Satzung zu erlassen.
Die vom Bezirksrat aufgestellte Satzung und die Aeußerungen der Beamtenoertretung werden heute oor- getragen und
beschlossen:
s. der von dem Bezirksrat ausgestellten Satzung ihre Zustimmung zu erteilen:
d. wegen der Regelung der Besoldungs- und Anstellungsverhältnisse der Katastergeometer erst nach Abschluß der
Vorarbeiten Beschluß zu fassen:
c. den Bezirksrat zur. Vornahme etwaiger von der Aufsichtsbehörde gewünschten Aenderungen zu ermächtigen,
ci. Genehmigung der Kreisregicrung cinzuholen.
8 3.
N. Oberamtsbaumeisterstelle.
Für die gem. Beschluß der Amtsversammlnng vom 4. Mai ds. Zs. ausgeschriebene Stelle eines II. Oberamtsbaumeisters haben sich insgesamt 13 Techniker beworben, von denen der Bezirksrat 3 zur engeren Wahl vorschlägt. Die Wahldauer soll unbestimmt sein.
Nach Vortrag sämtlicher Bewerbungen stellt Mitglied Knödel den Antrag, die Amtsversammlung wolle dahingehend Stellung nehmen, ob die Geschäfte der beiden Oberamtsbaumeister sachlich oder räumlich getrennt werden sollen. Die Amtsoersammlung ist einstimmig für räumliche Abteilung des Bezirks.
Zn der darauf vorgenommenen geheimen Wahl erhalten
1. Stadtbaumeister Stribel. Neuenbürg 15 Stimmen:
2. Bauwerkmeister Bürkle, Conweiler 10 Stimmen:
3. Ortsbaumeister Kübler, Birkenfeld 1 Stimme.
Stribel ist somit gewählt.
Beschluß:
Den Bezirksrat mit der Besorgung des Weiteren, insbesondere mit dem Abschluß der Dienstanweisung bezm. des Dienstoertrags zu beauftragen, sowie auch die Feststellung des Tags der Anstellung dem Bezirksrat zu überlassen.
§ 4 .
Neckar A.-G. (Kanalverein).
Nach dem Vortrag des Vorsitzenden über den Neckarkanal und die Neckar A.-G. wird auf Antrag des Bezirksrats
beschlossen:
1. Die Amtskörperschaft Neuenbürg beteiligt sich an der Neckar A.-G. mit einem Aktienkapital von 175000 Mk.
2. Zur Deckung des Aufwands wird bei der Oberamtssparkasse hier ein Darlehen von 175000 Mk. ausgenommen, das zu 4'/,o/o zu verzinsen ist.