Z 5 .

Die Amtsvergleichungskosten Pro 1901/02 im Betrag von

- 196 24 ^

werden genehmigt.

Z 6.

Der Aufwand ans Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1901/02 im Betrag von

- 2499 83 ^

wird genehmigt.

Z 6a.

Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskörperschaft übernommenen Nachbarschaftsstraßen Pro 1901/02, wornach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand aus Beitragsstraßen

5367 59 ^

beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.

§ 7 .

Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxen wird

beschlossen:

dieselben für das Etatsjahr 1902/03 im bisherigen Betrag zu belassen, dagegen vom 1. April 1903 ab für die Amtsvergleichungskosten folgenden

Tarif

aufzustellen:

Leistungen für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes.

Quartierleistungen.

(Neichsgesetz betr. den Servistarif vom 26. Juli 1897, Reichsgesetz betr. die veränderte Klaffen-Einteilung der einzelnen Orte vom

7. Juli 1902.)

1) für Generale (Abt. 1 des Servistarifs)

2) Stabsoffiziere 2

3) die übrigen Offiziere 3

4) die Unteroffiziere und diesen

gleichgestellten Personen 4,5,6,8 u. 9

5) Gemeine ,. 7

6) die bei Militär-Ersatzgeschäften und Kontroll-Versammlungen

verwendeten Mannschaften.

7) Stallung für jedes Offiziers- oder Dienstpferd ohne Unterschied

der Zahl.

8) für ein Geschäftszimmer.

9) eine Wacht- oder Arreststube.

Winter-

Sommer-

Mo

nate

täglich

4 ^

3

2 50

2

2 ^

1

50

!

^ 60

50

50

40

80

70

- - 30

30

70

50

^ 50

>

50