Z 5 .
Die Amtsvergleichungskosten Pro 1901/02 im Betrag von
—- 196 24 ^
werden genehmigt.
Z 6.
Der Aufwand ans Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1901/02 im Betrag von
—- 2499 83 ^
wird genehmigt.
Z 6a.
Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskörperschaft übernommenen Nachbarschaftsstraßen Pro 1901/02, wornach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand aus Beitragsstraßen
—5367 59 ^
beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.
§ 7 .
Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxen wird
beschlossen:
dieselben für das Etatsjahr 1902/03 im bisherigen Betrag zu belassen, dagegen vom 1. April 1903 ab für die Amtsvergleichungskosten folgenden
Tarif
aufzustellen:
Leistungen für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes.
Quartierleistungen.
(Neichsgesetz betr. den Servistarif vom 26. Juli 1897, Reichsgesetz betr. die veränderte Klaffen-Einteilung der einzelnen Orte vom
7. Juli 1902.)
1) für Generale (Abt. 1 des Servistarifs)
2) „ Stabsoffiziere „ 2
3) „ die übrigen Offiziere „ 3
4) „ die Unteroffiziere und diesen
gleichgestellten Personen „ 4,5,6,8 u. 9 „
5) „ Gemeine ,. 7
6) „ die bei Militär-Ersatzgeschäften und Kontroll-Versammlungen
verwendeten Mannschaften.
7) Stallung für jedes Offiziers- oder Dienstpferd ohne Unterschied
der Zahl.
8) für ein Geschäftszimmer.
9) „ eine Wacht- oder Arreststube.
Winter-
Sommer-
Mo
nate
täglich
4 ^ —
3
—
2 50
2
—
2 ^ —
1
50
!
— ^ 60
—
50
— 50
40
— 80
70
- - 30
—
30
— 70
—
50
— ^ 50
— >
50