Der Aufwand auf Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1899/1900 im Betrag von

2494 ^ 04 ^

wird genehmigt.

8 5.

Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxcn wird

beschlossen:

dieselben im bisherigen Betrag zu belassen.

8 6 -

Nach den Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege betragen:

a) auf 1. Oktober 1899

I. die Einnahmen:

. 801055 ^ 40

. 188 971 26 L

pro 1898/99 .

pro 1899/1900

490 026 66 ^

281 431 96 -Z

184 622 88 ^

ll. die Ausgaben: pro 1898/99 . .

pro 1899,1900 .

-466 054 84 L

III. das Passiv-Remanet . 23 971 82 L

IV. der Kassenbestand . 23 976 ^ 84 ^

Ueberschuß5 ^ 02 L b) auf 1. April 1900

I. die Einnahmen:-

. . 331 429 96 ^

. . 14 254 ^ 17 L

-- 345 684 ^ 13 L

pro 1899/1900 pro 1900/1901

317 773 ^ 93 ^ 17 172 86 L

II. die Ausgaben:

pro 1899/1900 .

pro 1900/1901 .

-- 334 946 79 ^

III. das Passiv-Nemanet . 10737 34 L

IV. der Kassenbestand . 10740 -^6 69 ^

Ueberschuß3 35 L.

8 7 .

Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskörperschaft übernommenen Nachbarschaftsstraßen pro 1899/1900, wornach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand auf Beitragsstraßeu

4875 ^ 13 L

beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.