Den 14. Dez. 1936.
§ 4.
Grundstocksangriff des Kreisverbands zur
Aufbringung des Anteils an den Kosten des
Bauteils IV der Kleinanztalstrasse.
Nach der Verfügung des Vorsitzenden vom 17.0kt. 1936 soll mit Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung (Erlass vom 21.9.1936 Nr. 5o23) der Anteil des Kreisverbands Nagold an den Baukosten des Bauteils IV der Klein- enztalstrasse, der sich nach der Mitteilung des Landrat^°Beuenbürg auf 6004 RM 36 Pfg zuzüglich von Darlehenszinsen (vgl.Mitteilung der Kreispflege Neuenbürg vom 15. Dez. 1936)beläuft, dem Geldgrundstock gegen Wiederersatz entnommen werden. Dey Wiederersatz an dem Geldgrundstock sohl in 1o Jahresraten, beginnend im Rechnungsjahr 1937,stattfinden. Der Kreisrat ist hiemit
e inverstanden.
§ 5.
Verwendung von Überschüssen der Kreissparkasse
Nagold aus dem Rechnungsjahr 1 9 3 5 .
Aus den Überschüssen der Kreissparkasse aus dem Rechnungsjahr 1935 wurde dar Rücklage für gemeinnützige Zwecke der Betrag von 996 RM zugewiesen. Die Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaft^ Verwaltung hat mit Erlass vom 14- Oktober 1936 Nr. 5436 diese Zuweisung vorbehaltlich der noch nachzuweisenden Zustimmung des Gewährverbands nachträglich genehmigt.
Der Kreisrat ist mit der Zuweisung des Betrags von 996 RM aus den Überschüssen des Rechnungsjahres 1935 an die Rücklage für gemeinnützige Zwecke einverstanden.
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