Den 14. Dez. 1936.

§ 4.

Grundstocksangriff des Kreisverbands zur

Aufbringung des Anteils an den Kosten des

Bauteils IV der Kleinanztalstrasse.

Nach der Verfügung des Vorsitzenden vom 17.0kt. 1936 soll mit Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung (Erlass vom 21.9.1936 Nr. 5o23) der Anteil des Kreisverbands Nagold an den Baukosten des Bauteils IV der Klein- enztalstrasse, der sich nach der Mitteilung des Landrat^°Beuenbürg auf 6004 RM 36 Pfg zuzüglich von Darlehenszinsen (vgl.Mitteilung der Kreispflege Neuenbürg vom 15. Dez. 1936)beläuft, dem Geld­grundstock gegen Wiederersatz entnommen werden. Dey Wiederersatz an dem Geldgrundstock sohl in 1o Jahres­raten, beginnend im Rechnungsjahr 1937,stattfinden. Der Kreisrat ist hiemit

e inverstanden.

§ 5.

Verwendung von Überschüssen der Kreissparkasse

Nagold aus dem Rechnungsjahr 1 9 3 5 .

Aus den Überschüssen der Kreissparkasse aus dem Rechnungsjahr 1935 wurde dar Rücklage für ge­meinnützige Zwecke der Betrag von 996 RM zugewiesen. Die Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaft^ Verwaltung hat mit Erlass vom 14- Oktober 1936 Nr. 5436 diese Zuweisung vorbehaltlich der noch nach­zuweisenden Zustimmung des Gewährverbands nachträg­lich genehmigt.

Der Kreisrat ist mit der Zuweisung des Betrags von 996 RM aus den Überschüssen des Rechnungsjahres 1935 an die Rücklage für gemeinnützige Zwecke einverstanden.

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