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§ 30.

Die Amtsoersammlung ermächtigt den Bezirksrat, etwaige vor ihrem Wiederzusammentritt nötig werdenden Wahlen im Namen der Amtsoersammlung vorzunehmen.

Vorstehendes Protokoll und dessen sofortige Verlesung beurkunden:

Der Bezirksral: Der Schriftführer:

Reg.-Rat Binder. I. V.: Ass. Müller.

Herm. Wagner.

Gust. Hrch. Wagner.

Rauser.

Deker.

Hanselmann.

Wolf.