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§ 30.
Die Amtsoersammlung ermächtigt den Bezirksrat, etwaige vor ihrem Wiederzusammentritt nötig werdenden Wahlen im Namen der Amtsoersammlung vorzunehmen.
Vorstehendes Protokoll und dessen sofortige Verlesung beurkunden:
Der Bezirksral: Der Schriftführer:
Reg.-Rat Binder. I. V.: Ass. Müller.
Herm. Wagner.
Gust. Hrch. Wagner.
Rauser.
Deker.
Hanselmann.
Wolf.