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Mit Beschluß vom 26. April 1915 stellt der Bezirksrat den Antrag auf Ablehnung des Gesuchs, da er die Eisenbahnoerwaltung für verpflichtet halte, die Gemeinde Hirsau ausgiebiger zu unterstützen und da bis jetzt ähnliche Gesuche nie berücksichtigt worden seien. Die Amtsoersammlung beschließt, nachdem
Perwallungsaktuar Staudenmeyer die Unterstützung der Gemeinde Hirsau warm empfohlen hat, der Ge- ^o^--fflei!ide Hirsau zu genanntem Aufwand einen einmaligen Beitrag (von ca. 10 "/<, des Aufwands) im Betrag von 1000 Mk. zu verwilligen.
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Mit Beschluß vom 8. September 1914 (Prot. S. 213) wird vom Bezirksrat beantragt.
der Gemeinde Stammheim zu dem 250 Mk. betragenden jährl. Wartgeld ihres Ortsarztes einen Beitrag der Amtskörperschaft im Betrage von 70 Mk. pro Jahr zu gewähren.
Von der Amtsoersammlung wird dieser Antrag vorerst zurückgestellt und um die Frage der Gewährung von Beiträgen zu Ortsärzte-Wartgeldern prinzipiell zu regeln, der Bezirksrat ersucht, bis zur nächsten Amtsversammlung entsprechende Anträge oorzubereiten und zu stellen.
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Der Bezirksrat hat unterm 1. Dezember 1914 (Prot. S. 255) beschlossen:
„die Körperschaftsstraßenwärter des Bezirks mit Wirkung vom 1. Januar 1915 ab bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Calw in der niedersten Lohnklasse gegen Krankheit zu versichern, unter der Bedingung, daß sie den gesetzlichen Anteil von zwei Drittel der Versicherungsbeiträge übernehmen."
Von der Amtsversammlung wird
beschlossen:
diesem Beschluß des Bezirksrats
zuzustimmen.
8 6 .
Der Antrag des Bezirksrats vom 26. April 1915 (Prot. S. 315) auf Abänderung der Satzung der Oberamtssparkasse, wie sie unterm 23. März 1914 von derselben oorgeschlagen wurde, wird von der Amtsversammlung angenommen und der Bezirksrat ermächtigt, falls bei Genehmigung frag!. Abänderungen durch das K. Ministerium d. 3. Anstände formeller Art zutage treten, diese Anstände im Namen der Amtsoersammlung zu beseitigen.
§ 7 .
Auf Antrag der Oberamtssparkasse hat der Bezirksrat unterm 2. Februar 1915 (Prot. S. 268) beschlossen:
bis auf weiteres die Oberamtssparkasse zu ermächtigen, während der Kriegszeit allgemein keinen Verzugszins anzusetzen und zwar erstmals für die auf 1. Juli 1914 fällig gewesenen und nicht rechtzeitig bezahlten Zinsen.
Die Amtsversammlung erteilt zu genanntem Beschluß ihre
Z u st i m m u n g.
8 8 .
Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 8. September 1914 (Prot. S. 208) den Antrag
aus Aufhebung der mit Amtsoersammlungsbeschluß vom 31. Juli 1906 oerwilligten Schuß- gelder für erlegte schädliche Tiere, um dadurch eine teilweise Ausrottung einzelner Tierarten und eine Entvölkerung unserer Wälder zu verhüten.
Die Amtsversammlung faßt entgegen dem Antrag des Bezirksrats den
Beschluß:
die seither gewährten Schußgelder für Erlegung schädl. Tiere mit der Maßgabe beizubehalten, daß künftig für das Abschießen von Rabenkrähen das ganze Jahr hindurch pro Stück 20 Pfg. gewahrt werden sollen.
8 9 .
Der Amtsversammlung wird von der Zusammenstellung der im Rechnungsjahr 1914 ausbezahlten reichsgefetzlichen Familienunterstützungen Kenntnis gegeben, sowie von der bis jetzt dadurch nötig gewordenen Geldbeschaffung. Der Bezirksrat stellt nun mit Beschluß vom 26. ds. Mts. (Prot. S. 321) den Antrag, die Oberamtspflege zu ermächtigen, die vom 1. April 1915 an für den Lieferungsoerband Calw zur Ausbezahlung der Familienunterstützungen erforderlichen Gelder bis zum monatlichen Höchstbetrag von 25000 Mk.