das Gesuch des Vorstands der hiesigen Bezirkskrankenkasse um Uebernahme der Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung für die im Bezirk Calw wohnenden unständig Beschäftigten aus die Amtskörperschaft abzulehnen, da durch diese Uebernahme eine ganz erhebliche Stei­gerung der Amtskörperschastsumlage zu erwarten ist.

Der Beitragstei! der Arbeitgeber der unständig Beschäftigten soll gemäß § 453 d. R.V.O. auf die Amtskörperschaft übernommen werden.

erhoben.

Von der Amtsoersammlung wird dieser Antrag zum

Beschluß

8 4.

Um in Fällen eines außerordentlichen Geldbedarfs, insbesondere in einem Kriegsfall, bei der Oberamtssparkasse die nötigen Mittel zur Verfügung zu haben, wurde vom Bezirksrat am 1. Oktober d. Is. (Prot. S. 93), vorbehaltlich der Zustimmung der Amtsversammlung beschlossen:

1. bei der Reichsbank die Reichsschuldbuchforderungen der Sparkasse mit 90 MO Mk., sowie Württ. Staatsobligationen derselben im Nennwert von zusammen 30000 Mk. somit insgesamt 120000 Mk. zu hinterlegen, um im Falle eines außerordentlichen Geldbedarfs ein Lombard­darlehen bewirken zu können.

An Wertpapieren sollen hinterlegt werden:

Württ. Staatsschuldverschreibungen

Serie 6: Nr. 870 über.5M0 Mk.

Serie 7: Nr. 8021/22 3 2000 Mk.. zus.40M Mk.

Serie 8: Nr. 14114/23 je einschließlich L 1000 Mk. . . . 10 OM Mk.

Nr. 28 725/32 je einschließlich L 1000 Mk. . . . 8000 Mk.

Nr. 30416/18 je einschließlich L 1000 Mk. ... 3000 MK.

Zusammen .... 30 OM Mk.

2. alle mit dieser Einrichtung im Zusammenhang stehenden Rechtshandlungen werden einer Kom­mission. bestehend aus dem Oberamtsoorstand als Vorsitzenden und den in Calw wohnenden Mitgliedern des Bezirksrats bezw. der Ausleihkommission: Conz, Wagner, Dreiß, zur selbständigen Erledigung übertragen. Die Wahlzeit derselben endigt mit derjenigen der Aus­leihkommission ;

3. es soll sofort ein Lombarddarlehen im Betrag von 5M Mk. bei der Reichsbanklausgenommen und die Genehmigung der K. Kreisregiernng hiezu eingeholt werden;

4. den Höchstbetrag der auf Wertpapiere aufzunehmenden Darlehen gemäß § 31 Z. 7 der Spar- kassensatzung auf 100 MO Mk. festzusetzen.

Von der Amtsoersammlung wird dieser Beschluß gutgeheißen lind in allen seinen Teilen nachträglich

genehmigt.

8 5.

Dem Beschluß des Bezirksrats vom 15. Juli ds. Is. (Prot. S. 62) betr. die Uebertragung der Krankenhausoerwaltung an Oberamtspsleger Fechter und die Zuteilung eines ungeprüften Gehilfen an denselben wird

zugestim mt.

8 6 .

Der Vorsitzende berichtet bezüglich des Krankenhausneubaues der die Tätigkeit des Bezirksrats und der Baukommission seit der letzten Amtsversammlung und trägt hiezu den wesentlichen Inhalt der Akten vor.

Insbesondere wird der Amisversammlung Kenntnis gegeben von:

3 ) dem Abschluß der Dienstoerträge mit den beiden Krankenhausärzten;

b) der Aufstellung der Bestimmungen über die Verwaltung des Krankenhauses;

c) der Feststellung des Gebührenoerzeichnisses über die Verpflegung von Kranken und die Benützung der Einrichtungen im Bezirkskrankenhaus;

6) der Aufstellung einer Hausordnung für das Bezirkskrankenhaus;

e) der Anstellung eines Hausdieners und dem Abschluß eines Dienstoertrags mit demselben.

Bon der Amtsversammlung wird diese Tätigkeit gutgeheißen, namentlich die gefaßten Beschlüsse

genehmigt.