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Bon der Amtsversammlung wird

beschlossen:

1. die Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1913 auf 88000 sestzusetzen.

2. die K. Kreisregierung um Vollziehbarkeitserklärung des Voranschlags All bitten.

8 32.

Vom Bezirksrat wird mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 20)

beantragt:

von der Errichtung einer allgemeinen Ortskrankenkasse aus Grund des § 231 der Reichs­versicherungsordnung abzusehen, nachdem die bisherige allgemeine Orts-(Bezirks-)Krankenkasse Calw ihre Ausgestaltung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beantragt hat. Von der Amtsoersammlung wird dieser Antrag

zum Beschluß erhoben.

8 33.

Nach Bekanntgabe eines Erlasses der K. Kreisregierung Reutlingen vom 25. Oktober 1912 Nr. 7830 wird auf Antrag des Bezirksrals vom 12. November 1912 (Prot. S. 542)

beschlossen:

die beim Oberamt erwachsenden Fernsprechgebühren für den Bezirksoerkehr ab 1. April 1913 auf die Oberamtspslege zu übernehmen, wenn die Gebühren für den Fernverkehr, also für Gespräche außerhalb des Oberamtsbezirks, aus der oberamtlichen Kanzleikasse bezahlt werden.

8 34.

Der Bezirksrat beantragt mit Beschluß vom 8. Oktober 1912 (Prot. S. 531):

die Belohnung des Ratsdieners Schüttle für die Abgabe von Stiefeln an Gäste der Wander­arbeitsstätte ab 1. April 1913 von 5 .// auf 10 .// zu erhöhen, dafür aber die Belohnung des Stadtschultheißenamtssekretärs für seine Dienstleistung bei der Stiefelabgabe von 30 ^ auf 25 ^ zu ermäßigen.

Beschluß:

den Antrag zu genehmigen.

8 35.

Mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 14) wird vom Bezirksrat

beantragt:

das erneute Gesuch des Gemeindeoerbands Elektrizitätswerk Teinach-Station um Erlaubnis, daß die Ortsagenten des Verbands zu ihrer Korrespondenz mit der Verbandsoerwaltung Bezirks­postwertzeichen verwenden und solche von ihren Ortsvorstehern beziehen dürfen, abzulehnen, da eine mißbräuchliche Verwendung der amtlichen Bezirkspostwertzeichen nicht ausgeschlossen wäre. Von der Amtsoersammlung wird mit 16 gegen 14 Stimmen

beschlossen:

das Gesuch des Gemeindeoerbands zu genehmigen.

8 36.

Die Amtsversammlung ermächtigt den Bezirksrat, etwaige vor ihrem Wiederzusammentritt nötig werdende Wahlen im Namen der Amtsversammlung oorzunehmen.

Vorstehendes Protokoll und dessen sofortige Verlesung beurkunden:

Der Bezirksrat: Der Schriftführer:

Vors.: Reg.-Rat Binder. Oberamtssekretär Schäfer.

Conz. Gust. Hrch. Wagner.

Hanselmann. Wolf.

Deker. Raufe r.