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Stadtschultheiß Maulen ist abgetreten.

8 5.

Dem Antrag des Bezirksrats vom 21. Februar 1911 (Protokoll S. 308) entsprechend, wird

beschlossen:

1. Die Gemeinde Unterreichenbach mit Wirkung vom 1. April 1911 ab von der ferneren Entrichtung der für die Inanspruchnahme des Verwaltungsaktuars zu leistenden Vergütung zu entbinden und diese Gemeinde vom 1. April 1911 ad aus dem Bezirk des Derwaltungsaktuars Maulen zu entlassen,

2. die Bezüge des Verwaltungsaktuars Maulen ab 1. April 1911 um den Betrag, der seither auf Unterreichenbach entfiel, zu ermäßigen, so daß künftig beträgt:

die Belohnung. 279 (bisher 735 -^),

die Dienstaufwandsentschädigung.48 ^ ( ., 130 -^),

die Schreibmaterialien-Entschädigung. 5 ^ ( 10 °^t).

332 ^ (bisher 875 ^),

8 6 .

Die vom Oberamt gefertigte Uebersicht über die Vergütungen, welche von den einzelnen Gemeinden und Verwaltungen für die Inanspruchnahme der Verwaltungsaktuare auf die Zeit vom 1. April 1910 bis 31. März 1911 zu leisten sind, wird oorgetragen und von der Amtsoersammlung nicht beanstandet.

8 7 -

Auf Antrag des Bezirksrats vom 11. April 1911 (Protokoll S. 336) wird

beschlossen:

die Automobiloerbindung des Oberamtsbezirks Calw im Interesse des Verkehrs zu fördern und zu diesem Zwecke einer sich etwa bildenden Kraftwagengesellschaft für den Fall, daß der jährliche Reinertrag zu einer 20°/<»igen Abschreibung an den Wagen und einer 4"/oigen Verzinsung der Stammeinlagen nicht zureichen sollte, aus die Dauer von vorerst 10 Jahren einen Manko­beitrag von jährlich 300 ^ aus Mitteln der Amtskörperschast zu verwilligen, jedoch all' dies unter der Voraussetzung, daß die von der Autolinie berührten Gemeinden je Beiträge in gleicher Höhe gewähren.

8 8 .

Vom Bezirksrat wird mit Beschluß vom 11. April 1911 (Protokoll S. 343)

beantragt:

es wolle in Abänderung des Amtsversammlungsbeschlusses vom 30. Oktober 1903 der Gemeinde Unterreichenbach zu dem von ihr aufzubringenden 20°/oigen Anteil an den Kosten des Straßenbaues UnterreichenbachSchwarzenberg ein Amtskorporationsbeitrag von Vitel ver- willigt werden.

Dieser Antrag wird von der Amtsoersammlung zum Beschluß erhoben.

8 9 .

Vom Bezirksrat wird mit Beschluß vom 25. April 1911 (Protokoll S. 348/349)

beantragt:

der Gemeinde Sommenhardt zu dem von ihr anstelle des Projekts von 1905 ge­planten Bau einer Verbindungsstraße von Sommenhardt zum Bahnhof Teinach zunächst nicht ein volles Drittel an dem zu 110000 ^ veranschlagten Bauaufwand, sondern nur den für das Projekt von 1905 durch die Amtsversammlung am 20. Dezember 1905 (Protokoll S. 463) zugesagten Amtskorporationsbeitrag von 25000 ^ zu oerwilligen.

Hiebei geht der Bezirksrat in seiner Mehrheit, entgegen der Auffassung des Vorsitzenden, welcher die Gewährung eines vollen Drittels für angezeigt erachtet, davon aus, daß die neu projektierte Straße einen Bezirksoerkehr im Sinne des Normalstatuts vom 3. August/4. September 1895 nicht vermittle.

Die Amtsoersammlung

beschließt

nach längerer Beratung:

der Gemeinde Sommenhardt zu dem genannten Straßenbau den festen Amtskorporations- beitrag von 27 500 ^ zu verwilligen.