Die Amtsversammlung bestimmt die Reihenfolge, in welcher die stellvertretenden Mitglieder bei vorübergehender Verhinderung der ordentlichen Mitglieder eintreten, in der Weise, daß zunächst der Stell­vertreter aus der Stadt Calw, alsdann die Stellvertreter aus den Bezirksgemeinden nach der Höhe der Stimmenzahl berufen werden sollen.

Z 3. Wahl des Schriftführers.

Hn (Gemäßheit des Art. 34 der Bez.-D. ist von der Amtsverfammlung ein Schriftführer und ein Stellvertreter desselben aus die Dauer von 3 fahren zu wählen. Derselbe hätte auch das Protokoll über die Verhandlungen des Bezirksrats in Angelegenheiten der Amtskörperschaftsverwaltung zu führen, ^ür seine Dienstverrichtungen erhält er eine feste, von der Amtsversammlung zu beftimmmenbe Belohnung.

Ueber die Verhandlungen des Bezirksrats in Angelegenheiten der staatlichen Bezirksverwaltung ist nach Art. 49 der Bez.-D. ein besonderes Protokoll zu führen und zwar vom oberamtlichen Kanzleibeamten. Cs erhebt sich nun die ^rage, ob im Interesse hei- l^eschüftSvereinfachung und Kostenersparnis die Protokoll­führung über die Amtsversammlung und des Bezirksrats in Angelegenheiten der Amtskörperschaftsverwaltung auch dem oberamtlichen Kanzleibeamten übertragen werden soll. Nach erfolgter Beratung wird

beschlo s sen:

künftig die Protokollführung in der Amtsversammlung, sowohl wie im Bezirksrat in Angelegenheiten der Amtskörperschaftsverwaltung dem oberamtlichen Kanzlei- oder Hilfsbeamten zu übertragen, welcher nach Art. 49 der Bez.-D. das Protokoll des Bezirksrats in Angelegenheiten der staatlichen Bezirks­verwaltung zu führen hat.

Die Belohnung soll erst nach Umfluß eines Jahrs auf (ürund des von dein Schriftführer zu führenden Dagbuchs festgesetzt werden.

S 4.

Die Amtsversammlung ermächtigt den Bezirksrat, etwaige vor ihrem Wiederzusammentritt nötig werdende Wahlen im Namen der Amtsversammlung vorzunehmen.

Hur Beurkundung:

Oberamtsvorstanä:

Negierungsrat Voelter.

ZchiMühm:

Hilligardt.