8 37.
Die Amtsversammlung beschließt entsprechend dem Antrag des Ausschusses, das Kommerzienrat Zöppritz'sche Haus in der Bahnhosstraße in Calw für Zwecke der Amtskörperschast zum Kaufpreise von 50 000 ^ zu erwerben und bevollmächtigt den Oberamtspfleger Fechter zur Auflassung dieses Grundstücks. Der die Summe von 50000 ^ übersteigende Betrag an Kaufs-, Bau- und Einrichtungskosten soll von dem Restvermögen der Oberamtssparkasse bestritten, zur Tilgung des Kaufschillings eine in 50 Jahren rückzahlbare Annuitätenschuld von 50000 ausgenommen werden. Der Ausschuß wird ermächtigt, die erforderlichen baulichen Aenderungen vorzunehmen.
8 38.
Der Beschluß des Ausschusses, die Handwerkskammerkosten künftig aus der Amtspflege zu bezahlen und durch diese von den einzelnen Gemeinden wieder einziehen zu lassen, wird von der Amtsversammlung gutgeheißen.
8 39.
Die Amtsvcrsammlung ist mit dem Antrag des Ausschusses, den Landjägern des Bezirks auf Rechnung der Amtspflege 7 Bezirksamtsblätter zustellen zu lassen, einverstanden.
8 40.
Die Amtsversammlung ermächtigt den Ausschuß etwaige vor ihrem Wiederzusammentritt nötig werdende Wahlen im Vollmachtsnamen der Amtsversammlung vorzunehmen.
8 41.
Die Amtsversammlung ist mit der Verwilligung von Prämien an die in dem Beschluß des Ausschusses genannten 4 Straßenwärter der Amtskorporation einverstanden.
8 42.
Der Stadtgemeinde Calw wird zu den Kosten der Korrektion der Staatsstraße Nr. 102 Böblingen—Calw—Calmbach ein fester Amtskörperschaftsbeitrag von 20 000 ^ verwilligt.
8 43.
Die Amtsversammlung
beschließt:
zur Bestreitung der Kosten für das zu gründende Elektrizitätswerk die Summe von 3 131 ^ aus dem Restvermögen der Amtspflege zu begleichen, hievon die feste Summe von 1000 ^ endgültig auf die Amtspflege zu übernehmen, wogegen der Mehrbetrag an den Gemeindeverband wieder ersetzt werden muß.
8 44.
Mit Rücksicht auf die außerordentliche Steigerung der Lebensmittelpreise wird von der Amtsversammlung
beschlossen:
vom 1. Oktober 1907 ab die Verpflegungssätze der Krankenhausverwaltung für Mitglieder der Bezirkskrankenkasse unter Einrechnung der Arzt-, Arznei-, Verband- rc. Kosten mit Ausnahme der Röntgenbestrahlung in widerruflicher Weise auf 1 80 ^ pro Tag festzusetzen.
Diesen Auszug beglaubigt!
Gesehen:
k. Oberamt.
V o e l t e r.
ZchMMrer:
Schultheiß Hilligardt.