8 37.

Die Amtsversammlung beschließt entsprechend dem Antrag des Ausschusses, das Kommerzienrat Zöppritz'sche Haus in der Bahnhosstraße in Calw für Zwecke der Amtskörperschast zum Kaufpreise von 50 000 ^ zu erwerben und bevollmächtigt den Oberamtspfleger Fechter zur Auflassung dieses Grundstücks. Der die Summe von 50000 ^ übersteigende Betrag an Kaufs-, Bau- und Einrichtungskosten soll von dem Restvermögen der Oberamtssparkasse bestritten, zur Tilgung des Kaufschillings eine in 50 Jahren rückzahl­bare Annuitätenschuld von 50000 ausgenommen werden. Der Ausschuß wird ermächtigt, die erforder­lichen baulichen Aenderungen vorzunehmen.

8 38.

Der Beschluß des Ausschusses, die Handwerkskammerkosten künftig aus der Amtspflege zu bezahlen und durch diese von den einzelnen Gemeinden wieder einziehen zu lassen, wird von der Amts­versammlung gutgeheißen.

8 39.

Die Amtsvcrsammlung ist mit dem Antrag des Ausschusses, den Landjägern des Bezirks auf Rechnung der Amtspflege 7 Bezirksamtsblätter zustellen zu lassen, einverstanden.

8 40.

Die Amtsversammlung ermächtigt den Ausschuß etwaige vor ihrem Wiederzusammentritt nötig werdende Wahlen im Vollmachtsnamen der Amtsversammlung vorzunehmen.

8 41.

Die Amtsversammlung ist mit der Verwilligung von Prämien an die in dem Beschluß des Aus­schusses genannten 4 Straßenwärter der Amtskorporation einverstanden.

8 42.

Der Stadtgemeinde Calw wird zu den Kosten der Korrektion der Staatsstraße Nr. 102 Böb­lingenCalwCalmbach ein fester Amtskörperschaftsbeitrag von 20 000 ^ verwilligt.

8 43.

Die Amtsversammlung

beschließt:

zur Bestreitung der Kosten für das zu gründende Elektrizitätswerk die Summe von 3 131 ^ aus dem Rest­vermögen der Amtspflege zu begleichen, hievon die feste Summe von 1000 ^ endgültig auf die Amtspflege zu übernehmen, wogegen der Mehrbetrag an den Gemeindeverband wieder ersetzt werden muß.

8 44.

Mit Rücksicht auf die außerordentliche Steigerung der Lebensmittelpreise wird von der Amts­versammlung

beschlossen:

vom 1. Oktober 1907 ab die Verpflegungssätze der Krankenhausverwaltung für Mit­glieder der Bezirkskrankenkasse unter Einrechnung der Arzt-, Arznei-, Verband- rc. Kosten mit Ausnahme der Röntgenbestrahlung in widerruflicher Weise auf 1 80 ^ pro Tag festzusetzen.

Diesen Auszug beglaubigt!

Gesehen:

k. Oberamt.

V o e l t e r.

ZchMMrer:

Schultheiß Hilligardt.