Als Vorsitzender:
Scholl, Schultheiß in Unterreichenbach, als Mitglieder:
Hilligardt, Schultheiß in Simmozheim,
Maulen, Stadtschultheiß in Liebenzell,
Ersatzmänner:
Mayer, Schultheiß in Hirsau,
Dreiß, Eugen, Kaufmann in Calw, stellvertretender Vorsitzender:
Hilligardt, Schultheiß in Simmozheim.
8 18.
Als Vorsitzender der Farrenschaukommission wurde auf die Zeit vom 1. Mai 1907/191» gewählt:
Emil Pfeiffer, Oberamtstierarzt in Calw und als dessen Stellvertreter:
Schultheiß Hanselmann in Liebelsberg.
8 19.
Den 4 Gemeinden Altbulach, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaugstett, welche sich durch Vertrag zur Anstellung des vr. mecl. Metzger in Calw als Distriktsarzt gegen ein jährl. Wartgeld von 350 ^ vereinigt haben, wird mit Wirkung vom 1. Mai 1907 ab ein jährl. Beitrag zu diesem Wartgeld in Höhe von 125 ^ in stets widerruflicher Weise verwilligt.
8 20 .
Die Amtsversammlung verwilligt einen Beitrag von 300 zum Wartgeld für den von den Gemeinden Neuweiler, Agenbach, Breitenberg, Schmieh, Zwerenberg, Oberkollwangen und die Teilgemeinde Hofstett anzustellenden Distriktsarzt in Neuweiler.
8 21 .
Der Antrag des Ausschusses dahin gehend, daß die neue Amtsversammlung aus 30 Abgeordneten der zu dem Oberamtsbezirk gehörigen Gemeinden bestehen soll, wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.
8 22 .
Die Amtsversammlung ist mit der Verwilligung eines jährlichen Serviszuschusses von 60 ^ an den jeweiligen Bezirksfeldwebel in Calw mit Wirkung vom 1. April 1907 an unter der Bedingung einverstanden, daß der Feldwebel die Wünsche der Mannschaften des Beurlaubtenstandes vom Bezirk Calw an Sonn- und Feiertagen entgegennimmt.
8 23.
Die Amtsversammlung ist mit dem Antrag des Ausschusses im Hinblick auf die Erklärung der Diözesansynode, vorerst von Gründung eines Bezirkswohltätigkeitsvereins Umgang zu nehmen, einverstanden.
8 24.
Der von der K. Domänendirektion gutgeheißene Vertrag über Abtretung des oberamtlichen Gefängnisses an den Staat gemäß Art. II des Gesetzes vom 28. Juli 1906 betr. die Bezirksordnung wird verlesen. Die Amtsversammlung erteilt sowohl dem Vertrag als auch den Verhandlungen des Ausschusses die Genehmigung und gibt dem Oberamtspfleger Fechter in Calw zur Auflassung grundbuchmäßige Vollmacht.
Der Ausschuß wird ermächtigt, den Vertrag im Namen der Amtskörperschast zu unterzeichnen.
8 25.
Die Entschädigung für Gefangenenverpflegung im Oberamtsgefängnis mit Rücksicht auf die gesteigerten Lebensmittelpreise erhöht
a. für Frühstück auf.27 A
0. für Mittagessen auf . . . . 34 cZ, c. für Nachtessen auf.29 A