Als Vorsitzender:

Scholl, Schultheiß in Unterreichenbach, als Mitglieder:

Hilligardt, Schultheiß in Simmozheim,

Maulen, Stadtschultheiß in Liebenzell,

Ersatzmänner:

Mayer, Schultheiß in Hirsau,

Dreiß, Eugen, Kaufmann in Calw, stellvertretender Vorsitzender:

Hilligardt, Schultheiß in Simmozheim.

8 18.

Als Vorsitzender der Farrenschaukommission wurde auf die Zeit vom 1. Mai 1907/191» gewählt:

Emil Pfeiffer, Oberamtstierarzt in Calw und als dessen Stellvertreter:

Schultheiß Hanselmann in Liebelsberg.

8 19.

Den 4 Gemeinden Altbulach, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaugstett, welche sich durch Vertrag zur Anstellung des vr. mecl. Metzger in Calw als Distriktsarzt gegen ein jährl. Wartgeld von 350 ^ ver­einigt haben, wird mit Wirkung vom 1. Mai 1907 ab ein jährl. Beitrag zu diesem Wartgeld in Höhe von 125 ^ in stets widerruflicher Weise verwilligt.

8 20 .

Die Amtsversammlung verwilligt einen Beitrag von 300 zum Wartgeld für den von den Gemeinden Neuweiler, Agenbach, Breitenberg, Schmieh, Zwerenberg, Oberkollwangen und die Teilgemeinde Hofstett anzustellenden Distriktsarzt in Neuweiler.

8 21 .

Der Antrag des Ausschusses dahin gehend, daß die neue Amtsversammlung aus 30 Abgeordneten der zu dem Oberamtsbezirk gehörigen Gemeinden bestehen soll, wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.

8 22 .

Die Amtsversammlung ist mit der Verwilligung eines jährlichen Serviszuschusses von 60 ^ an den jeweiligen Bezirksfeldwebel in Calw mit Wirkung vom 1. April 1907 an unter der Bedingung einver­standen, daß der Feldwebel die Wünsche der Mannschaften des Beurlaubtenstandes vom Bezirk Calw an Sonn- und Feiertagen entgegennimmt.

8 23.

Die Amtsversammlung ist mit dem Antrag des Ausschusses im Hinblick auf die Erklärung der Diözesansynode, vorerst von Gründung eines Bezirkswohltätigkeitsvereins Umgang zu nehmen, einverstanden.

8 24.

Der von der K. Domänendirektion gutgeheißene Vertrag über Abtretung des oberamtlichen Gefängnisses an den Staat gemäß Art. II des Gesetzes vom 28. Juli 1906 betr. die Bezirks­ordnung wird verlesen. Die Amtsversammlung erteilt sowohl dem Vertrag als auch den Verhandlungen des Ausschusses die Genehmigung und gibt dem Oberamtspfleger Fechter in Calw zur Auflassung grund­buchmäßige Vollmacht.

Der Ausschuß wird ermächtigt, den Vertrag im Namen der Amtskörperschast zu unterzeichnen.

8 25.

Die Entschädigung für Gefangenenverpflegung im Oberamtsgefängnis mit Rück­sicht auf die gesteigerten Lebensmittelpreise erhöht

a. für Frühstück auf.27 A

0. für Mittagessen auf . . . . 34 cZ, c. für Nachtessen auf.29 A