L a l m.
aus dem
Aintsversiimmlunzs-Pr-tsk-ll
vom 31. Oktober 1894.
Anwesende:
Oberamtmann Voelter, Oberamtspfleger Fechter,
50 auf Grund der Art. 28 u. f. des Ges. v. 2^. 2Uai ^891 gewählte Vertreter der stimmberechtigten Gemeinden und mit beratender Stimme die Ortsvorsteher der übrigen nicht stimmberechtigten Gemeinden.
1) Von den neu gewählten Mitgliedern der Amts-Versammlung wird
Schultheiß Hilligardt in Simmozheim auf seine früher beschworenen Dienstpflichten hingewieseu.
2) Wahl eines Vertreters, welcher, wenn er durch das Loos hiezu bestimmt wird, bei den Entscheidungen der K. Kreis-Regierung zun: Zweck der Verfügung der Amts-Enthebung von Körperschaftsbeamten bezw. bei Entscheidungen der K. Kreis-Negierung in derartigen Fällen als Beschwerde-Instanz mitzuwirken hat.
Auf die 3 Jahre 1894, 1895 und 1896 wird gewählt:
Schultheiß Jakob Scholl von Unterreichenbach.
3) Von jeder Amts-Versammlung ist zum Zweck der Vertretung der Pensionskasse der Körperschaftsbeamten in rechtl. Hinsicht aus der Zahl der Kassenmitglieder ein Vertreter zu wählen, aus deren Zahl dann der aus 7 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat berufen wird.
Für den Bezirk Calw wird auf die 3 Jahre 1895, 1396 und 1897 gewählt:
Stadtschultheiß Hoffner in Calw, welcher die Erklärung abgiebt, daß er der Pensionskasse beitritt.
4) Mittheilung der Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben der Oberamtspflege pro 1. Oktober 1894.
5) Die Amts-Versammlung erklärt sich, gleich dem Amts-Versammlungs-Ausschuß. damit einverstanden, daß der zum Oberamtspfleger gewählte und bestätigte Verwaltungs-Aktuar Hans Fechter die Ver- waltungsaktuariate der Stadt Calw und der Orte Althengstett und Dachtel beibehalten dürfe.
6) Zu Vollziehung des Gesetzes vom 16. Juni 1882 betreffend die Farrenhaltung wurde aus die Zeit vom 1. Mai 1895/1897 als Vorsitzender der Farrenschau-Commission gewählt:
Emil Pfeiffer, Oberamtstierarzt in Calw und als Stellvertreter des Vorsitzenden:
Schultheiß Hauselmann von Liebelsberg.
7) Die Amts-Versammlung beschließt, einer von der Amtsversammlung Horb unterm 1. Septbr. 1894 an das K. Ministerium des Innern gerichteten Bitte, „die gleichmäßige Festsetzung der Beiträge für die landwirtschaftl. Unfallversicherung für das ganze Land anzubahnen" nicht beizutreten.
8) Ter Amts-Versammlungs-Ausschuß bringt das außerordentliche Anschwellen des Bezirksporto- auswands lind die hiedurch hervorgerufene Vermehrung der Korporations-Ausgaben zur Sprache. Er be«