15) Nachdem Oberamtstierarzt Leptze hier gestorben ist, wird nach vorausgegangenem Bewerber­aufruf die Neuwahl eines Oberamtstierarzts vorgenommen. Zunächst wird dem Antrag des Ausschusses ent­sprechend, der Gehalt des Oberamtstierarzts auf 500 festgestellt, wozu noch der Staatsbeitrag von 500 ^ kommt, und beschlossen, dem neuen Oberamtstierarzt die Auflage zu macheil, jede Gemeindefarrenhaltung ein­mal alljährlich einer unvermuteten Visitation gegen eine Aversal-Entschädigung von 50 zu unterwerfen, in: Uebrigen den vom K. Oberamt entworfenen Dienstvertrag zu genehmigen.

Hierauf wird in schriftlicher und geheimer Abstimmung Tierarzt Emil Pfeiffer in Stuttgart mit 20 Stimmen zum Oberamtstierarzt gewählt.

16) Die voll dem Amtsversammlungs-Ausschuß in seinen früheren Sitzungen beschlossenen Anträge an die Amtsversammlung und zwar vom 21. Dezember 1893 betreffend

s. Verwilligung einer Belohnung au den Assistenteil des Stadtschultheißenamts Calw für die Ab­gabe voil Stiefeln und sonstigen Kleidungsstücken an bedürftige Durchreisende im Betrag von 30 ^ per Jahr, erstmals pro 1. April 1893/94;

vom 12. März 1894 betreffend

d. Verwilligung einer lebenslänglichen Pellsion an die Witwe des -s Oberamtspflegers Fechter hier, Charlotte geb. Schuldt, im Betrag von 350 per Jahr, vom 1. April 1894 ab laufend;

o. Übertragung der von Oberpostmeister List hier gekündigten Verwaltung der Bezirkspostwert­zeichen an die Amtspflege vom 1. April 1894 ab, gegen die seitherige Belohnung von 50 ^ per Jahr;

ä. Überlassung des Kehrbezirks des verstorbenen Kaminfegers Ferdinand Eberhardt hier an dessen Witwe Eva Katharina geborene Gengenbach für die Dauer ihres Witwenstandes und zunächst auf die Zeit von fünf Jahren unter der Bedingung, daß sie für Fortführung des Geschäfts stets einen tüchtigen Geschäftsführer verwendet, als welcher in stets widerruflicher Weise der Sohn Karl Eberhardt zugelassen wird;

vom 2. Mai 1894 betreffend

6. Verwilligung eines Beitrags seitens der Amtskorporation zum Zweck der Erbauung einer Ver­bindungsstraße zwischen Teinach und Nöthenbach in der Höhe von 20 °/o eines den Betrag von 50,000 nicht übersteigenden Gesamtaufwands;

t. Uebernahme der Unfallversicherung der bei Negie-Straßenbauten der Gemeinden des Bezirks beschäftigten Personen auf die Amtskorporation unter der Bedingung, daß die beteiligten Ge­meinden zur Bildung eines Reservefonds bis auf weiteres jährlich einen Beitrag leisten, welcher 25 ihres durchschnittlichen Aufwands für die Unfallversicherung ihrer Regie-Straßenarbeiter von den Jahren 1. April 1389 bis 31. März 1894 beträgt;

§. Verwilligung voll Darlehen seitens der Amtskorporation zum Zweck der Wiederergänzung des Viehstandes an diejenigen Gemeindeil, welche ihren unbemittelten Angehörigen derartige Anlehen Zu geben nicht im Stande sind, gegen niederen Zinsfuß, eventuell unverzinslich, worüber die näheren Bestimmungen dem Amtsversammlungsausschuß überlassen werden und Ermächtigung der Amtskorporation zur Aufnahme eines Darlehens behufs Beschaffung der voll der Vieh- einkaufskommission benötigten Gelder je nach Bedarf gegen Wiederersatz durch die Käufer bezw. Gemeinden;

1l. Verwilligung eines Beitrags voll 20 ^ (wie seither) für die durch den Stationskommandanten vorzunehmenden Polizeidienersinstruktionen mit der Bestimmung, daß in jedem Jahr in vier auswärtigen Orten Instruktionen vorgenommen werden und zwar einmal im Jahr statt früher zweimal;

j. Verwilligung eines Sierbenachgehalts an die Witwe des am 30. Dezember 1893 verstorbenen Oberamtstierarzts Leptze, Sofie geb. Schmidt hier, für die Zeit bis 31. März 1894 nach Verhältnis des seitherigeil Gehaltsbezugs, werden zum Beschluß erhoben.

17) Die Amtsversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß Verwaltungsaktuar Kober hier die früher pro 3 l. Dezember 1894 gekündigte Verwaltung der Bezirkskrankenpflegeversicherung zunächst bis letzten Dezember 1895 beibehält um die seitherige Belohnung, auch wird die durch Bürgschaft eingelegte Kaution bis zu diesem Termin als eine völlig geilügende anerkannt.

18) Der Amtsversammlungsausschuß wird beauftragt, die Frage, welchen Behörden und welchen mit Behörden in amtlichem Verkehr stehenden Persollen Korporationsfreimarken überlasseil werden sollen, und unter welchen Formeil, näher zu untersuchen und der nächsten Amtsversammlung darüber Bericht zu erstatten. Es soll auf Reduktion dieser Portoauslagen hingewirkt werden.

19) Ein Antrag auf Errichtung einer Oberamtssparkasse findet keine Unterstützung.