Calw.

Auszug

aus dem

Amtsverlammlungs-Prokokoll

vom IS/L« Juli 1873.

Anwesend:

Oberamtman» Doll. Olieraintspfleger Widmanu, 30 Vertreter der stimmberechtigten Gemeinden, und mit belachender Stimme die übrigen OrlSvorstcher der nicht stimmberechtigten Gemeinden; ferner die Obmänner der Bürgeransschnsse sämmtlicher Gemeinden znm Zwecke der Wahl des Bezirksausschusses für die Auswahl der Geschworenen, Schöffen nud Gerichtözengen.

10 Vortrag über das Ergebmß der Athör der Anitkpsteg-Rechnung von 1871/72. Dieselbe wird für justificirt erklärt.

2) Eröffnung der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben vom 1. Juli 1872 bis 30. Juni 1873.

3) Genehmigung der Auttsvergleichungskosteu von 1872/73 im Betrage von 1408 fl. 27 kr.

4) Negulirung der Anttsvergleichungstaxe von 1873/74 nach den Beschlüssen vom 4. Juli 1670 und 12. Juli 187l.

5) In Vollziehung des Gesetzes über den Uuterstützungswohnsitz vom 17. April 1873 Art. 15 und der Vollziehungsverfüguiig vom 30. Mai 1873 H. 21 wurde in Betreff der Einrichtung der Landarmenverbände nach den Anträgen des Ausschusses beschlossen:

s) den um 2 Mitglieder zu verstärkenden Amtsversammlungsausschuß als Landarme n. Com. Mission zu bestellen;

d) die Fortsetzung des bisherigen Vertragsverbältnisses mit der Krankenhansverwaltung Calw unter den durch die neuere Gesetzgebung gebotenen Modificationen zu genehmigen, in welcher Be­ziehung dem Ausschüsse, beziehungsweise dem K Oberamle die Legitimation ertheilt wird, mit den städtischen Behörden die nothigen Verhandlungen einzuleiten und zum Abschluß zu bringen;

o) von dem gesetzlichen Rechte des Landarmenverbands Gebrauch zu machen, solche Landarme, zu deren Unterbringung keine Landarmenanstalten vorhanden sind, gegen Entschädigung in die Ver- pflegung der zuständigen Ortsarmenverbände bis auf Weiteres unterzubringen;

cl) hinsichtlich der Frage der Bestellung von DistrikLSarmenärzten. Wundärzten sich damit einver. standen zu erklären, daß versuchsweise die Einleitungen zum Zwecke der Einführung dieses Jnsti. tuts gemacht werden, in welcher Beziehung dem K. Oberamt und der Landarmenkommission die weiter nöthigen Verhandlungen anheim gegeben werden, wobei sich in Betreff der Uebernahme - der Besoldungen auf die Amtspflege weitere Entschließungen Vorbehalten werden.

e) Die neue EtalSposition des Landarmenverbands im Betrage von 100 st. wird genehmigt.

6) In Gemäßheit eines Erlaßes des K. Ministeriums des Innern, Amtsblatt vom 19. Juni 1873, Nro. 18. in Betreff der Festsetzung der Tarife über die Verpflegungskosten von Hilfsbedürftigen nach §. 30 des Reichsgesetzeß vom 6. Juni l870 über den Unterstützungswohnfitz gibt die Amtsoerfammlung ihre gu'ächt. liche Aeußerung dahin ab, daß sie einen Tarifsatz von 33 kr. für das Krankenhaus und von 25 kr. für bas. Armenhaus im Blick auf die fortschreitende Steigerung der Lebensmittelprecse für sehr mäßig halte, wobei es nur der Billigkeit angemessen erscheine, außerdem eine besondere Entschädigung für Heizung besonderer Kranken­zimmer im Gegensatz von allgemeinen Kraiikensälen, ferner sür rasche Abnützung des Bettzeugs, Wäsche des Leibweißzeugs der Kranken, sür Medikamente und Bäder, namentlich Winters, zu gewähren.

7) Die Anträge des Ausschusses, Prot, vom l l. Juli 1873, hinsichtlich der Eruirung einer Oberamts, baumeistersstelle, der Geschäfts- und Gehaltsverhältiüsse des anzustellenden Technikers, der Uebectragung dieser Stelle an den bisherigen Oberfeuerschauer und Oberamts-Wegmeister Werner werden genehmigt, der vor­gelegte Entwurf über den Timslvertrag gut geheißen und sofort beschlossen:

s) für die Funktionen eines OberamtSbaumeisterä und zumaligen Oberfenerschauecs und Oberamts- Wegmeisters eine eigene Stelle zu errichten und solche vorerst auf die Dauer von zwei Jahren dem bisberigen OberamlStechniker, Werkmeister Werner, unter der Bedingung zu übertragen, baß er aus die Stelle eines Stadtbaumeisters in Calw Verzicht leiste;

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