Calw.

Auszug

aus dem

Amts-Versammlungs-Protokoll

vom 22. MaL 186S.

Anwesend:

Oberamtmann Schippert, Oberamtöpfleger Widmann, 30 Vertreter der stimmberechtigten Gemeinden und mit berathcnder Stimme die Ortsporsteher der übrigen nicht stimmberechtigten Gemeinden.

so»

1) Mittheilung der Verhandlungen über die Art und Weise, wie im Interesse der armen Kranken aus dm Land-Gemeinden eine Theilnahme der Amtskörperschaft an dem Krankenhaus in Calw zu bewerkstelligen wäre. Die Amts-Versammlung erkennt das Bedürfniß einer Fürsorge in dieser Richtung an und beschließt, mit dem Stiftungsrath in Calw über dessen Vorschläge in weitere Unterhandlung einzugehen. Zu Führung derselben wird eine Commission gewählt, bestehend aus den Schultheißen Epple von Temach, Kämpf von Stammheim, Rau von Liebenzell, Hanselmann von Zwerenberg, Lutz von Deckenpfronn. Der Oberamtmann wird ersucht, an den Commissions-Verhandlungen Antheil zu nehmen, deren Ergebniß der Amtsversammlung zu weiterer Beschluß- nähme vorzulegen ist.

2) Aus Anlaß des Todes des Oberamtswundarztes Veit! er wird auf Grund der aus andern Bezirken erhaltenen Mittheilungen und einer Aeußerung des Oberamtsarztes der Gehalt des zu wählenden Oberamtswund- arzteS in Calw auf jährliche 200 fl. festgesetzt, wofür ihm folgende Dienstleistungen obliegen:

s) uneutgeldliche chirurgische und geburtshilfliche Behandlung der im Oberamtsbezirk befindlichen Armen, soweit nicht die Ortöwundärzte dazu verpflichtet oder vermöge ihrer Qualifikation nicht dazu im Stande sind. Hiebei macht es keinen Unterschied, ob die Armen dem Oberamtsbezirk mit Heimath- recht angehören oder nicht.

p) Uneutgeldliche chirurgische Behandlung der Landjäger und der armen oberamtsgerichtlichen und ober­amtlichen Untersuchungs-, Straf- und Transportgefangenen, verkommenden Falls auch Lu geburts­hilflicher Beziehung.

o) Für Behandlung von Kranken auf dem Lande dürfen der betreffenden Gemeinde die regulativmäßigen Reisekosten angerechnet werden.

3) Dieselbe Belohnung von jährlichen 200 fl. wird dem Wundarzt Schüler als bestelltem Verweser der Oberamtswundarztsstelle auf die Zeit seiner Dienstleistung verwilligt.

4) Die Amtspflegrechnung 1863/64 wird für justificirt erklätt.

5) Die Amtsvergleichungskosten 1864/65 werden im Betrag von 305 fl. 18 kr. genehmigt. Ebenso die Verträge über die Unterhaltung der armen Familie Greule und des H. Groshans.

6) Durch die Verordnung vom 24. September 1864, betr. die Aufhebung der Beschränkungen in Einrich­tung und Betrieb der Getreidemühlen ist die Funktion und Belohnung des seitherigen OberamtsmühlschauerS wegge­fallen. Zu einer Entschädigung desselben aus Anlaß der Dienst-Auflösung liegen keine Gründe vor.

Die Frage, ob ein eigener Wasserbauverständiger für den Bezirk im Interesse der Oberamts-Angehörigen zu bestellen sein möchte, wird verneint, da sich in Calw ein geprüfter Wasserbau - Techniker befindet (Stadtbaumei- ster Blaich).