Nr. 35/Seite 2

Amtsblatt für den Kreis Calw

Samtag, 29. August 1953

Samsl

Wahlzeit abweichend festgesetzt werden. Es wird weiterhin auch darauf hingewiesen, daß bei Reisen und Ausflügen, die nicht aus be­sonderen Gründen gerade am Wahltag durch­geführt werden müssen, die Gefahr besteht, daß die Bürgermeisterämter diese Reisen nicht

als wichtigen Grund für die Erteilung von Wahlscheinen anerkennen und deshalb die Er­teilung des Wahlscheines versagen.

Calw, den 24. August 1953

Landratsamt

flus dem Qemeindeteben

Unter welchen Voraussetjungen erhält eine Witwe Witwenrente aus der Invalidenversicherung?

Es zeigt sich immer wieder, daß teilweise Unklarheit darüber besteht, unter welchen Voraussetjungen Witwenrente aus der Inva­lidenversicherung gewährt wird. Nachstehend sei deshalb kurz auf die z. Zt. geltenden ge­setzlichen Bestimmungen hingewiesen.

Hinterbliebenenrente wird nur gewährt, wenn für den Verstorbenen zur Zeit seines Todes die Wartezeit erfüllt und die Anwart­schaft erhalten ist.

Bei der Prüfung, ob Anspruch auf Witwen­rente besteht, ist zu unterscheiden zwischen

von je 25 m Breite - von der Strassengrenze gemessen - werden mit dem Tage der Bekannt­machung dieser Verordnung dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetses unterstellt.

Calw. Die Nebenstelle Calw des Arbeits­amtes Nagold, bisher in Calw, Bahnhofstr. 42, hat jefet ihre neuen Diensträume in der Salz­gasse bezogen. In einer Bauzeit von rund 16 Monaten ist dort ein sehr gefälliger Zweckbau entstanden, dessen Außenfront sich gut in das Straßenbild einfügt. Im Erdgeschoß befindet sich die Arbeitsvermittlungsstelle für Frauen, im Obergeschoß diejenige für Männer und die Auszahlungsstelle.

Herrenalber Bauvorhaben

§ 2

a) den Fällen, in denen der versicherte Ehe­mann nach dem 31. 5. 1949 gestorben ist und

b) den Fällen, in denen der Tod des ver­sicherten Ehemannes vor dem 1. 6. 1949 eingetreten ist.

Zu a): Witwenrente wird einheitlich nach dem Tode des versicherten Ehemannes ge­währt. Das Alter und der Grad der Er­werbsfähigkeit der Witwe spielen dabei keine Rolle.

Zu b): Witwenrente erhält nach dem Tode des versicherten Ehemannes die Witwe, die

1. dauernd invalide ist oder

2. vorübergehend invalfde ist, wenn die Invalidität ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes noch besteht oder

3. das sechzigste Lebensjahr voll­endet hat oder

4. das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und mindestens vier lebende Kinder geboren hat oder

5. zur Zeit des Todes ihres Ehe­mannes mindestens vier waisen­rentenberechtigte Kinder erzieht.

Witwenrente wird ferner ge­währt, solange die Witwe minde­stens zwei waisenrentenberechtigte Kinder unter sechs Jahren erzieht.

Es ist verboten, innerhalb dieser Landschafts­teile Veränderungen vorzunehmen, die geeig­net sind, die Natur zu schädigen, den Natur­genuß zu beeinträchtigen oder das Landschafts­bild zu verunstalten. Unter das Verbot fällt die Aufstellung von Verkaufsbuden aller Art, die Anlage von Zelt-, Lager-, Müll- und Schutt­abladeplätzen sowie das Anbringen von In­schriften und Reklameschildern aller Art außer­halb der geschlossenen Wohngebiete. Vor­handene Schilder, die den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung nicht entsprechen, sind zu entfernen.

§3

Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 können von der unteren Naturschutzbehörde in besonderen Fällen zugelassen werden.

§4

Wer den Bestimmungen des § 2 zuwider­handelt, wird nach §§ 21 und 22 des Reichs­naturschutzgesetzes und dem § 16 der Durch­führungsverordnung bestraft.

§5

Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekannt­gabe im Amtsblatt des Kreises Calw in Kraft.

Landratsamt

Lastenausgleich

Auf Grund des 3. Geseges zur Aenderung des Lastenausgleichsgesetjes und des Fest­stellungsgesetzes vom 24. Juli 1953 ist die Frist zur Stellung von Anträgen auf Schadensfest­stellung bis zum 31. März 1954 verlängert worden.

Kreis Calw - Ausgleichsamt -

Ist keine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, so kann ein Antrag auf Witwenrente keine Aussicht auf Erfolg haben, weil die Lan­desversicherungsanstalt bei der Bearbeitung der Anträge an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist.

Auskunft erteilen in Zweifelsfällen das Ver­sicherungsamt, das zuständige Bürgermeister­amt, die Landesversicherungsanstalt Württem­berg und die Kontrollstelle der Landes Versiche­rungsanstalt.

Landratsamt - Versicherungsamt -

Straßensperre

Gemäß § 4 der StVO, wird die L. II. O. Nr. 4 AmbachOttenhausen wegen Bauarbeiten auf der Strecke vom Ortsausgang Ottenhausen bis zurKreuzung der Landstraße Nr.5 Niebelsbach Schwann ab sofort bis zum 20. September d.J. für den Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt

Calw, den 21. August 1953

Landratsamt - Verkehrsabteilung -

Verordnung zum Schutz yon Landschaftsteilen im Kreis Calw

Auf Grund der §§ 5 und 19 des Reichsna- turschutzgesefees vom 26. Juni 1935 (RGBl. IS. 821) in der Fassung des Zweiten Ergänzungs- gesetjes vom 1.Dezember 1936(RGBl. IS. ICOl) sowie des § 13 der Durchf. VO v. 31. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1275) wird mit Ermächtigung des Regierungspräsidiums Südwürttemberg- Hohenzollem in Tübingen für den Bereich des Kreises Calw folgendes verordnet:

§ 1

Die in der Landschaftsschutzkarte beim Land­ratsamt Calw beiderseits der Aussenstrecken der Bundesstrassen sowie der Landstrassen I. und II. Ordnung eingetragenen Geländestreifen

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw

Gegen den Jakob R e x e r, Gastwirt in Neuweiler Kreis Calw, zum Adler, wurde am 26. August 1953 ein allgemeines Veräusserungs- verbot gern. § 106 Abs. 1 der Konkursordnung erlassen. - N2/53

Nachlaßgericht Wildberg

In der Nachlaßsache des am 27. Juli 1953 verstorbenen Georg Straub, Kaufmanns in Wildberg Kr. Calw, wurde am 24. August 1953 Nachlassverwaltung angeordnet und Anneliese Schweickhardt, Justizangestellte in Wildberg als Nachlassverwalter bestellt.

Nachlassgericht Wildberg Bez. Notar (gez.) Z e y h e r

Herrenalb. Aus den vielen Plänen, die noch auf dem Papier stehen, und Projekten, die zum Teil schon in Angriff genommen sind, ragen zwei Arbeiten heraus, die im großen Ganzen gesehen ein Doppelvorhaben darstellen und zusammen 100000.- DM zu ihrer Durch­führung beanspruchen, wozu der Staat aller­dings 20 Prozent beisteuern wird. Zunächst ist es die Fortsetzung der Erbreiterung der Dobelstraße, deren bisheriger Teil der Stadt in verkehrstechnischer Hinsicht von großem Nutzen ist und zusätzlich zur Verschönerung des Stadtbildes beiträgt, vom Forstamt Ost bis zurVilla Erika, als Bauteil II bekannt, und im Anschluß daran die Alb- und Gaisbach­verbesserung mit gleichzeitiger Anlage eines neuzeitlichen Stauwehrs auf der Försterwiese, an deren Einbeziehung in den Kurgarten­bereich bereits schon gearbeitet wird. Bürger­meister Langenstein und Stadtrat sind nun bestrebt, eine Gesamtlösung zu erreichen, die vom verkehrspolitischen, modem-praktischen und, nicht zu vergessen, ästhetischen Gesichts­punkt aus einwandfrei ist und als vorbildlich angesehen werden darf.

Die Bachbettverhältnisse vom Zusammen­fluß von Alb und Gaisbach abwärts hinter dem Kurhaus vorbei mit dem unzeitgemäßen Wehr und den beiden Holzfällen sind weder wirt­schaftlich noch schön und passen nicht mehr zum übrigen Stadtbild. Deshalb sind hier folgende Arbeiten vorgesehen, bei denen die Stadt die Bauherrschaft hat und das Wasser­bauamt Freudenstadt die Bauaufsicht über­nimmt : 1) Die Einführung des Gaisbachs in die Alb unter zweckmäßigeren Bedingungen in spitzem Winkel und Berücksichtigung der neu entstehenden Kurparkanlagen. 2) Die An­lage des neuen Staubereiches und des neuen Wehres etwa 48 Meter unterhalb des Zusam­menflusses auf der Höhe des Kursaales, wo die besten Raumverhältnisse gegeben sind und auch bei stärkstem Hochwasser der Abfluß ge­währleistet ist. Ein selbsttätiger Wehrverschluß, ein Stauklappenwehr, bildet die Abschlußvor­richtung. Die Fallhöhe vom Oberwasser zum Unterwasser beträgt 1,15 Meter. 3) Ein neuer Zulauf zum Werkkanal des städt. Elektrizitäts­werkes. Er wird oberhalb des neuen Wehres seitlich abzweigen und eine um 40 cm erhöhte Einlaufsschwelle haben, welche den Eintritt von Geröll und Kies verhindert und die mehr­maligen jährlichen Reinigungen des Kanals überflüssig macht. Abschlußvorrichtung und Hochwasserschufewand fehlen nicht. Alb und Gaisbach erhalten senkrechte Ufermauem; der Unterlauf hat wie die Fortsetzung ein Trapez­profil. Die Ausführung der Ufermauer erfolgt in Beton mit Sandsteinvermauerung, Sohle und Böschungen werden gepflastert.

Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird der Weg an der südlichen Kursaalseite ver­längert und führt über eine Brücke oberhalb des Wehres zu den dort neugeschaffenen Kur­gartenanlagen, womit erweiterte Promenaden­möglichkeiten für Kurgäste geschaffen werden, deren Gesundheitszustand nur das Gehen im ebenen Gelände erlaubt.

Jegliche Unterstützung und Förderung haben der Stadt zugesagt Oberbaurat Lütze vom Straßen- und Wasserbauamt Calw für die Durch­führung des Bauteils II und Baurat Gehring vom Wasserwirtschaftsamt für die Korrektur der Wasserverhältnisse.

ein gi

tekt

Felix

größe

Häuse

Inhab

innen

benhc

ten1

kultui

räume

werke

fälligs

Gesch

gedie

hier

wird.

das n

liehen

es fo

möbe

zelmi

und

mit e

zeitlic

Verkc

reicht

elega

Trepp

Schle

erstei

lieber

Aussl

anlag

tungs

vorte

iür di

genst

in de

sehe,

len

Stück

stellt

Eindi

gesch

räum

4.55 Se Markt 12.30,1

- 6.05 <ni - C

und Sa post - funk - meldu 9 05 U 10.15 ll.oo ! lumm 12.45 I «hau

- 15.00

- 16 . 0 ' deutsd Viertel Abend Von T

8 .;

8.45