Nr. 35/Seite 2
Amtsblatt für den Kreis Calw
Samtag, 29. August 1953
Samsl
Wahlzeit abweichend festgesetzt werden. Es wird weiterhin auch darauf hingewiesen, daß bei Reisen und Ausflügen, die nicht aus besonderen Gründen gerade am Wahltag durchgeführt werden müssen, die Gefahr besteht, daß die Bürgermeisterämter diese Reisen nicht
als wichtigen Grund für die Erteilung von Wahlscheinen anerkennen und deshalb die Erteilung des Wahlscheines versagen.
Calw, den 24. August 1953
Landratsamt
flus dem Qemeindeteben
Unter welchen Voraussetjungen erhält eine Witwe Witwenrente aus der Invalidenversicherung?
Es zeigt sich immer wieder, daß teilweise Unklarheit darüber besteht, unter welchen Voraussetjungen Witwenrente aus der Invalidenversicherung gewährt wird. Nachstehend sei deshalb kurz auf die z. Zt. geltenden gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
Hinterbliebenenrente wird nur gewährt, wenn für den Verstorbenen zur Zeit seines Todes die Wartezeit erfüllt und die Anwartschaft erhalten ist.
Bei der Prüfung, ob Anspruch auf Witwenrente besteht, ist zu unterscheiden zwischen
von je 25 m Breite - von der Strassengrenze gemessen - werden mit dem Tage der Bekanntmachung dieser Verordnung dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetses unterstellt.
Calw. Die Nebenstelle Calw des Arbeitsamtes Nagold, bisher in Calw, Bahnhofstr. 42, hat jefet ihre neuen Diensträume in der Salzgasse bezogen. In einer Bauzeit von rund 16 Monaten ist dort ein sehr gefälliger Zweckbau entstanden, dessen Außenfront sich gut in das Straßenbild einfügt. Im Erdgeschoß befindet sich die Arbeitsvermittlungsstelle für Frauen, im Obergeschoß diejenige für Männer und die Auszahlungsstelle.
Herrenalber Bauvorhaben
§ 2
a) den Fällen, in denen der versicherte Ehemann nach dem 31. 5. 1949 gestorben ist und
b) den Fällen, in denen der Tod des versicherten Ehemannes vor dem 1. 6. 1949 eingetreten ist.
Zu a): Witwenrente wird einheitlich nach dem Tode des versicherten Ehemannes gewährt. Das Alter und der Grad der Erwerbsfähigkeit der Witwe spielen dabei keine Rolle.
Zu b): Witwenrente erhält nach dem Tode des versicherten Ehemannes die Witwe, die
1. dauernd invalide ist oder
2. vorübergehend invalfde ist, wenn die Invalidität ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes noch besteht oder
3. das sechzigste Lebensjahr vollendet hat oder
4. das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und mindestens vier lebende Kinder geboren hat oder
5. zur Zeit des Todes ihres Ehemannes mindestens vier waisenrentenberechtigte Kinder erzieht.
Witwenrente wird ferner gewährt, solange die Witwe mindestens zwei waisenrentenberechtigte Kinder unter sechs Jahren erzieht.
Es ist verboten, innerhalb dieser Landschaftsteile Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Unter das Verbot fällt die Aufstellung von Verkaufsbuden aller Art, die Anlage von Zelt-, Lager-, Müll- und Schuttabladeplätzen sowie das Anbringen von Inschriften und Reklameschildern aller Art außerhalb der geschlossenen Wohngebiete. Vorhandene Schilder, die den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung nicht entsprechen, sind zu entfernen.
§3
Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 können von der unteren Naturschutzbehörde in besonderen Fällen zugelassen werden.
§4
Wer den Bestimmungen des § 2 zuwiderhandelt, wird nach §§ 21 und 22 des Reichsnaturschutzgesetzes und dem § 16 der Durchführungsverordnung bestraft.
§5
Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt des Kreises Calw in Kraft.
Landratsamt
Lastenausgleich
Auf Grund des 3. Geseges zur Aenderung des Lastenausgleichsgesetjes und des Feststellungsgesetzes vom 24. Juli 1953 ist die Frist zur Stellung von Anträgen auf Schadensfeststellung bis zum 31. März 1954 verlängert worden.
Kreis Calw - Ausgleichsamt -
Ist keine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, so kann ein Antrag auf Witwenrente keine Aussicht auf Erfolg haben, weil die Landesversicherungsanstalt bei der Bearbeitung der Anträge an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist.
Auskunft erteilen in Zweifelsfällen das Versicherungsamt, das zuständige Bürgermeisteramt, die Landesversicherungsanstalt Württemberg und die Kontrollstelle der Landes Versicherungsanstalt.
Landratsamt - Versicherungsamt -
Straßensperre
Gemäß § 4 der StVO, wird die L. II. O. Nr. 4 Ambach—Ottenhausen wegen Bauarbeiten auf der Strecke vom Ortsausgang Ottenhausen bis zurKreuzung der Landstraße Nr.5 Niebelsbach— Schwann ab sofort bis zum 20. September d.J. für den Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt
Calw, den 21. August 1953
Landratsamt - Verkehrsabteilung -
Verordnung zum Schutz yon Landschaftsteilen im Kreis Calw
Auf Grund der §§ 5 und 19 des Reichsna- turschutzgesefees vom 26. Juni 1935 (RGBl. IS. 821) in der Fassung des Zweiten Ergänzungs- gesetjes vom 1.Dezember 1936(RGBl. IS. ICOl) sowie des § 13 der Durchf. VO v. 31. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1275) wird mit Ermächtigung des Regierungspräsidiums Südwürttemberg- Hohenzollem in Tübingen für den Bereich des Kreises Calw folgendes verordnet:
§ 1
Die in der Landschaftsschutzkarte beim Landratsamt Calw beiderseits der Aussenstrecken der Bundesstrassen sowie der Landstrassen I. und II. Ordnung eingetragenen Geländestreifen
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw
Gegen den Jakob R e x e r, Gastwirt in Neuweiler Kreis Calw, zum Adler, wurde am 26. August 1953 ein allgemeines Veräusserungs- verbot gern. § 106 Abs. 1 der Konkursordnung erlassen. - N2/53
Nachlaßgericht Wildberg
In der Nachlaßsache des am 27. Juli 1953 verstorbenen Georg Straub, Kaufmanns in Wildberg Kr. Calw, wurde am 24. August 1953 Nachlassverwaltung angeordnet und Anneliese Schweickhardt, Justizangestellte in Wildberg als Nachlassverwalter bestellt.
Nachlassgericht Wildberg Bez. Notar (gez.) Z e y h e r
Herrenalb. Aus den vielen Plänen, die noch auf dem Papier stehen, und Projekten, die zum Teil schon in Angriff genommen sind, ragen zwei Arbeiten heraus, die im großen Ganzen gesehen ein Doppelvorhaben darstellen und zusammen 100000.- DM zu ihrer Durchführung beanspruchen, wozu der Staat allerdings 20 Prozent beisteuern wird. Zunächst ist es die Fortsetzung der Erbreiterung der Dobelstraße, deren bisheriger Teil der Stadt in verkehrstechnischer Hinsicht von großem Nutzen ist und zusätzlich zur Verschönerung des Stadtbildes beiträgt, vom Forstamt Ost bis zur „Villa Erika“, als Bauteil II bekannt, und im Anschluß daran die Alb- und Gaisbachverbesserung mit gleichzeitiger Anlage eines neuzeitlichen Stauwehrs auf der Försterwiese, an deren Einbeziehung in den Kurgartenbereich bereits schon gearbeitet wird. Bürgermeister Langenstein und Stadtrat sind nun bestrebt, eine Gesamtlösung zu erreichen, die vom verkehrspolitischen, modem-praktischen und, nicht zu vergessen, ästhetischen Gesichtspunkt aus einwandfrei ist und als vorbildlich angesehen werden darf.
Die Bachbettverhältnisse vom Zusammenfluß von Alb und Gaisbach abwärts hinter dem Kurhaus vorbei mit dem unzeitgemäßen Wehr und den beiden Holzfällen sind weder wirtschaftlich noch schön und passen nicht mehr zum übrigen Stadtbild. Deshalb sind hier folgende Arbeiten vorgesehen, bei denen die Stadt die Bauherrschaft hat und das Wasserbauamt Freudenstadt die Bauaufsicht übernimmt : 1) Die Einführung des Gaisbachs in die Alb unter zweckmäßigeren Bedingungen in spitzem Winkel und Berücksichtigung der neu entstehenden Kurparkanlagen. 2) Die Anlage des neuen Staubereiches und des neuen Wehres etwa 48 Meter unterhalb des Zusammenflusses auf der Höhe des Kursaales, wo die besten Raumverhältnisse gegeben sind und auch bei stärkstem Hochwasser der Abfluß gewährleistet ist. Ein selbsttätiger Wehrverschluß, ein Stauklappenwehr, bildet die Abschlußvorrichtung. Die Fallhöhe vom Oberwasser zum Unterwasser beträgt 1,15 Meter. 3) Ein neuer Zulauf zum Werkkanal des städt. Elektrizitätswerkes. Er wird oberhalb des neuen Wehres seitlich abzweigen und eine um 40 cm erhöhte Einlaufsschwelle haben, welche den Eintritt von Geröll und Kies verhindert und die mehrmaligen jährlichen Reinigungen des Kanals überflüssig macht. Abschlußvorrichtung und Hochwasserschufewand fehlen nicht. — Alb und Gaisbach erhalten senkrechte Ufermauem; der Unterlauf hat wie die Fortsetzung ein Trapezprofil. Die Ausführung der Ufermauer erfolgt in Beton mit Sandsteinvermauerung, Sohle und Böschungen werden gepflastert.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird der Weg an der südlichen Kursaalseite verlängert und führt über eine Brücke oberhalb des Wehres zu den dort neugeschaffenen Kurgartenanlagen, womit erweiterte Promenadenmöglichkeiten für Kurgäste geschaffen werden, deren Gesundheitszustand nur das Gehen im ebenen Gelände erlaubt.
Jegliche Unterstützung und Förderung haben der Stadt zugesagt Oberbaurat Lütze vom Straßen- und Wasserbauamt Calw für die Durchführung des Bauteils II und Baurat Gehring vom Wasserwirtschaftsamt für die Korrektur der Wasserverhältnisse.
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