Verlagsort: Calw Postrersandort: Neuenbürg (Wflrtt.)

CALW Samstag, den 27. Juni 1953 Nr. 26

Amtsblatt für Den Srcis (Tnlto

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

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Ersatjzeiten für die Erhaltung der Anwartsdiaft nach § 1267 Abs. 1 Ziff. 3 RVO. (§ 32 AVG.); hier: Spöhrer- schule in Calw

Das Landesversicherungsamt in Stuttgart hat mit Verfügung vom 13. 3. 1953 - IV -174- die vom Kultministerium Baden-Württem­berg als Ersagschule genehmigten Lehrgänge von mindestens einjähriger Dauer bei der Spöhrerschule in Calw als Lehrgänge für die berufliche Fortbildung im Sinne des § 1267 Abs. 1 Ziff. 3 RVO. (§ 32 AVG.) anerkannt.

Landratsamt - Versicherungsamt -

Bekanntmachung über die Offen­legung des Liegenschaftskatasters

Das aus Anlaß der Uebernahme der Boden- schätjungsergebnisse aufgestellte neue Liegen­schaftskataster der Gemeinde Ebershardt wird in der Zeit vom 1. Juli 1953 bis 31. Juli 1953 in den Diensträumen des Vermessungs­amts Calw, Amtsgerichtsgebäude Zimmer 26, Schillerstraße 11, während der Dienststunden offengelegt. Offen^elegt werden die Schätpmgs- karten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen An­gaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigentümern nicht beson­ders mitgeteilt.

Gegen die in das Liegenschaftskataster über­nommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümem (Erbbauberechtigten, Erb­pächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde

kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14. August 1953 beim Vermessungsamt entweder schrift­lich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung der Be­schwerde fallen die durch örtliche Untersu­chungen entstandenen Kosten dem Beschwerde­führer zur Last.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bis­herigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.

Calw, den 23. Juni 1953

Vermessungsamt

Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Calw

N 4/50. In dem Konkurs über das Vermö­gen der FirmaSchwarzwälder Konserven in Hirsau, Alleininhaber: Paul Deuschle in Stutt- gart-S., Schreiberstr. 13, wurde durch Beschluß vom 17.6.1953 die Ver­gütung des Konkursverwalters auf 300. DM, seine Auslagenforderung auf 145.22 DM fest- gesetjt.

Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Sdiluß- verzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläu­biger über die nicht verwertbaren Vermögens­stücke ist bestimmt auf

Samstag, den 18. Juli 1953, 9 Uhr im Amtsgericht in Calw, Saal 1.

Das Schlußverzeichnis ist zur Einsicht durch die Beteiligten bei der Geschäftsstelledes Amts­gerichts niedergelegt.

Nichtamtlicher Teil

Zusammenschluß der Obsterzeuger Gemeinsame Bewirtschaftung der Anlagen

Amtlicher Teil

W ohnraumwirtsdiaft

Am 1. 7. 1953 tritt das im Bundesgesetjblatt Nr. 14 am 1. 4. 1953 verkündete neue Wohn- raumbewirtschaftungsgesefe in Kraft.

Bis zu ihrer Aufhebung, längstens bis 30.6. 1954, bleiben aber gern. § 36 Abs. 2 des Wohn- raumbewirtschaftungsgesetjes die bisher auf Grund des Kontrollratsgesetjes Nr. 18 (Woh- nungsgesetj vom 8. 3. 1946) ergangenen Vor­schriften, soweit sie dem neuen Gesefe nicht widersprechen, in Kraft. Darunter fallen insbe­sondere die Bestimmungen der Rechtsanord­nung über die Wohnraumbewirtschaftung vom 31. 5. 1946 (Amtsbl. S. 265) in der Fassung des Aenderungsgesetjes vom 17. 10. 1951 (Reg. BI. S. 112).

Landratsamt

Feiertag Peter und Paul

(Montag 29. Juni 1953)

Im Kreis Calw gilt für den Feiertag Peter und Paul nach den im Regierungsbezirk Süd- württemberg-Hohenzollem gültigen Bestim­mungen folgendes:

1. Er ist kein gese&licher Feiertag mit Lohn­zahlungspflicht im Sinne des Bundesgesejjes zur Regelung der Lohnzahlung an Feier­tagen vom 2.8.1951.

2. Er gilt jedoch in allen Gemeinden als Feier­tag im Rechtsleben (allgemeiner oder bür­gerlicher Feiertag), und zwar auch bei Frist- und Terminbestimmungen im öffentlichen Recht.

3. Dienstregelung bei den Behörden:

a) Der ordentliche Dienst entfällt. An die­sem Tag werden nur solche Dienstge­schäfte vorgenommen, die keinen Auf­schub gestatten.

b) Bei den Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung ist nur ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.

c) In den Gemeinden, in denen der Tag herkömmlicherweise nicht gefeiert wird, versehen die Gemeindebehörden den ordentlichen Dienst.

4. Die Schulen können (lt. Auskunft des Be­zirksschulamts) einen beweglichen Ferien­tag einsetjen.

Calw, den 17. Juni 1953

Landratsamt

Marktgenehmigungsgesuch

Die Gemeinde Althengstett, welche Erlaub­nis zur Abhaltung von Pferde-, Rindvieh- und Schweinemärkten an jedem 4. Dienstag der Monate April und Oktober bis zum Schluß des Jahres 1958 besitjt, sucht darum nach, die glei­chen Märkte auch am 4. Dienstag der Monate Januar und Juli abhalten zu dürfen.

Einwendungen gegen dieses Gesuch kön­nen bis spätestens 15. 7. 1953 beim Landrats­amt Calw angebracht werden.

Calw, den 15. Juni 1953

Landratsamt

Inhalt des amtlidien Teils

1. Wohnraumwirtschaft.

2. Feiertag Peter und Paul.

3. Marktgenehmigungsgesuch.

4. Ersatjzeiten für die Erhaltung der Anwartsdiaft.

5. Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegen- Schaftkatasters.

6. Bekanntgaben der Amtsgerichte.

In der am Sonntag, den 21. Juni 1953, in Gräfenhausen abgehaltenen Kreisobstbauver­sammlung des Kreisobst- u. Gartenbauvereins konnte der Vorsifeende, Kreisamtsrat Stern­bacher, Calw, eine stattliche Zahl von Mit­gliedern und Obstbauinteressenten begrüßen. Sein besonderer Gruß galt dem Bürgermeister Lorenz in Gräfenhausen und dem ebenfalls erschienenen Bürgermeister Röttinger von Althengstett, sowie dem Redner dieses Tages, Herrn Landwirtschaftsrat Kruft, Leiter der staatl. Obstbauschule in Nürtingen. Er betonte, daß die Versammlung mit ihrer Erdbeeren- und Kirschenschau an die Riviera des Kreises verlegt worden sei. Für den Aufbau der Aus­stellung sprach er Kreisobstbautechniker Beyle und Obstbaumwart Hiller den beson­deren Dank aus. Bei der Erdbeeren- und Kirschenschau waren besonders hervortretend bei den Erdbeeren die Sorten: Mme Moutot, Soltwedel, Mieze Schindler bei den Kirschen: die Ochsenherzkirschen, Hedelfinger, Kohlber­ger und Büttners Spät-Knorpelkirschen. Die Erdbeeren stammten aus den Erzeugergebie­ten Birkenfeld und Loffenau, die Kirschen aus Gräfenhausen, Arnbach; Ottenhausen und Niebelsbach.

In einem mehr als zweistündigen Referat sprach Landwirtschaftsrat Kruft über zeitge­mäße Fragen im neuzeitlichen Obstbau. Er wies darauf hin, daß die am Vormittag statt­

gefundene Besichtigung des Gebiets einen nachhaltigen Eindrude auf ihn gemacht habe, daß aber die gezeigten Verhältnisse auf die Dauer untragbar seien. Die Ansprüche an Verzehrware haben sich grundlegend geändert; die Erzeugung hat sich nur noch nach den An­forderungen des Marktes zu richten, und das zu produzieren, was der Verbraucher verlangt, andernfalls sei der Bankrott des Erwerbsobst­baus unvermeidlich. Das Ausland habe sich bereits gründlich umgestellt. Insbesondere Holland und Dänemark, aber auch die Schweiz und teilweise neuerdings auch Frankreich seien führend bei dieser Umstellung. In Dänemark z. B. liege der Durchschnitt der Erzeugungbei 132 kg pro Baum und Jahr (1952), während bei uns der Durchschnitt nur 51 kg betrage. Es bleibt nichts anderes übrig, als sich einzustellen auf den Markt und nur beste Qualität zu er­zeugen. Bei der Sortenvermehrung müßte strengste Auslese gehalten werden. Auch hin­sichtlich der Verwertung des Wirtschaftobstes sei eine gründliche Umstellung notwendig. Das gewonnene Getränk müsse welthandelsfähig werden. Bei der staatl. Obstbauschule werde aus dem Wirtschaftsobst ein ausgezeichneter Frucht­kräuterwein hergestellt.

Die Frage der Gemeinsamkeit sei die dringendste Forderung, die heute gestellt werden müsse, um mit bestem Pflanzenmaterial

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