Verlagsort: Calw Postrersandort: Neuenbürg (Wflrtt.)
CALW Samstag, den 27. Juni 1953 Nr. 26
Amtsblatt für Den Srcis (Tnlto
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
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Ersatjzeiten für die Erhaltung der Anwartsdiaft nach § 1267 Abs. 1 Ziff. 3 RVO. (§ 32 AVG.); hier: Spöhrer- schule in Calw
Das Landesversicherungsamt in Stuttgart hat mit Verfügung vom 13. 3. 1953 - IV -174- die vom Kultministerium Baden-Württemberg als Ersagschule genehmigten Lehrgänge von mindestens einjähriger Dauer bei der Spöhrerschule in Calw als Lehrgänge für die berufliche Fortbildung im Sinne des § 1267 Abs. 1 Ziff. 3 RVO. (§ 32 AVG.) anerkannt.
Landratsamt - Versicherungsamt -
Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters
Das aus Anlaß der Uebernahme der Boden- schätjungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Ebershardt wird in der Zeit vom 1. Juli 1953 bis 31. Juli 1953 in den Diensträumen des Vermessungsamts Calw, Amtsgerichtsgebäude Zimmer 26, Schillerstraße 11, während der Dienststunden offengelegt. Offen^elegt werden die Schätpmgs- karten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigentümern nicht besonders mitgeteilt.
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümem (Erbbauberechtigten, Erbpächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde
kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14. August 1953 beim Vermessungsamt entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung der Beschwerde fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten dem Beschwerdeführer zur Last.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Calw, den 23. Juni 1953
Vermessungsamt
Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Calw
N 4/50. In dem Konkurs über das Vermögen der Firma „Schwarzwälder Konserven“ in Hirsau, Alleininhaber: Paul Deuschle in Stutt- gart-S., Schreiberstr. 13, wurde durch Beschluß vom 17.6.1953 die Vergütung des Konkursverwalters auf 300.— DM, seine Auslagenforderung auf 145.22 DM fest- gesetjt.
Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Sdiluß- verzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke ist bestimmt auf
Samstag, den 18. Juli 1953, 9 Uhr im Amtsgericht in Calw, Saal 1.
Das Schlußverzeichnis ist zur Einsicht durch die Beteiligten bei der Geschäftsstelledes Amtsgerichts niedergelegt.
Nichtamtlicher Teil
Zusammenschluß der Obsterzeuger Gemeinsame Bewirtschaftung der Anlagen
Amtlicher Teil
W ohnraumwirtsdiaft
Am 1. 7. 1953 tritt das im Bundesgesetjblatt Nr. 14 am 1. 4. 1953 verkündete neue Wohn- raumbewirtschaftungsgesefe in Kraft.
Bis zu ihrer Aufhebung, längstens bis 30.6. 1954, bleiben aber gern. § 36 Abs. 2 des Wohn- raumbewirtschaftungsgesetjes die bisher auf Grund des Kontrollratsgesetjes Nr. 18 (Woh- nungsgesetj vom 8. 3. 1946) ergangenen Vorschriften, soweit sie dem neuen Gesefe nicht widersprechen, in Kraft. Darunter fallen insbesondere die Bestimmungen der Rechtsanordnung über die Wohnraumbewirtschaftung vom 31. 5. 1946 (Amtsbl. S. 265) in der Fassung des Aenderungsgesetjes vom 17. 10. 1951 (Reg. BI. S. 112).
Landratsamt
Feiertag Peter und Paul
(Montag 29. Juni 1953)
Im Kreis Calw gilt für den Feiertag Peter und Paul nach den im Regierungsbezirk Süd- württemberg-Hohenzollem gültigen Bestimmungen folgendes:
1. Er ist kein gese&licher Feiertag mit Lohnzahlungspflicht im Sinne des Bundesgesejjes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951.
2. Er gilt jedoch in allen Gemeinden als Feiertag im Rechtsleben (allgemeiner oder bürgerlicher Feiertag), und zwar auch bei Frist- und Terminbestimmungen im öffentlichen Recht.
3. Dienstregelung bei den Behörden:
a) Der ordentliche Dienst entfällt. An diesem Tag werden nur solche Dienstgeschäfte vorgenommen, die keinen Aufschub gestatten.
b) Bei den Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung ist nur ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
c) In den Gemeinden, in denen der Tag herkömmlicherweise nicht gefeiert wird, versehen die Gemeindebehörden den ordentlichen Dienst.
4. Die Schulen können (lt. Auskunft des Bezirksschulamts) einen beweglichen Ferientag einsetjen.
Calw, den 17. Juni 1953
Landratsamt
Marktgenehmigungsgesuch
Die Gemeinde Althengstett, welche Erlaubnis zur Abhaltung von Pferde-, Rindvieh- und Schweinemärkten an jedem 4. Dienstag der Monate April und Oktober bis zum Schluß des Jahres 1958 besitjt, sucht darum nach, die gleichen Märkte auch am 4. Dienstag der Monate Januar und Juli abhalten zu dürfen.
Einwendungen gegen dieses Gesuch können bis spätestens 15. 7. 1953 beim Landratsamt Calw angebracht werden.
Calw, den 15. Juni 1953
Landratsamt
Inhalt des amtlidien Teils
1. Wohnraumwirtschaft.
2. Feiertag Peter und Paul.
3. Marktgenehmigungsgesuch.
4. Ersatjzeiten für die Erhaltung der Anwartsdiaft.
5. Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegen- Schaftkatasters.
6. Bekanntgaben der Amtsgerichte.
In der am Sonntag, den 21. Juni 1953, in Gräfenhausen abgehaltenen Kreisobstbauversammlung des Kreisobst- u. Gartenbauvereins konnte der Vorsifeende, Kreisamtsrat Sternbacher, Calw, eine stattliche Zahl von Mitgliedern und Obstbauinteressenten begrüßen. Sein besonderer Gruß galt dem Bürgermeister Lorenz in Gräfenhausen und dem ebenfalls erschienenen Bürgermeister Röttinger von Althengstett, sowie dem Redner dieses Tages, Herrn Landwirtschaftsrat Kruft, Leiter der staatl. Obstbauschule in Nürtingen. Er betonte, daß die Versammlung mit ihrer Erdbeeren- und Kirschenschau an die Riviera des Kreises verlegt worden sei. Für den Aufbau der Ausstellung sprach er Kreisobstbautechniker Beyle und Obstbaumwart Hiller den besonderen Dank aus. Bei der Erdbeeren- und Kirschenschau waren besonders hervortretend bei den Erdbeeren die Sorten: Mme Moutot, Soltwedel, Mieze Schindler bei den Kirschen: die Ochsenherzkirschen, Hedelfinger, Kohlberger und Büttners Spät-Knorpelkirschen. Die Erdbeeren stammten aus den Erzeugergebieten Birkenfeld und Loffenau, die Kirschen aus Gräfenhausen, Arnbach; Ottenhausen und Niebelsbach.
In einem mehr als zweistündigen Referat sprach Landwirtschaftsrat Kruft über zeitgemäße Fragen im neuzeitlichen Obstbau. Er wies darauf hin, daß die am Vormittag statt
gefundene Besichtigung des Gebiets einen nachhaltigen Eindrude auf ihn gemacht habe, daß aber die gezeigten Verhältnisse auf die Dauer untragbar seien. Die Ansprüche an Verzehrware haben sich grundlegend geändert; die Erzeugung hat sich nur noch nach den Anforderungen des Marktes zu richten, und das zu produzieren, was der Verbraucher verlangt, andernfalls sei der Bankrott des Erwerbsobstbaus unvermeidlich. Das Ausland habe sich bereits gründlich umgestellt. Insbesondere Holland und Dänemark, aber auch die Schweiz und teilweise neuerdings auch Frankreich seien führend bei dieser Umstellung. In Dänemark z. B. liege der Durchschnitt der Erzeugungbei 132 kg pro Baum und Jahr (1952), während bei uns der Durchschnitt nur 51 kg betrage. Es bleibt nichts anderes übrig, als sich einzustellen auf den Markt und nur beste Qualität zu erzeugen. Bei der Sortenvermehrung müßte strengste Auslese gehalten werden. Auch hinsichtlich der Verwertung des Wirtschaftobstes sei eine gründliche Umstellung notwendig. Das gewonnene Getränk müsse welthandelsfähig werden. Bei der staatl. Obstbauschule werde aus dem Wirtschaftsobst ein ausgezeichneter Fruchtkräuterwein hergestellt.
Die Frage der Gemeinsamkeit sei die dringendste Forderung, die heute gestellt werden müsse, um mit bestem Pflanzenmaterial
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