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Amtsblatt für den Kreis Calw

12. Jannar 1952 12. Jam

d) Bei den Darlehensanträgen, welche im Rah­men des allgemeinen Bauprogramms 1951 zurückgestellt worden sind, entsprechen die seinerzeit eingestellten Gesamtherstellungs­kosten nicht mehr den derzeitigen Bau­preisen. Die Anträge sind vor erneuter Vor­lage den heutigen Preisen anzupassen.

e) Die Bauherren werden im Interesse einer raschen Abwicklung des allgemeinen Bau­programms 1952 gebeten, von persönlichen Vorsprachen beim Landratsamt abzusehen. Calw, den 9. Januar 1952 Landratsamt

Straßensperre

Gemäß § 4 der StVO, wird die L. II. O. Nr. 38 DeckenpfronnDachtelDeufringen wegen Kanalisationsarbeiten innerhalb der Orts­durchfahrt Dachtel für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art bis zum 31. Jan. 1952 gesperrt. Umleitung erfolgt über Deufringen Deckenpfronn bzw. StammheimGechingen.

Calw, den 5. Januar 1952

Landratsamt Verkehrsabteilung

Verkehrsunfallbekämpfung

Vorfahrt

Die meisten Verkehrsunfälle ereignen sich an Straßenkreuzungen und Einmündungen, und zwar dadurch, daß die Regeln über die Vorfahrt nicht eingehalten werden. Diese be­sonders wichtigen Grundregeln des Verkehrs werden anscheinend oft mißverstanden. Viele Kraftfahrer scheinen der Ansicht zu sein, daß die Vorfahrt ihnen das absolute Recht ver­schafft, ohne Rücksicht auf den übrigen Ver­kehr die Kreuzung zu überqueren. Eine solche Auslegung der Vorfahrtsregeln wäre falsch.

Iq jahrzehntelanger Rechtsprechung sind insbesondere folgende Grundsätze entwickelt worden:

Die Vorfahrt bedeutet nicht, daß derjenige, dem sie zusteht, nun die allgemeinen Bestim­mungen, insbesondere § 1 StVO., nicht mehr zu beachten hätte; auch wer das Vorfahrtsrecht hat, muß bei behindertem Überblick mit von rechts und links kommenden Gefahren rech­nen und daher an unübersichtlichen Kreuzun­gen seine Geschwindigkeit dem Grade der Unübersichtlichkeit anpassen. Er darf die Vor­fahrt nicht erzwingen, sobald er erkennen muß, daß mit der Weiterfahrt Gefahren entstehen werden. Über allem steht die Pflicht zur gegen­seitigen Rücksichtnahme.

Die Verkehrspolizeibeamten sind angewiesen, noch mehr als bisher nach § 1 der Straßen­verkehrsordnung bereits einzuschreiten, wenn der Verkehr gefährdet oder behindert wird und nicht erst dann, wenn ein Schaden entstanden ist.

Calw, den 7. Januar 1952

Landratsamt Verkehrsabteilung

H ebammennie derlassung in Althengstett

Die Hebamme Emma Wuchterin Gechingen ist am 31. Dezember 1951 nach einer mehr als 26jährigen ununterbrochenen Tätigkeit als Hebamme in Gechingen in den Ruhestand ge­treten. An ihre Stelle tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 die Hebamme Lore Flik, der als Niederlassungswohnsitz die Gemeinde Alt­hengstett zugewiesen wurde.

Die Hebamme Flik betreut außer der Ge­meinde Althengstett auch die Gemeinden Neu- hengstett, Stammheim, Ostelsheim und Ge­chingen.

Calw, den 7. Januar 1952. Landratsamt

Betriebsbeihilfe

zur Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Landwirtsdiaft

Wie bereits bekannt, hat der Bund für das Haushaltsjahr 1951 Mittel zur Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft zur

Verfügung gestellt. Auf die vielen Anfragen, die bereits wegen der Betriebsbeihilfe für die Verbilligung gestellt werden, wird bekannt­gegeben, daß die Durchführungsbestimmungen für die Treibstoffverbilligungs-Verordnung bis­her noch nicht herausgegeben wurden, daß aber damit in Kürze zu rechnen ist. Nähere Anweisungen werden dann bekanntgegeben.

Bekanntmachungen der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung A 386 7.1. 52: Krauth & Comp. (Sägewerke) in Höfen an der Enz.

In die Gesellschaft sind als persönlich haf­tende Gesellschafter eingetreten: Ruth Dorn geb. Metzger, Ehefrau des Hans Dom, stud. ing. in München, Hans Dieter Metzger, Kaufmann in Köln, Konrad Metzger, geb. am 6. April 1936 in Höfen, Hansjörg Metzger, geb. am 5. Okt. 1939 in Pforzheim, Heiner Metzger, geb. am 11. Juni 1944 in Höfen. Von der Vertretung der Gesell­schaft sind diese Gesellschafter ausgeschlossen. Annemarie Kranz geb. Eilsberger, Ehefrau des

Dr. Ernst Kranz in Weimar, ist aus der Gesell­schaft ausgeschieden.

A 403 7.1. 52: Alexander Locher, Sägewerk in Calmbach/Enz.

Aus der Gesellschaft ist ein Kommanditist ausgeschieden.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung

B 181 21. 12. 51: Gauthier-Unterstützungs­kasse G. m. b. H. in Calmbach/Enz.

Durch Gesellschafterbeschluß vom 15. De­zember 1951 ist der Gesellschaftsvertrag in den folgenden Punkten geändert worden: § 7 (Bei­rat), § 10 Abs. 4 (Höchstgrenze der Renten­leistungen entsprechend den Steuergesetzen), §11 (Einstellung von Leistungen), § 14 Abs, 2 (Änderung der BezeichnungNS-Volkswohl- fahrt inEvangelisches Hilfswerk), § 15 (Ver­öffentlichungen), sowie in den §§ 2, 8, 9, 11 und 14 (Änderung der BezeichnungGefolgschafts­mitglieder inBetriebsangehörige).

Als nicht eingetragen wird noch bekannt­gemacht: Die Veröffentlichungen der Gesell­schaft erfolgen im Bundesanzeiger.

Nichtamtlicher Teil

Aus dem Gemeindeleben

Haiterbach. Am 12. Januar 1952 hält der Orts­verband der Heimkehrer und Vermißten­angehörigen Nagold erstmalig eine Versamm­lung in Haiterbach, GasthofZur Linde, ab. Der Ortsverbandsvorsitzende Dr. Voegele wird in dieser Versammlung über allgemeine Heim­kehrerfragen und Betreuung sprechen.

Birkenfeld. Im UKW-Programm des SWF- Studios Tübingen gab der Männergesangverein Birkenfeld am 7. Januar 1952 ein Konzert.

Ostelsheim. Mit Beginn dieses Jahres führte Bürgermeister Schn ei der-Ostelsheim eine Abendsprechstunde ein. Jeden Montag von 19.30 bis 20.30 Uhr haben nun vor allem die auswärts in Arbeit stehenden Bürger Gelegen­heit, ihre Anliegen vorzubringen.

Calw. Das Standesamt Calw verzeichnete im Jahr 1951: 300 Geburten, 72 Eheschließungen und 137 Sterbefälle.

Calw. In der Frauenarbeitsschule Calw be­gannen am 7. Januar 1952 die Tageskurse im Wäsche- und Kleidemähen (Elektrizitätswerk). Die Abendkurse laufen ab 14. Januar 1952 um 20 Uhr imSalzkasten.

Neuenbürg. Im Dezember 1951 verzeichnete das Standesamt Neuenbürg 6 Geburten (5 Kna­ben und 1 Mädchen), 3 Eheschließungen und 12 Sterbefälle.

Altensteigdorf. Die Gemeinde Altensteigdorf verzeichnete im Jahr 1951: 12 Geburten, 1 Ehe­schließung und 3 Todesfälle.

Heilmittel

aus dem Pflanzensdiatz der Natur

In unserer Pflanzenwelt liegt ein großer Schatz an Heilkräften verborgen. Die Volks­medizin machte von jeher von diesen Heilmit­teln der Natur Gebrauch. Die anregende oder verhaltende Wirkung gewisser Heilkräuter auf bestimmte Gewebe, Organe oder Organsysteme im Volke oft schon seit Jahrtausenden bekannt wurde von der modernen wissen­schaftlichen Forschung bestätigt. Alte Erkennt­nisse erhielten ihre Rechtfertigung und Erklä­rung. Viel Verkanntes und Vergessenes wurde wieder entdeckt. Erinnert sei hier an den Fingerhut, heute eines unserer wichtigsten pflanzlichen Heilmittel bei gewissen Herz­krankheiten. Schon vor vierhundert Jahren wies der berühmte Arzt und Botaniker Leon­hard Fuchs in Tübingen die Ärzte immer wie­der auf die wunderbaren Heilkräfte dieser

Pflanze bei Wassersucht und Leberschwellun­gen hin, deren sich bisher nur dieKräuter­weiblein bedienten. Aber erst zweihundert Jahre später griff der englische Arzt William Withering die Fuchsschen Erkenntnisse wieder auf und führte mit der Digitalis eines der groß­artigsten Herzheilmittel endgültig in die wis­senschaftliche Heilkunde ein.

Wie mit der Digitalis ging es auch noch mit mancher anderen, von Fuchs in seinemKräu­terbuch genannten Heilpflanze. Z. B. mit dem Rettich. Es ist bekannt, daß Rettich, Knoblauch und Zwiebeln schon im alten Ägypten den beim Pyramidenbau beschäftigten Arbeitern als kräftigende und krankheitsverhütende Zusatz­nahrung gegeben wurde.

Die natürliche Anwendungsform der Heil­pflanze war die Frischpflanze. Um aber die Kräuter unabhängig von der Jahreszeit zur Hand zu haben, wurden sie getrocknet und fast ausschließlich in Teeform benutzt.

Heute weiß man, daß die Wirkstoffe der ge­trockneten Pflanze nicht mehr in ihrer natür­lichen Ganzheit enthalten sind, daß beim Trock­nen Stoffe verändert und zerstört werden.

So kam man darauf, die Pflanzen, statt sie zu trocknen, in Form natürlichen, frischen Preßsaftes zu konservieren, da dieser Saft alle in den Pflanzen gelösten Stoffe in der von der Natur gegebenen Form enthält. In eingehenden Studien erprobte man die besten Bedingungen zur Herstellung möglichst unveränderter Säfte von blühenden Pflanzen.

Die Pflanzensäfte sind kein Heilmittel im engen Sinn des Wortes, aber sie sind ein Kur­mittel zur Stärkung des gesunden und des ge­schwächten Organismus. Audi die klinische Medizin verordnet heute Rohsäftekuren, die sich in Verbindung mit entsprechender Heil­diät bei den verschiedensten Krankheitsformen bewährt haben.

Rettich- und Löwenzahnsäfte z. B. sind an­erkannte Mittel bei Leber-Galle-Störungen, Kürbissaft ist ein wirksames Mittel gegen Bandwürmer, besonders bei Kindern, Salbei­saft wird vor allem bei Darmkatarrhen und zum Gurgeln bei allen entzündlichen Krank­heiten der Mund-, Radien- und Nasenhöhle gebraucht, Selleriesaft wirkt günstig auf die Nierentätigkeit, auf den Appetit und die Tätig­keit der Drüsen ein.

Mit den Pflanzensäften nehmen wir eine Fülle durch die Natur harmonisch gemischter Anregungsstoffe, von Reglern und Ausgleichern zu uns.

Im Wissen um die vielfältige Wirkung dieser pflanzlichen Heilkräfte, um Vitamine und Hormone, steht die moderne Forschung erst am Anfang weitreichender neuer Erkenntnisse. Rr.

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