Seite 2 / Nr. 50
Amtsblatt für den Kreis Calw
15. Dezember 1951
dem Eigenkapital und dem Darlehen der Lan- desversicherungsanstalt weiter benötigten Mittel ist nachzuweisen. Dabei wird verlangt, daß diese Beträge langfristig und zum landesüblichen Zinssatz zugesagt sind.
(2) Für das einzelne Bauvorhaben kann ein Darlehen bis zur Hälfte des amtlich geschätzten Verkehrswerts der Neubauten samt Grundfläche gewährt werden.
Im Interesse einer gleichmäßigen Verteilung der bereitgestellten Mittel muß jedoch der Darlehenshöchstbetrag für
a) eine Wohnung in Geschoßbauten von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen auf 5000 DM,
b) ein Einfamilienhaus auf 6000 DM,
c) ein Zweifamilienhaus auf 8000 DM,
d) die Vergrößerung einer bestehenden Wohnung (Um- und Erweiterungsbau) auf 1500 DM
begrenzt werden.
(3) Die Darlehen sind mit 5 v. H. für das Jahr zu verzinsen und in gleichbleibenden, Zins- und Kapitaltilgung in sich schließenden Vierteljahresrenten zurückzuzahlen.
Die Tilgungsdauer beträgt bei Darlehen zur Erstellung von
a) Wohnungen in Geschoßbauten (Mietshäusern), welche dauernd im Eigentum eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens bleiben, 40 Jahre (anfänglicher Tilgungssatz jährlich rund 0,8 v. H.),
b) Eigenheimen und zu Um- und Erweiterungsbauten 35 Jahre (anfänglicher Tilgungssatz jährlich rund 1 v. H.).
(4) Die Darlehen sind durch Eintragung einer erststelligen Hypothek innerhalb 50 v. H. des amtlich geschätzten Verkehrswerts der belasteten Grundstücke sicherzustellen. Das Baugrundstück muß mitbelastet werden; weitere im Eigentum des Darlehensnehmers stehende hypothekenfreie Grundstücke sind auf Verlangen der Landesversicherungsanstalt mitzubelasten.
(5) Darlehensgesuche von Einzelversicherten dürfen nur durch Vermittlung der Bürgermeisterämter, in deren Gemeinden die Neubauten zur Erstellung kommen, eingereicht werden. Die erforderlichen Vordrucke sind von der Landesversicherungsanstalt zu beziehen.
öffentliche Sammlungen und Ausspielungen
Das Landratsamt sieht sich veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß die Durchführung öffentlicher Sammlungen der Genehmigung des Innenministeriums bedarf, die über das Bürgermeisteramt und Landratsamt zu beantragen ist. Der Ertrag einer nicht genehmigten Sammlung oder sammlungsähnlichen Veranstaltung unterliegt der Einziehung. Außerdem ist die unerlaubte Durchführung einer Sammlung strafbar. Nur Sammlungen, die innerhalb des Kreises der Mitglieder einer Vereinigung durchgeführt werden, sind nicht genehmigungspflichtig.
Häufig werden bei Vereinsveranstaltungen (Weihnachtsfeiern usw.) öffentliche Ausspielungen vorgenommen. Ausspielungen sind genehmigungs- und lotteriesteuerpflichtig, wenn außer den Mitgliedern des veranstaltenden Vereins und deren Familienangehörige auch andere Personen zugelassen sind. Anträge auf Genehmigung öffentlicher Ausspielungen sind rechtzeitig über das Bürgermeisteramt an das Landratsamt einzureichen.
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
1. Veranstalter,
2. Ort und Tag der Veranstaltung,
3. Art und Zweck der Veranstaltung,
4. Gesamtzahl der Lose, die zum Verkauf kommen sollen,
5. Preis eines Loses,
6. Zahl der Gewinne,
7. Wert der einzelnen Gewinne.
Landratsamt
Straßensperrung
Die Landstraße I. Ordnung Nr. 345, Unterreichenbach—Calw, ist wegen Bauarbeiten zwischen Bad Liebenzell und Hirsau für den gesamten Verkehr vom 12. bis 22. Dezember 1951 gesperrt. Umleitungsstrecke Bad Liebenzell— Schömberg—Oberreichenbach—Hirsau.
Straßen- und Wasserbauamt Calw
Nichtamtlicher Teil
Erfolge der „Haus> und Hofaktion“ des Landwirtschaftsministeriums
Zur Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung in Südwürttemberg leitete Dr. Franz Weiß, der Landwirtschaftsminister von Würt- temberg-Hohenzollern, 1948 die sogenannte „Haus- und Hofaktion“ ein. Durch diese Aktion sollte der Beweis erbracht werden, daß sich ein leistungs- und konkurrenzfähiger Qualitätsobstbau bei entsprechenden Maßnahmen erzielen läßt. Obstbauliche Fachkräfte, vor allem die Kreisbaumwarte, gaben in den einzelnen Gemeinden die nötigen Anleitungen für den Anbau der zur Erzielung von Qualitätsobst am besten geeigneten Sorten und zur richtigen Pflege der Obstbaumanlagen. Im Rahmen der
„Haus- und Hofaktion“ wurden jetzt 54 Gemeinden wegen vorzüglicher Leistungen auf dem Gebiete des Obstbaues mit Staatspreisen ausgezeichnet.
In den Kreis Calw fielen zwei zweite und zwei dritte Staatspreise. Zweite Preise erhielten die Gemeinden Birkenfeld und Ebhausen mit je DM 120.—, dritte Altbulach und Arnbach mit je DM 80.—.
Die großen, mit dieser Aktion erzielten Erfolge dürften auch für die übrigen Gemeinden ein weiterer Ansporn sein, die Erzeugung von Qualitätsobst, das ihnen sichere Ernten und lohnende Einnahmen gewährleistet, zu fördern.
Aus dem Gemeindeleben
Talmühle. In der Maschinenfabrik Harry ä Wengen ereignete sich kürzlich ein tödlicher Unfall. Bei Verladearbeiten geriet ein in Bad Liebenzell wohnhafter, 34 Jahre alter Elektriker zwischen einen rückwärts laufenden Anhänger und den Motorwagen. Die erlittenen Kopfverletzungen waren sofort tödlich.
Calw. Der Besuch der „Calwer Weihnachtsmesse“ war am „Kupfernen Sonntag“ außerordentlich lebhaft. Mehrere Mastenten konnten an die jeweils 500. Besucher verteilt werden. Auch die abendliche Modeschau fand sozusagen vor „ausverkauftem Haus“ statt.
Bahnhof Calw. Mit sofortiger Wirkung wird die Bahnbus-Linie Ravensburg—Karlsruhe an Sonn- und Feiertagen eingestellt.
Schömberg Kreis Calw. In einer Feierstunde auf dem Schömberger Rathaus wurden in Anwesenheit von Altbürgermeister Hermann und Vertretern der Geistlichkeit, der Sanatorien und der Schul- und P.ostbehörden die ausscheidenden Gemeinderäte verabschiedet und die neuen Gemeinderäte durch Bürgermeister Brenner in ihr Amt eingeführt.
Historischer Rückblick Bad Teinach. Fr. Th. Vischer, Professor der Ästhetik zu Tübingen, schrieb am 6. Juli 1849 an seinen Freund, den Gymnasialprofessor
Chr. Märklin in Heilbronn: „Denk’! Ich geh’ morgen nach Teinach. ... Ich soll in Teinach Molken mit Mineralwasser gemischt trinken, ... ich bleib’ vier Wochen dort.“ — Teinach War zu der Zeit eines jener kleinen Familienbäder, die, von Fremden wenig besucht, den landsässigen Honoratioren als gesellschaftlicher Treffpunkt dienten. Zugleich gehörte Teinach zu den im Schwabenlande nicht seltenen „Freß- bädern“. Die Verpflegung war in den Gasthäusern, namentlich im vornehmen Badhotel, so reichhaltig und schwer, daß der Nutzen der Trink-, Bade- und Luftkuren durch dauernde Überladung des Magens hinfällig wurde. Das alles war ganz und gar nicht nach Vischers Geschmack. Er machte seinem Unmut in einem poetischen Stoßseufzer „An die Quelle von Teinach“ Luft, den er an Freund Märklin schickte, in dessen Nachlaß er sich später gefunden hat. Märklin kannte Teinach gut; er hatte im Juni 1849 einige glückliche Wochen dort verlebt und der Teinacher Quelle in einer rührenden Elegie seinen Dank ausgesprochen. Aus Vischers ganz anders gearteten Versen seien im folgenden einige wiedergegeben. Die Quelle lobt auch er sehr:
„Arme Nixe, die tief im Tannengesäusel des Schwarzwalds / leidendem Menschengeschlecht herrliche Labung ergießt.“
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