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Amtsblatt ffir den Kreis Calw

1. Dezember 1951

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Auflösung der Abwicklungsstelle

Auch die Abwicklungsstelle des Staatskommis­sariats ffir die politische Säuberung wird jetzt aufgelöst Letzte Möglichkeit ffir die Aus­stellung von politischen Unbedenklichkeits­bescheinigungen

Die Abwicklungsstelle des Staatskommis­sariats für die politische Säuberung Land Würt- temberg-Hohenzollern wird am 31. Dez. 1951 aufgelöst.

Alle vor dem 1. Januar 1928 geborenen Per­sonen, die für eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst, für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG, für Erhebung von Wieder­gutmachungsansprüchen oder für spätere Aus­landsreisen eine politische Unbedenklichkeits­bescheinigung benötigen, werden hiermit letzt­mals aufgefordert, unverzüglich den Antrag auf Erteilung einer politischen Unbedenklich­keitsbescheinigung unter Vorlage des politischen Fragebogens und der Angabe des Zweckes zu stellen.

Die Abwicklungsstelle ist zur Zeit zu er­reichen über die Anschrift: Staatskommissariat für die politische Säuberung Abwicklungsstelle (Justizministerium, Abt. VI), Tübingen, Wil­helmstraße 97.

Tübingen, den 21. November 1951. St. N.

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw

F 3/51. Durch Ausschlußurteil vom 7. Novem­ber 1951 wurde der Eigentümer der Grund­stücke Parz. 489, einstöckiges Molkereigebäude

64 qm, einstöckiger Schuppen 19 qm, Hof raum

65 qm an der Qachstraße, und Parz. 31, Gras- und Baumgarten an der Bachstraße in Gedun­gen, eingetragen im Grundbuch von Gechingen Heft Nr. 653 Abt. I Nr. 1 und 2 auf die Molkerei­

genossenschaft Gechingen (freie Genossenschaft laut Statut vom 28. Oktober 1895) als Eigen­tümerin, mit seinem Rechte ausgeschlossen.

Zwangsversteigerung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemein­schaft, die in Ansehung der auf Markung Bir­kenfeld belegenen, im Grundbuch von Birken­feld Heft 840 Abteilung I. Nr. 2 und 4 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des

Pfeiffer, Wilhelm Friedrich, Schuh­macher in Birkenfeld, und dessen Ehefrau Marie Christine, geb. Weiß, je zur Hälfte auf Grund landrecht­licher Errungenschaftsgesellschaft eingetragenen Grundstücke Parzelle Nr. 2316 Gemüsegarten Geb. 15 Wohnhaus, Abort, und Hof­raum, Karlstraße 2 a 05 qm

Parz. Nr. 810 Baumacker 8 a 96 qm Parz. Nr. 818 Baumwiese 61 qm

Wacholderreut 9 a 57 qm

besteht, sollen diese Grundstücke am

Freitag, den 11. Januar 1952, vorm. 9 Uhr auf dem Rathause in Birkenfeld versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 9. Oktober 1951 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerkes aus dem Grundbuch nicht ersieht-;

Weihnacht» Wunderland

Wunschziel vieler, vieler Kinderherzen, das sind jetzt die Herrlichkeiten des Spielwaren­hauses Gerwig in Pforzheim. Puppenmütter­chens Traum: Ein neues Puppenkind, Puppen­stuben, Puppenmöbel, davon gibt es so viel, daß man gar nicht weiß, was ist von all dem Schönen bloß das Allerschönste. Kasperle- Theater, Spiele, Bücher! Märklin-Baukasten, Dampfmaschinen, Eisenbahnen, ein Heimkino die große Sehnsucht manches Knaben­herzens! Kinderroller, Dreiräder, Holländer! Und für die Kleinen ein Teddybär, ein Reit­tier oder garBambi, das reizende Rehlein.

lieh waren, spätestens im Versteigerungs­termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antrag­steller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des ge­ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den üb­rigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf­gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Das Landratsamt Preisbehörde in Calw hat durch Beschluß vom 7. November 1951 das Höchstgebot wie folgt festgesetzt: Geb. Nr. 15 Karlstraße mit Parz. 2316: DM 10 600.; Parz. 810 und 818: DM 525.. Jeder am Verfahren Beteiligte kann binnen 2 Wochen vom Tage der Zustellung der Terminsbestimmung an ge­rechnet gegen den Beschluß bei der Preis­behörde Beschwerde erheben. Jeder Bieter hat spätestens bei der Abgabe von Geboten eine Bescheinigung des Landratsamts vorzulegen, daß der Erwerb durch den Bieter genehmigt ist.

Die Zwangsversteigerung erfolgt auf Antrag des Miterben Wilhelm Pfeiffer, Kaufmanns in Birkenfeld.

Birkenfeld, den 19. November 1951.

Kommissär: Bezirksnotar Fegert

Was sollen wir uns bloß wünschen? Paradies der Kinderwünsche das Spielwarenhaus Gerwig in Pforzheim.

Marktberichte

Stadt. Schlacht- und Viehhof Pforzheim

Auftrieb am Dienstag, 27. November 1951: 20 Ochsen, 22 Bullen, 25 Kühe, 40 Rinder, 12S Kälber, 30 Schafe, 264 Schweine.

Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen: jung 98 bis 105, alt 8596; Bullen: a 100106, b 9099; Kühe: a 7080, b 6070, c 5060, d bis 48; Rinder: a 100108, b 9099; Schweine: vollfette 140142, vollfleisch. 138 bis 140, fleisch. 132137, Sauen 125130; Kälber: beste 135145, gute 120134, geringe 100118; Schafe: 7580.

Marktverlauf: GroBvieh und Kälber schleppend. Schweine langsam geräumt.

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