Seite 4 / Nr. 48
Amtsblatt ffir den Kreis Calw
1. Dezember 1951
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Auflösung der Abwicklungsstelle
Auch die Abwicklungsstelle des Staatskommissariats ffir die politische Säuberung wird jetzt aufgelöst — Letzte Möglichkeit ffir die Ausstellung von politischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die Abwicklungsstelle des Staatskommissariats für die politische Säuberung Land Würt- temberg-Hohenzollern wird am 31. Dez. 1951 aufgelöst.
Alle vor dem 1. Januar 1928 geborenen Personen, die für eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst, für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG, für Erhebung von Wiedergutmachungsansprüchen oder für spätere Auslandsreisen eine politische Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, werden hiermit letztmals aufgefordert, unverzüglich den Antrag auf Erteilung einer politischen Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Vorlage des politischen Fragebogens und der Angabe des Zweckes zu stellen.
Die Abwicklungsstelle ist zur Zeit zu erreichen über die Anschrift: Staatskommissariat für die politische Säuberung Abwicklungsstelle (Justizministerium, Abt. VI), Tübingen, Wilhelmstraße 97.
Tübingen, den 21. November 1951. St. N.
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw
F 3/51. Durch Ausschlußurteil vom 7. November 1951 wurde der Eigentümer der Grundstücke Parz. 489, einstöckiges Molkereigebäude
64 qm, einstöckiger Schuppen 19 qm, Hof raum
65 qm an der Qachstraße, und Parz. 31, Gras- und Baumgarten an der Bachstraße in Gedungen, eingetragen im Grundbuch von Gechingen Heft Nr. 653 Abt. I Nr. 1 und 2 auf die Molkerei
genossenschaft Gechingen (freie Genossenschaft laut Statut vom 28. Oktober 1895) als Eigentümerin, mit seinem Rechte ausgeschlossen.
Zwangsversteigerung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung der auf Markung Birkenfeld belegenen, im Grundbuch von Birkenfeld Heft 840 Abteilung I. Nr. 2 und 4 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des
Pfeiffer, Wilhelm Friedrich, Schuhmacher in Birkenfeld, und dessen Ehefrau Marie Christine, geb. Weiß, je zur Hälfte auf Grund landrechtlicher Errungenschaftsgesellschaft eingetragenen Grundstücke Parzelle Nr. 2316 Gemüsegarten Geb. 15 Wohnhaus, Abort, und Hofraum, Karlstraße 2 a 05 qm
Parz. Nr. 810 Baumacker 8 a 96 qm Parz. Nr. 818 Baumwiese 61 qm
Wacholderreut 9 a 57 qm
besteht, sollen diese Grundstücke am
Freitag, den 11. Januar 1952, vorm. 9 Uhr auf dem Rathause in Birkenfeld versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 9. Oktober 1951 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersieht-;
Weihnacht»• Wunderland
Wunschziel vieler, vieler Kinderherzen, das sind jetzt die Herrlichkeiten des Spielwarenhauses Gerwig in Pforzheim. Puppenmütterchens Traum: Ein neues Puppenkind, Puppenstuben, Puppenmöbel, davon gibt es so viel, daß man gar nicht weiß, was ist von all dem Schönen bloß das Allerschönste. Kasperle- Theater, Spiele, Bücher! Märklin-Baukasten, Dampfmaschinen, Eisenbahnen, ein Heimkino — die große Sehnsucht manches Knabenherzens! Kinderroller, Dreiräder, Holländer! Und für die Kleinen ein Teddybär, ein Reittier oder gar „Bambi“, das reizende Rehlein.
lieh waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Das Landratsamt — Preisbehörde — in Calw hat durch Beschluß vom 7. November 1951 das Höchstgebot wie folgt festgesetzt: Geb. Nr. 15 Karlstraße mit Parz. 2316: DM 10 600.—; Parz. 810 und 818: DM 525.—. Jeder am Verfahren Beteiligte kann binnen 2 Wochen — vom Tage der Zustellung der Terminsbestimmung an gerechnet — gegen den Beschluß bei der Preisbehörde Beschwerde erheben. Jeder Bieter hat spätestens bei der Abgabe von Geboten eine Bescheinigung des Landratsamts vorzulegen, daß der Erwerb durch den Bieter genehmigt ist.
Die Zwangsversteigerung erfolgt auf Antrag des Miterben Wilhelm Pfeiffer, Kaufmanns in Birkenfeld.
Birkenfeld, den 19. November 1951.
Kommissär: Bezirksnotar Fegert
Was sollen wir uns bloß wünschen? Paradies der Kinderwünsche — das Spielwarenhaus Gerwig in Pforzheim.
Marktberichte
Stadt. Schlacht- und Viehhof Pforzheim
Auftrieb am Dienstag, 27. November 1951: 20 Ochsen, 22 Bullen, 25 Kühe, 40 Rinder, 12S Kälber, 30 Schafe, 264 Schweine.
Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen: jung 98 bis 105, alt 85—96; Bullen: a 100—106, b 90—99; Kühe: a 70—80, b 60—70, c 50—60, d bis 48; Rinder: a 100—108, b 90—99; Schweine: vollfette 140—142, vollfleisch. 138 bis 140, fleisch. 132—137, Sauen 125—130; Kälber: beste 135—145, gute 120—134, geringe 100—118; Schafe: 75—80.
Marktverlauf: GroBvieh und Kälber schleppend. Schweine langsam geräumt.
Praktische Weihnachtsgeschenke
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